Helen559 schrieb:Das sind doch mal Zahlen. Das meinte ich. Ist halt Deine persönliche Statistik. Anonymisiert trotz persönlicher Schweigepflicht gegenüber Mandanten. So hat man mal einen Anhaltspunkt.
Ja, denn anders, als man vielleicht denkt, kommen ja die allermeisten Mandanten nicht zu einem Strafverteidiger, weil sie irgendwie vollkommen unschuldig und unerklärlich in die Fänge der Polizei geraten sind, sondern weil sie eben erwischt wurden. Dann ist, wenn sie halbwegs realistisch sind, ihr Interesse auch nicht der spektakuläre Freispruch, sondern ein rechtstaatliches faires Verfahren, in dem man sie in möglichst gutem Licht darstellt, damit das Strafmass eher milder als nicht ausfallen wird, soweit das Gericht hier einen Spielraum hat.
Und für solche Mandanten wäre es potentiell negativ, wenn sie mir etwas vorspielen, was ich dann vor Gericht vorspielen soll, weil es meist dann durchschaubar wäre.
Die wirklich unschuldigen Mandanten werden freilich darauf bestehen und das ist natürlich dann ganz richtig.
Bleibt dann die Handvoll potentieller Mandanten, die beim Barte ihrer Grossmutter und sonstwas schwören, dass sie es nicht waren, wo ich ihnen aber antworten muss: "das glaubt dir kein Gericht." Das sind die schwierigen Fälle, denn ich darf natürlich keinen Fehler machen, indem ich ihnen nicht glaube, wenn sie wirklich unschuldig sind. Allerdings kommt das relativ selten vor. Das letzte mal war ein Mandant da, der eine echt spannende, wilde Geschichte erzählte. Als meine junge Assistentin dann auf einmal meinte, dass diese mehr oder weniger komplett der Handlung eines kürzlich im Fernsehen zu sehenden Thrillers entsprach, wurde der Mandant etwas kleinlaut. Der Fernsehkonsum meiner Assistentin hatte wirklich etwas Gutes
:)