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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

21.04.2023 um 13:14
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Hätte er denn dort überhaupt wohnen dürfen? Sich theoretisch anmelden können?
Das ist für den tatsächlichen Aufenthalt nicht von Bedeutung. Da schaut man nur darauf, wo dieser war. Ob einer da hätte wohnen dürfen ist in dem Fall zweitrangig.
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Das muss doch vorher (also am Anfang der Ermittlungen) eindeutig geklärt werden, so, dass es dann im Nachhinein auch nicht mehr anfechtbar ist.
Wir sind ja noch ziemlich am Anfang des Verfahrens. Und wieso sollte etwas nicht mehr anfechtbar sein? Eine Behörde kann sich immer irren oder auch einfach eine andere Rechtsansicht vertreten. Und daher muss so etwas natürlich überprüfbar bleiben.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

21.04.2023 um 13:53
Zitat von simiesimie schrieb:Das ist für den tatsächlichen Aufenthalt nicht von Bedeutung. Da schaut man nur darauf, wo dieser war.
Ja, aber das finde ich furchtbar schwammig. Ab wann gilt ein Ort als letzter Aufenthalt? Theoretisch könnte man dann ja sagen: Ja, die letzten 2 Nächte hab ich aber in München auf nem Parkplatz gestanden und das ganze Prozedere geht von vorn los??

Ja, aber was ist dann mit den Ermittlungen im Fall Maddie? Da sind wir nicht am Anfang. Da fanden auch vor Jahren schon Ermittlungen in Neuwegersleben statt. Ich peil das alles nicht.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

21.04.2023 um 14:39
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ja, aber das finde ich furchtbar schwammig. Ab wann gilt ein Ort als letzter Aufenthalt? Theoretisch könnte man dann ja sagen: Ja, die letzten 2 Nächte hab ich aber in München auf nem Parkplatz gestanden und das ganze Prozedere geht von vorn los??
Im Grunde ist das ziemlich klar. Es wird in solchen Fällen darauf abgestellt, wo dein überwiegender tatsächlicher Aufenthalt ist. Das Problem hat man im übrigen auch nur in relativ wenigen Fällen, wo die Tat beispielsweise nicht in Deutschland begangen wurde, aber ein deutscher Täter vorliegt und die hiesigen Behörden tätig sind.
Deine zwei Tage reichen dann eben nicht aus, wenn dein Aufenthalt ansonsten woanders ist.
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ja, aber was ist dann mit den Ermittlungen im Fall Maddie? Da sind wir nicht am Anfang. Da fanden auch vor Jahren schon Ermittlungen in Neuwegersleben statt. Ich peil das alles nicht.
Da wird es ebenso gelten. Aber da hat sich ein Wolters ja auch schon als Ankündigungsweltmeister erwiesen, auf dessen Ankündigungen nichts weiter erfolgte. Vielleicht wäre es besser gewesen, er hätte sich mit dem lästigen Kleinkram zuerst beschäftigt. Aber das ist ja nicht so prestigeträchtig. Und beinhaltet ja sogar, wie man jetzt sieht, das Risiko, dass man einen solchen Fall abgeben müsste.


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21.04.2023 um 15:23
Zitat von simiesimie schrieb:Deine zwei Tage reichen dann eben nicht aus, wenn dein Aufenthalt ansonsten woanders ist.
Ja, das meinte ich... Ab wann gilt das mit dem "überwiegenden tatsächlichen Aufenthalt"? Aber ist ja jetzt auch egal und wäre in diesem Fall wahrscheinlich auch nicht das Schlechteste.
Zitat von simiesimie schrieb:Vielleicht wäre es besser gewesen, er hätte sich mit dem lästigen Kleinkram zuerst beschäftigt.
Und genau das meinte ich auch. :) Nun läuft es ja wahrscheinlich darauf hinaus, dass die StA BS Beschwerde einlegt, das OLG bemüht wird etc. Unnötige Kosten.


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21.04.2023 um 17:19
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Und genau das meinte ich auch. :) Nun läuft es ja wahrscheinlich darauf hinaus, dass die StA BS Beschwerde einlegt, das OLG bemüht wird etc. Unnötige Kosten.
Und unnötige Zeitverschwendung… warum geben die das nicht einfach ab? Ist doch völlig egal welches Gericht das macht , oder ?


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21.04.2023 um 18:20
Ob die Staatsanwaltschaften in Magdeburg oder Frankfurt die Beweislage ebenso gewichten wie die Kollegen in Braunschweig und Brückner anklagen, ist unklar.
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/landgericht-unzustaendig-prozess-gegen-maddie-verdaechtigen-geplatzt-83626354.bild.html


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Prozess-gegen-Verdaechtigen-im-Fall-Maddie-vorerst-geplatzt,maddie300.html
Deshalb nahm es auch keine neuerliche Prüfung des dringenden Tatverdachts vor
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Prozess-um-Maddie-Verdaechtigen-geplatzt-article24067229.html

Da ja nur die örtliche Zuständigkeit mit dem Urteil geklärt wurde, heißt es ja nicht, dass der dringende Tatverdacht nicht richtig sein könnte. Aber da kommt es dann eben auf die Kommunikation und Zusammenarbeit mit und Ansichten der anderen Staatsanwaltschaft an.


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Palio ehemaliges Mitglied

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21.04.2023 um 18:51
Zitat von simiesimie schrieb:Im Grunde ist das ziemlich klar. Es wird in solchen Fällen darauf abgestellt, wo dein überwiegender tatsächlicher Aufenthalt ist.
Und genau das ist bei C. Brückner überhaupt nicht klar, auch wenn die Kammer des LG Braunschweig sich nun dem Vorbringen des Anwalts angeschlossen hat. Es ist mitnichten ein Riesenfehler der Staatsanwaltschaft Braunschweig, hier die eigene Zuständigkeit anzunehmen.

Im Fall der vermissten Inga G. hat CB nämlich gerade seinen Überall-Aufenthalt als Argument genutzt, warum er auf einer bestimmten Strecke einen Unfall erlitt, der ihn in die Nähe des Falls bringen könnte:
Christian B. soll sich laut Zeugenaussagen auf dem Gelände in Neuwegersleben täglich für einige Stunden bis 6. Mai 2015 aufgehalten haben. Er pendelte demnach zwischen Braunschweig und Börde.
Quelle:
https://www.rtl.de/cms/fall-maddie-mccann-fuehrt-die-spur-auch-zur-vermissten-inga-g-aus-schoenebeck-4555037.html

Täglich für einige Stunden dort gewesen und dann wieder zurückgefahren nach Braunschweig ist ja nun keine klare Angelegenheit in Bezug auf den gewöhnlichen Aufenthalt. Das wäre vergleichbar mit einer Parzelle neben einer Wohnung in der Stadt.
Auch der vom BGH erwähnte "Domizilwillen" ist nicht wirklich zu erkennen, weil CB kurze Zeit später wieder ins Ausland verschwand.

Die StA Braunschweig konnte sich hier also durchaus für zuständig halten.


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21.04.2023 um 19:59
Zitat von PalioPalio schrieb:Die StA Braunschweig konnte sich hier also durchaus für zuständig halten.
Und eine andere, höhere Institution, verneint dies ziemlich eindeutig. Das muss dir nicht gefallen, wurde aber gerade so entschieden.


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Palio ehemaliges Mitglied

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21.04.2023 um 20:27
Zitat von simiesimie schrieb:Das muss dir nicht gefallen,
Das ist mir ziemlich egal. Mir gefällt nicht, dass man der StA Braunschweig hier einen offensichtlichen Fehler und Inkompetenz unterstellt und die ständigen Seitenhiebe verstehe ich auch nicht.
Zitat von soomasooma schrieb:Das ganze Gebaren der StA Braunschweig erschien ja nicht nur mir – ja, fragwürdig.
Zitat von simiesimie schrieb:Ja. Zu dem Urteil kann man schon kommen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Genau. Es ist gut, dass man versucht, Wolters mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.
CB war Pendler. Er hatte keinen eindeutigen gewöhnlichen Aufenthalt. Man kann hier also auch zu einer anderen rechtlichen Würdigung bezüglich der Zuständigkeit kommen.

Warum nicht vor dem StA-Bashing mal davon ausgehen, dass die Sache vielleicht nicht so klar ist, wie RA Fülscher behauptet? Woher kommt die Genugtuung, wenn ein Serienstraftäter wie C. Brückner seine Interessen durchsetzt?


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21.04.2023 um 21:34
Ich kann nicht glauben, dass es hier Befürworter für die Vorgehensweise Fülschers gibt. Und dann noch zu glauben, dass die erhobenen Anschuldigungen womöglich falsch sein könnten? Von damaligen Kindern, die niemals vergessen können, von heutigen Erwachsenen und der Irin Hazel B. Von Menschen die keinen Grund haben jemanden falsch zu beschuldigen, sondern von wahren Opfern die niemals vergessen können was ihnen angetan wurde. Womöglich von Menschen denen nach ihren Martyrien keinen Leben mehr blieb, sich deshalb nicht mehr melden können. Ich bin fassungslos. Es gab und gibt keinen einzigen Grund diese bereits angeklagten Taten nicht in Braunschweig zu verhandeln und das nur weil dem angeblich ehrenwerten Anwalt der Staatsanwalt nicht passt. Die Opfer sind real und sie haben Jahre gewartet. Nun müssen sie weiter warten. Das kann nicht fair sein.


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21.04.2023 um 21:53
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Es gab und gibt keinen einzigen Grund diese bereits angeklagten Taten nicht in Braunschweig zu verhandeln
Doch. Wie du mitgekriegt haben solltest gibt es einen Grund, dass weder die Staatsanwaltschaft Braunschweig noch das dortige Gericht zuständig sind. Und man kann das für kleinkariert halten und die jetzigen Verzögerungen bedauern. Eine Justiz, die sich nicht an die ihr vorgegebenen Regeln hält, ist jedoch noch weniger wünschenswert.


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21.04.2023 um 22:07
Ich glaube hier vergessen einige dass B. neben der Vergewaltigung an der Amerikanerin bereits wegen Missbrauchs an einem Kleinkind verurteilt ist. Nur gut dass man zu diesem Fall Fotos auf seiner Kamera gefunden hatte.


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21.04.2023 um 22:14
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Ich glaube hier vergessen einige dass B. neben der Vergewaltigung an der Amerikanerin bereits wegen Missbrauchs an einem Kleinkind verurteilt ist.
Wieso sollte man das vergessen? Dein Beitrag klingt irgendwie so, dass bei bereits in anderen Fällen Verurteilten die weiteren Verfahren nicht mehr den Regeln entsprechend geführt werden müssen. Sind ja sowieso Verbrecher. Das funktioniert aber, glücklicherweise, nicht so.


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21.04.2023 um 22:21
Ich hoffe lediglich dass B. der Prozess gemacht wird, bevor er auch nur einen weiteren Gedanken umsetzen kann.


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21.04.2023 um 22:26
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Ich hoffe lediglich dass B. der Prozess gemacht wird, bevor er auch nur einen weiteren Gedanken umsetzen kann.
Das wird ja auch passieren. Nur halt den Regeln entsprechend.


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21.04.2023 um 22:54
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:. Nur gut dass man zu diesem Fall Fotos auf seiner Kamera gefunden hatte.
Und genau das erscheint mir aufgrund des Ablaufs etwas arg seltsam. War das nicht so, dass das irgendwelche Bekannten bei einem Einbruch bei ihm "gefunden" und gemeldet haben? Ich denke aber mal, das wird es hoffentlich nicht allein gewesen sein?!
Zitat von simiesimie schrieb:Das wird ja auch passieren. Nur halt den Regeln entsprechend
Und genau so soll das dann auch.
Der sitzt da schon richtig, wo er ist, aber ob das dann unbedingt auch ein Mörder und der von Maddie ist, ist trotzdem nun mal noch nicht gesagt.


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Palio ehemaliges Mitglied

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21.04.2023 um 23:09
Zitat von simiesimie schrieb:Eine Justiz, die sich nicht an die ihr vorgegebenen Regeln hält, ist jedoch noch weniger wünschenswert.
Zitat von simiesimie schrieb:Nur halt den Regeln entsprechend.
Man kann aber bei dem aktuell zu diskutierenden Sachverhalt auch die Rhetorik etwas tiefer stapeln. Einen verfahrensverzögernden Zuständigkeitsstreit, der bei einer mehrdeutigen Faktenlage zu Gunsten des Mehrfachstraftäters entschieden wurde, muss man nicht unbedingt als Triumph der Gerechtigkeit und Beweis funktionierender Justiz feiern. Hätte die Kammer ihre Zuständigkeit anerkannt, wäre bei Kosmopolit Brückner wohl auch kein augenscheinlicher Regelbruch oder ein Versagen der Justiz zu beklagen.


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21.04.2023 um 23:15
Zitat von PalioPalio schrieb:Hätte die Kammer ihre Zuständigkeit anerkannt, wäre bei Kosmopolit Brückner wohl auch kein augenscheinlicher Regelbruch oder ein Versagen der Justiz zu beklagen.
Und dann wäre das Gejammer wieder groß, wenn, nach einem möglichen Urteil des Landgerichtes, der BGH der Revision stattgegeben hätte.


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21.04.2023 um 23:19
Zitat von PalioPalio schrieb:Auch der vom BGH erwähnte "Domizilwillen" ist nicht wirklich zu erkennen, weil CB kurze Zeit später wieder ins Ausland verschwand.
Im folgenden Artikel wird auf seine "persönliche Habe" Bezug genommen. Das finde ich nun wieder nachvollziehbar, dies zur Bestimmung des tatsächlichen Wohnortes zu nutzen. Was hatte er denn in BS noch zu dieser Zeit?
Dies sei aber - so die neue Auffassung - nicht mehr die letzte bekannte Adresse. Seine persönliche Habe hielt der Mann auf einem Grundstück in Sachsen-Anhalt vor. Hier soll er auch zuletzt gelebt haben.
Quelle: https://regionalheute.de/verdaechtiger-im-maddie-fall-staatsanwaltschaft-will-weiter-ermitteln-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1682065507/


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Palio ehemaliges Mitglied

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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

21.04.2023 um 23:29
Zitat von simiesimie schrieb:Und dann wäre das Gejammer wieder groß, wenn, nach einem möglichen Urteil des Landgerichtes, der BGH der Revision stattgegeben hätte.
Meiner Meinung nach ermöglicht die Pendelsituation hier eine sowohl-als-auch - Entscheidung. Die Begründung eines Wohnsitzes setzt lt. BGH einen längeren Aufenthalt und einen Domizilwillen voraus, der Betroffene muss den rechtsgeschäftlichen Willen haben, nicht nur vorübergehend zu bleiben und den Ort zum Mittelpunkt seines Lebens zu machen. Das sehe ich bei dem nur zeitweilig aufgesuchten Grundstück in Neuwegersleben vor dem Hintergrund der kurz danach erfolgten Flucht ins Ausland jedenfalls nicht als eindeutig an, ob er da nun einen Großteil seines Krempels gelagert hat oder nicht. Eine andere Entscheidung wäre mMn. ebenso rechtsfehlerfrei zu begründen.


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