@simie Ich sehe das so: Herr Wolters macht seine Arbeit und Herr Fülscher macht auch seine Arbeit, indem er Herrn Wolters die Arbeit etwas schwieriger macht.
@Andante: Danke für die Verlinkung zur Mitteilung über die Anklageerhebung.
Andante schrieb:Ich bin gespannt, wie das LG Braunschweig seine Zuständigkeit abgelehnt hat.
In Auszügen ist das bekannt - mit dem Eintrag als Eigentümer des Grundstücks ins Grundbuch (in Braunschweig hatte er eine Gartenlaube gemietet) und mit dem "persönlichen Habe", das er auf dem Gelände lagerte und damit, dass er das Grundstück auch trotz seiner Flucht ins Ausland behielt:
https://m.bild.de/news/inland/news-inland/landgericht-unzustaendig-prozess-gegen-maddie-verdaechtigen-geplatzt-83626354.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2FNochmal zum Hintergrund der Zuständigkeitsrüge: Der Fall Maddie Mccann, der über allen weiteren Verfahren gegen CB schwebt, ist gewiss sehr prestigeträchtig. Diesen Fall zu einer Anklage zu bringen, wäre sensationell und man kann es der StA Braunschweig nicht verdenken, dass sie ihre langjährige Arbeit an diesem Fall auch in eigener Zuständigkeit bis zu einem Prozess bringen möchte. Das weiß natürlich auch Herr Fülscher. Ich könnte mir gut vorstellen, dass RA Fülscher die Rüge zunächst als Druckmittel genutzt hat, um bei den nun angeklagten Straftaten etwas für seinen Mandanten herauszuschlagen. Er hat nämlich die StA Braunschweig schon im September 2022, vor der Anklageerhebung deswegen kontaktiert.
Das wird wahrscheinlich nicht nur mit dem Ziel der Klärung des Gerichtsstands erfolgt sein, sondern vor dem Hintergrund, dass Braunschweig den Fall McCann verlieren könnte, wenn die Rüge erhoben wird und Erfolg hätte. Daher war die Sache mit dem Gerichtsstand, die 2019 noch kein Thema war, sicher auch als Druckmittel für die aktuellen Fälle eine Überlegung wert.
Im Oktober erhob die StA dann aber die Anklage wegen der 5 Straftaten (zwei schwere Vergewaltigungen und dreimal Kindesmissbrauch) und RA Fülscher machte anschließend seine Ankündigung wahr. Gut möglich, weil die Staatsanwaltschaft sich auf nichts einlassen wollte. Die Entscheidung des LG Braunschweig kann dann wiederum mit den von
@Andante dargelegten Erwägungen so getroffen worden sein.
Das Zuständigkeitsspiel hat jedenfalls RA Fülscher in Gang gesetzt und die StA Braunschweig hat alles Recht, ihrerseits sämtliche Mittel auszuschöpfen, um die Fälle zu behalten.