Gildonus schrieb am 15.07.2023:Jeder, der seine DNA in einer Ahnensuchdatei veröffendlicht, hat sie nun mal veröffendlicht und den Zugriff Anderer darauf ermöglicht und erlaubt. Eine Ahnen - oder Verwantensuche ohne diese Erlaubnis würde keinen Sinn machen. Wenn die Polizei diese Möglichkeit für die Tätersuche nutzt oder um unbekannte Tote zu identifizieren, wäre das nur eine Variante des erklärten Verwendungszweck.
Man kann nicht im Vorfeld in Dinge einwilligen, die bei Vertragsbeginn nicht Bestandteil des Vertrages oder nicht Teil einer gültigen Rechtslage sind. Hier gilt Vertrauensschutz. Denn strafprozessual ergeben sich massive Probleme. Folgendes Beispiel:
Aus der DNA-Datenbank zu Ahnenforschungszwecken geht hervor, dass ein gesuchter Täter ein leibliches Kind ist. Es wurde aber selbstredend nie die Zustimmung erteilt diese DNA-Sequenzen zu Ermittlungen gegen nahe Angehörige oder gar die eigenen Kinder zu verwenden.
Im Gegenteil, man hätte sein Kind nach Kräften vor Strafverfolgung schützen wollen. Was auch völlig legitim ist, denn eine Strafvereitelung um Angehörige zu schützen ist gewolltermaßen straffrei. Man muss ja auch nichts (belastendes) aussagen und darf Aussagen verweigern.
Diese elementaren Rechte werden aber durch die Hintertür abgeschafft, wenn nun nachträglich ein Zugriff auf DNA-Sequenzen erfolgt, die geeignet sind den Angehörigenschutz auszuhebeln und die möglicherweise in Kenntnis dieses möglichen Gebrauchs auch nie preisgegeben worden wären.
Nur meine 2ct als juristischer Laie.