abgelenkt schrieb:Die Indizien scheinen mir nach der Darstellung schon ziemlich lückenlos in der Gesamtschau. Wie findet ihr die Bewertung, dass der Drahtzieher Björn besondere Schwere der Schuld bekommen hat und der Schütze und Handlanger Benjamin nicht? Ggf konnte man sein Motiv nicht ganz sicher feststellen?
@abgelenkt"Die besondere Schwere der Schuld" ist ja eine besondere Hürde.
Der Auftraggeber war die treibende Kraft. Der ehemalige Partner des Opfers
hat den Plan ausgedacht und sich auch noch eines Handlangers bedient.
Der Ausführende war (wenn ich mich richtig erinnere), dem Drahtzieher
unterlegen. Es bestand eine Art Abhängigkeit. Ein schwacher Mensch, der dem
Drahtzieher gefallen wollte.
Zudem hat der Auftraggeber im Prozess versucht, die Schuld auf seinen Handlanger abzuschieben.
Dazu kommt, dass es dem Drahtzieher nicht darauf ankam, das gemeinsame Kind aus Liebe zu dem Kind
zu sich zu holen. Es ging ihm um das Erbe (das Kind würde die Mutter beerben)
Was den Punkt betrifft, ist das natürlich eine Vermutung.
Ich halte den Auftraggeber für gefährlich, manupulativ, rücksichts- und empathielos.
Welche Punkte davon den Ausschlag gegeben haben, weiss ich nicht.
Ich vermute, dass auch ein psychologisches Gutachten erstellt worden ist.
Bestraft wurden beide, aber den Auftraggeber halte ich für weit gefährlicher, auch in Zukunft.
Mit dem Täter, der die Tat ausgeführt hat, wird man therapeutisch arbeiten können.