@fauda Vielen Dank für den Link. Es wurde ja auch noch einmal auf die berufliche Tätigkeit der Vermissten eingegangen, sie sei eine "Recruiterin in der Versicherungsbranche". Ich wollte es jetzt noch einmal ganz genau wissen, und habe nachgeschaut, was sich hinter diesem neudeutschen Begriff verbirgt:
Was versteht man unter dem Begriff Recruiting und was macht ein Recruiter?
Allgemein verbirgt sich hinter der Position "Recruiter" das selbstständige und aktive Suchen nach den passgenauen Kandidaten für offene Jobs und im Bestfall die Vermittlung von qualifizierten Bewerbern an Unternehmen - als neue Mitarbeiter. Ein Recruiter oder ein Mitarbeiter im Recruitment ist also spezialisiert auf die Recruiting, die Personalsuche und das Bewerber-Management. Zuhause ist ein Recruiter ist im Bereich des Personalmanagements, also im HR (Human Resources).
Quelle:
https://www.academicwork.de/insights/karriere/was-macht-eigentlich-ein-recruiterIm weiteren Verlauf des verlinkten Artikels werden die Tätigkeiten eines "Recruiters" weiter beschrieben, also etwa auch die Durchforstung von Stellengesuchen, sozialen Netzwerken und so weiter.
Für mich bedeutet diese Tätigkeit auch, dass zahlreiche Kontakte mit Unbekannten gesucht, angebahnt und durchgeführt werden, und dass man mit einer Vielzahl von Menschen Gespräche führt, Treffen arrangiert und so weiter.
Vielleicht täusche ich mich, aber für mein Empfinden spielte diese berufliche Tätigkeit der Frau Huber im gesamten Fall eine zu geringe Rolle. Da wurden Bilder ihres Einkaufs mit dem Ehemann gezeigt, auf Streitigkeiten mit demselben verwiesen - dass sie auf der anderen Seite eine kaum überschaubare Zahl von beruflichen Außenkontakten einging, spielt dagegen kaum eine Rolle.
Anders ausgedrückt, kann ein denkbarer Täter über ein interessant erscheinendes berufliches Profil, das man vorab vielleicht gar nicht so genau überpüfen kann, ein Treffen mit der attraktiven Frau arrangiert haben. Wer z.B. einen Jobwechsel plant, wird ja üblicherweise vorab nicht alles über seine derzeitige Tätigkeit offenlegen, um nicht verfrüht seinen Noch-Arbeitgeber von seiner Wechselabsicht in Kenntnis zu setzen.