causa_y_efecto schrieb:Ja, aber das finde ich furchtbar schwammig. Ab wann gilt ein Ort als letzter Aufenthalt? Theoretisch könnte man dann ja sagen: Ja, die letzten 2 Nächte hab ich aber in München auf nem Parkplatz gestanden und das ganze Prozedere geht von vorn los??
Im Grunde ist das ziemlich klar. Es wird in solchen Fällen darauf abgestellt, wo dein überwiegender tatsächlicher Aufenthalt ist. Das Problem hat man im übrigen auch nur in relativ wenigen Fällen, wo die Tat beispielsweise nicht in Deutschland begangen wurde, aber ein deutscher Täter vorliegt und die hiesigen Behörden tätig sind.
Deine zwei Tage reichen dann eben nicht aus, wenn dein Aufenthalt ansonsten woanders ist.
causa_y_efecto schrieb:Ja, aber was ist dann mit den Ermittlungen im Fall Maddie? Da sind wir nicht am Anfang. Da fanden auch vor Jahren schon Ermittlungen in Neuwegersleben statt. Ich peil das alles nicht.
Da wird es ebenso gelten. Aber da hat sich ein Wolters ja auch schon als Ankündigungsweltmeister erwiesen, auf dessen Ankündigungen nichts weiter erfolgte. Vielleicht wäre es besser gewesen, er hätte sich mit dem lästigen Kleinkram zuerst beschäftigt. Aber das ist ja nicht so prestigeträchtig. Und beinhaltet ja sogar, wie man jetzt sieht, das Risiko, dass man einen solchen Fall abgeben müsste.