Srensen schrieb:Die Polizei geht also tatsächlich davon aus, dass Bryan K. mit seiner Handschuhaktion versucht hat, Spuren zu verwischen. Ein bisschen idiotisch kann man diese Aktion schon finden, hat er doch vor der Tat oder bevor er sie plante sicherlich überall Spuren hinterlassen*
Darum ging es ihm m.M. eben nicht.
Der Täter hat am Tatort DNA hinterlassen - also eigentlich ja nur auf der Messerscheide bzw. ist das bisher öffentlich bekannt, evtl. gab es doch noch mehr Spuren.
Die DNA per se lässt ohne "match", also passendes Vergleichsstück, keine Identifizierung zu. Und darum ging es ihm m.M. mit dieser Mülltrennungsaktion.
Er wusste, seine DNA ist in keiner Datenbank und wird von daher nicht als match auftauchen.
Er wusste für einen DNA Vergleich per richterlichen Beschluss braucht es gewisse Vorgaben.
Er ging wohl davon aus, dass die Polizei ggf. auf Müll zugreift, um DNA zu analysieren und hätte man nun im Hausmüll der Familie K einen "match" zur Täter DNA gefunden - wäre genau das passiert, was am Ende nach dem 99,9%igen match für "in dem Hausmüll ist die DNA eines 1gradigen Verwandten des Täters identifiziert" passiert ist - ein Haftbefehl wird erlassen und das Haus gestürmt. Weil es eben noch weitere Hinweise auf ihn als Täter gab (Handydaten, PKW und Bewegungsprofil am Tatabend).
Er ging nun aber wohl davon aus, dass
1. die Polizei gar nicht in den Nachbarhäusern den Müll aussortiert und analysiert - das haben sie offensichtlich auch nicht gemacht, sondern ihn nur bei der Entsorgung beobachtet. Das dürfte damit zusammenhängen, das für die Nachbarn eben keine sonstigen Hinweise auf Tatbeteiligung gegeben waren (alleine schon aufgrund der Distanz). Vielleicht weiß
@RickBlaine hier, ab wann die Polizei so eine "inoffizielle" DNA Abgleich Sache per Hausmüll vornehmen darf.
2. selbst wenn die DNA im Hausmüll der Nachbarn "matcht", es zu keinem direkten Haftbefehl für ihn führt - da es ja nicht "sein" Müll ist.
Eine Analyse des Mülls der Nachbarn hätte per se nur ergeben, dass dort Dinge entsorgt wurden, mit DNA Anhaftungen, die der des Täters entspricht. Der "loop" zu BK wäre dadurch allerdings nicht gegeben gewesen.