LARA43 schrieb:Bisher dachte ich, das Totschlag aus Wut oder Eskalation entsteht, aber 30 Stiche sind mehr als Wut.
Totschlag setzt erst mal nur mindestens eine Vorsatzart auf die Tötung eines anderen Menschen bezogen voraus.
Das Warum, warum jemand einen anderen Menschen getötet hat, kann aber tatsächlich in so weit entscheidend sein/werden, dass entweder Totschlag in einem minderschweren Fall oder aber auch nach ganz oben hin der Tatbestand des Mordes infrage kommen kann.
Die Frage auch immer, warum jemand überhaupt wütend geworden ist und darum getötet hat? Ist/war es menschlich-nachvollziehbar oder eher nicht?
Na ja, wie dem auch sei. Im vorliegenden Fall könnten die 30 Messerstiche tatsächlich auch als ein objektives Mordmerkmal (grausam getötet zu haben) ausgelegt werden. Dazu braucht/bräuchte man aber bestimmt noch mehr. In wie das Opfer dadurch vielleicht auch noch gelitten haben könnte oder so.
Und wie gesagt; der Grund, warum man in diesem traurigen Fall vorläufig nur von Totschlag ausgeht bzw. der vorläufige Tatverdacht nur auf Totschlag lautet, dürfte folgender sein:
rhapsody3004 schrieb:Ja, wenn der aktuelle Ermittlungsstand, die aktuelle Gesamtschau, bisweilen nur ein vorsätzliches Tötungsdelikt ohne spezielle Mordmerkmale annehmen lässt.
Wie andere schon geschrieben haben, kann sich das aber im Laufe des Ermittlungsverfahrens noch ändern. Eine mögliche spätere Anklageerhebung muss also nicht unbedingt auf Totschlag lauten.
traces schrieb:Das steht auch nicht in meinem von dir zitierten Satz. Kurze Erklärung, was mein Satz meint: es macht - mitunter auch juristisch - einen Unterschied, mal ganz allgemein gesprochen, ob da jemand 30 mal zugestochen hat im unbedingten Tötungswillen oder im Zustand der Schuldunfähigkeit. Bei letztgenanntem ist dann unerheblich, für wie grausam man die Tat hält. Dies nur als allgemeine Erläuterung.
Ja, das ist natürlich klar.
Also ich bin eh nur von der Grundannahme und zwar der vollen Schuldfähigkeit ausgegangen und nichts anderes.