Mordfall Kezhia H.
24.04.2023 um 11:37emz schrieb:Da können wir noch so sehr mit dem StGB wedeln und meinen, das hätte hier nicht gegriffen, letztendlich wird der Verein den Rauswurf sicherlich juristisch sauber begründet haben. Womit auch immer.Der Verein ist jedoch nicht an das StGB gebunden. Das heißt, dass auch nicht strafbare Handlungen zum Vereinsauschluss führen können, wenn die Satzung des Vereines dies vorsieht.
Inwiefern die Beziehung schon strafbar war, können wir tatsächlich nicht beurteilen, da uns dafür wichtige Informationen fehlen.