GigiNazionale schrieb:Wie ist das in den Staaten geregelt, könnte die LE alle passenden Autobesitzer herausfinden und die Autos gegen deren Willen auf Spuren untersuchen lassen?
Ja und nein.
Ja, sie können die Halter ermitteln, genau wie auch die deutsche Polizei so etwas kann, wenn es sein muss. Allerdings ist bei diesem Modell durchaus zu erwarten, dass es gar nicht so wenige Autohalter sein werden. Und da beginnt das Problem. Man kann freilich an die Halter herantreten, um höflich zu fragen, ob man mal in das Auto schauen darf usw. - wenn der Halter sagt, bitte sehr, gerne, dann können sie das.
Anders ist die Sache schon, wenn es gegen den Willen des Halters/Besitzers sein soll, dann braucht man einen richterlichen Beschluss und den gibt es nur, wenn die Ermittler nicht nur relativ konkret sagen, was sie da hoffen zu finden, sondern, vor allem, warum sie glauben, es in diesem Auto zu finden - also mit anderen Worten, es muss schon ein gewisser Verdacht begründbar sein. Und das ist das Problem hier: wir wissen nicht einmal, warum das Fahrzeug aufgefallen ist und nun gesucht wird.
Aus einem einfachen Halterabgleich müsste sich für eine richterliche Durchsuchungserlaubnis mindestens ergeben, dass es sich bei dem Fahrzeug sehr wahrscheinlich um das Fahrzeug handelt, das zur Tatzeit da stand. Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das nur irgendwo in der Gegend zugelassen ist, und es sich nur um eines von mehreren handelt, ist schon sehr unwahrscheinlich, dass ein Richter hier zustimmen würde.
Das Ganze kann also ganz schnell zu einer Sysiphosarbeit für die Polizei werden. Daher kann man eher hoffen, dass es konkrete Hinweise gibt, welche die Zahl der in Frage kommenden Fahrzeuge erheblich reduziert. Dann kann die Polizei weitersehen.