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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

1.724 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendliche, Hessen, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

28.08.2024 um 21:31
Zitat von KonifereKonifere schrieb:Solche Monster sind erst dann ungefährlich, wenn sie alt und grau und hinfällig geworden sind und selbst nichts mehr machen können.
Bin da ganz deiner Meinung. Und selbst im hohen Alter sehe ich manche noch als gefährlich an, wie zb ein Fritzl.

Der Mörder von Ayleen dürfte sich aber so oder so auf eine sehr lange Haft einstellen können, ich gehe mal mindestens von 20 Jahren aus.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

28.08.2024 um 21:59
Zitat von KonifereKonifere schrieb:Da kann man dann ja nur hoffen, dass ein Gutachter seine Gefährlichkeit auch dann noch erkennt!
Davon gehe ich in diesem Fall einfach mal aus.
Hier wurde bereits einmal eine Fehlentscheidung getroffen mit katastrophalem Ausgang.
Daher wird man zukünftig doppelt und dreifach gründlich prüfen.
Eine weitere Katastrophe möchte mit Sicherheit auch kein:e Gutachter:in verantworten.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Der Mörder von Ayleen dürfte sich aber so oder so auf eine sehr lange Haft einstellen können, ich gehe mal mindestens von 20 Jahren aus.
Das ist einer der wrnigen Fälle, bei denen ich mich frage, ob das reicht.
Der ist noch so jung und auch in 20 Jahren nich nicht in einem Alter in dem er harmlos und gebrechlich sein wird.
Ich sehe den eigentlich open end sicherheitsverwahrt.
Die Sicherheitsverwahrung muss offenbar erneut bzw nachverhandelt werden.
Ich hoffe es bleibt bei der Anordnung von Sicherheitsverwahrung.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

28.08.2024 um 22:16
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:ch hoffe es bleibt bei der Anordnung von Sicherheitsverwahrung
Ich hoffe es auch, damit es dann wirklich erstmal "open end" wird. Dieser Typ ist eine tickende Zeitbombe. Er war ja schon ewig in der Psychiatrie und es hat nichts gebracht. Ich halte ihn für nicht therapierbar.


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28.08.2024 um 23:28
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Der Mörder von Ayleen dürfte sich aber so oder so auf eine sehr lange Haft einstellen können, ich gehe mal mindestens von 20 Jahren aus.
Ist schwierig da eine Prognose abzugeben.

Zum gegenwärtigen Stand könnte der Typ ein Kandidat für deutlich länger sein. Würde von mehreren Faktoren später abhängen. Prognose hinsichtlich seiner Gesellschaftsfähigkeit, körperliche Verfassung und natürlich wie er sich im Strafvollzug benehmen bzw. über die ganzen Jahre benommen hat.

Jetzt nur mal auf die lebenslange Freiheitsstrafe ohne anschließende Sicherungsverwahrung bezogen.



Das Bundesverfassungsgericht hat auch lediglich nur mal irgendwann geurteilt, dass jeder wenigstens die Chance, die Möglichkeit erhalten sollte noch vorm Tode frei zu kommen.





Wie gesagt, im besten Fall könnte der Typ auch ohne Sicherungsverwahrung alt hinter Schloss und Riegel werden und erst im hohen Alter und sollte er bis dahin relativ gesund bleiben entlassen werden.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

29.08.2024 um 08:15
Nur noch eine Anmerkung von mir (ich kenne den Fall kaum).

Da hier auf lebenslänglich mit der besonderen Schwere der Schuld erkannt wurde, hat die zusätzlich ausgesprochene Sicherungsverwahrung keinen Einfluss auf den Entlassungstermin als solchen.

Nur die nach der Entlassung möglichen Maßnahmen sind bei Sicherungverwahrung erweitert.

Hier ein entsprechender Artikel:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-sicherungsverwahrung-neben-lebenslanger-freiheitsstrafe-rechtmaessig

Bei der Vorgeschichte des Angeklagten wird es bis zur Entlassung (falls die dann überhaupt beantragt wird) wahrscheinlich lange dauern. Die Prognose erfolgt dann durch Gutachter, sicher keine leichte Aufgabe.


Ob hier erneut auf Sicherungsverwahrung erkannt wird, ist zwar nun Sache des Tatsachengerichts. Trotzdem ist die Sichtweise des BGH häufig am Ende des Beschlusses erkennbar. In diesem Fall wird das ab Abschnitt 13 sogar besonders deutlich.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=138789&anz=1259&pos=10

In diesem Fall wird recht deutlich das Tatsachengericht aufgefordert, weitere Tatsachen diesbzgl. heranzuziehen. Außerdem wird sogar die StA aufgefordert die Anklage durch einen wesentlichen Punkt zu erweitern! Dieser neue Anklagepunkt könnte dann definitiv die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung erfüllen.

Daher ist es zu erwarten, dass das Ergebnis das gleiche sein wird, wie ursprünglich, in der Begründung noch fundierter.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

29.08.2024 um 08:47
Zitat von LentoLento schrieb:Nur die nach der Entlassung möglichen Maßnahmen sind bei Sicherungverwahrung erweitert.
Klar.
Nach abgesessener Freiheitsstrafe würde es für ihn dann in eine spezielle Unterbringung gehen. Kann entweder im selben Gefängnis oder woanders sein.
Dort sollen lediglich nur mehr Freiheiten als im normalen Strafvollzug möglich sein - aber weg von der Straße wäre er auch weiterhin.
Zitat von LentoLento schrieb:Da hier auf lebenslänglich mit der besonderen Schwere der Schuld erkannt wurde, hat die zusätzlich ausgesprochene Sicherungsverwahrung keinen Einfluss auf den Entlassungstermin als solchen.
Genauso wie es keinen Einfluss auf einen Entlassungstermin hätte, würde er ohne anschließende Sicherungsverwahrung eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen.
Zitat von LentoLento schrieb:Bei der Vorgeschichte des Angeklagten wird es bis zur Entlassung (falls die dann überhaupt beantragt wird) wahrscheinlich lange dauern.
Davon gehe ich momentan auch aus und das wird denke ich weit über 20 Jahre Freiheitsstrafe hinaus sein.

Beantragen könnte er später ja mal, auch mehrmals alle 2 Jahre glaube ich, aber muss dem selbstverständlich nicht stattgegeben werden.

Ab wann genau kann ein Verurteilter und bei dem zusätzlich die Besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde eigentlich Bewährungsantrag stellen oder prüfen lassen? Ab 20 oder 25 Jahren abgesessener Freiheitsstrafe frühstens? Weiß das wer genau?


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

29.08.2024 um 12:18
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Klar.
Nach abgesessener Freiheitsstrafe würde es für ihn dann in eine spezielle Unterbringung gehen. Kann entweder im selben Gefängnis oder woanders sein.
Dort sollen lediglich nur mehr Freiheiten als im normalen Strafvollzug möglich sein - aber weg von der Straße wäre er auch weiterhin.
Nicht ganz, das wäre dann definitiv Sicherungsverwahrung, also weiterer Entzug der Freiheit. Wenn er aus der Haft entlassen wird, muss die Voraussetzung "nicht mehr gefährlich" erfüllt sein, wobei man da sicher nicht von der absoluten Ungefährlichkeit ausgehen wird. Freiheitsentzug ist dann nicht mehr drin, auch wenn er zur anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt worden wäre. Denn auch für die Sicherungsverwahrung gilt die gleiche Voraussetzung. In anderen Fällen gab es daher früher Beschlüsse des BGH, welche die Verurteilung zu Sicherungsverwahrung aufgehoben hatte, weil diejenigen schon zu lebenslänglich mit der besonderen Schwere verurteilt wurden und nach der damaligen Ansicht die Sicherungsverwahrung in diesen Fällen nicht ein mehr Sicherheit bringt. Der BGH sieht es aber nun anders, weil dann die Nachbetreuung intensiver sein soll (das war wohl schon vorher umstritten).

Diese besonderen Maßnahmen, welche der BGH meint, sind jedoch nicht erneuter Freiheitsentzug. Welche genau, das weiß man nicht, aber wahrscheinlich läuft das zu massiven Kontrollen, Therapien, vielleicht auch speziellen Wohneinrichtungen hinaus. Von der Straße darf man ihn auch nicht mit Sicherungsverwahrung verbannen, wenn er nicht mehr gefährlich sein sollte.

Ich persönlich glaube jedoch, dass diese Überlegungen nur rein hypothetisch sind. Bei der Vorgeschichte sehe ich da kaum ein Weg ihn als nicht mehr gefährlich anzusehen. Aber da man nie in die Zukunft schauen kann, ist die zusätzliche Sicherungsverwahrung sicher nicht verkehrt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ab wann genau kann ein Verurteilter und bei dem zusätzlich die Besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde eigentlich Bewährungsantrag stellen oder prüfen lassen? Ab 20 oder 25 Jahren abgesessener Freiheitsstrafe frühstens? Weiß das wer genau?
Nach 15 Jahren legt ein Gericht fest, wann der Verurteilte frühestens einen entsprechenden Antrag stellen kann. Das hängt dann natürlich von vielen Faktoren ab. Im Fall von Böhringer war das ja dann schon nach 17 Jahren möglich und dem Antrag wurde stattgegeben. Aber bei dem Fall war die Sozialprognose gut und die Wiederholungsgefahr gering, da die Tat aus einer sehr speziellen Situation erfolgte. Hier ist es aber ganz anders, hier sehe ich die Faktoren als überwiegend negativ an, die Gefahr eines Mordes wegen Verdeckung einer sexuellen Straftat wird kaum zu negieren sein. Ob derjenige dann überhaupt später entsprechende Anträge stellt, steht in den Sternen. Denn eine wirkliche Perspektive wird er in der Freiheit wohl kaum mehr haben


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01.12.2024 um 12:34
Endlich ändert sich etwas, endlich wird anerkannt, dass es eine gewisse Reife, gefestigte Persönlichkeit und Lebenserfahrung im geschützten Raum benötigt, um im ungeschützten Raum des Internet sich zu bewegen, wo ein Klick schon verheerend sein kann und andererseits zu frühe und lange Beschäftigungen mit den Ablenkungen des Internets zu Entwicklungsverzögerungen führen:
Australien verbietet Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu TikTok, Instagram und anderen sozialen Netzwerken. Der australische Senat hat am Donnerstag ein entsprechendes Verbot sozialer Medien verabschiedet, das in Kürze in Kraft treten soll. Damit herrscht in Australien künftig die höchste Altersgrenze, die jemals in einem Land für die Nutzung sozialer Medien festgelegt wurde.
Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/social-media-australien-beschliesst-altersgrenze-von-16-jahren-fuer-tiktok-facebook-und-co-a-af44269b-c110-466f-9ac7-9d8207e525e3


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

01.12.2024 um 14:08
@CharliesEngel
Einerseits ja löblich,aber dann schaffen die Kids das eben illegal.Ich finde es besser man würde aufklären, aufklären und nochmal aufklären. Auch die Eltern sollten in die Pflicht genommen werden. Verbote haben noch nie geholfen, sondern machen das ganze nur noch interessanter....


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

01.12.2024 um 15:03
@quaerere1
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Verbote haben noch nie geholfen, sondern machen das ganze nur noch interessanter....
Bestimmt sind wir langsam zu Off-Topic, aber ich möchte noch folgendes anmerken:
Prinzipiell gebe ich dir vollkommen recht.
Aber TikTok bei Jugendlichen noch interessanter durch ein Verbot zu machen, scheint schier unmöglich.
Ich denke, jeder kennt Ohrwürmer, Lieder, die einem nicht mehr aus dem Kopf gehen.
Bei mir ist es kein Lied, sondern eine Situation, die mir nicht mehr aus dem Kopf geht.
Kurz zu mir: In wenigen Tagen 60 Jahre, seit über 28 Jahren Lehrer an einer Realschule, Internetliebhaber der ersten Stunde, aber kein regelmäßiger Nutzer von TikTok (alle paar Wochen mal).
Folgendes trug sich an meiner Schule zu, als ich im Gang folgende Dialogfetzen hörte:
"TikTok... 4 Stunden... ist das nicht ein wenig viel... ne, macht doch jeder"
Ich erkannte die Stimme eines Schülers der 9a und stellte die Klasse in der nächsten Mathematikstunde zur Rede mit den Worten:
"Ich habe gehört, dass es hier Leute gibt, die jede Woche 4 Stunden TikTok gucken!"
Schweigen, absolute Stille, die ersten fangen an mich mitleidsvoll anzuschauen, andere blicken verständnislos, bis einer die Situation auflöst und sagt: "Aber Herr K., doch nicht 4 Stunden pro Woche, sondern JEDEN TAG!"
Ich nach einer kurzen Atempause: "Und was ist mit Fernsehen, WhatsApp, Youtube etc.?"
Schüler: "Fernsehen? Sie meinen bestimmt Netflix und so, das kommt halt noch dazu."
Ich: "Was sagen denn eure Eltern dazu?"
verschiedene Schüler: "Ist denen egal", "Die kriegen das gar nicht mit", "Manchmal meckern die, dann sage ich einfach, ich muss mit dem Handy recherchieren für eine Aufgabe aus NN (Deutsch, Geschichte, Politik etc.)", "Der Lehrer hat uns Aufgaben gegeben, die wir mit einer App bearbeiten sollen."

Und jetzt weiß ich, dass ich mich als "alter Sack" nicht mehr wundern muss, wenn sich heutige Schüler nicht mehr 90 Minuten lang in einer Doppelstunde Mathematik konzentrieren können, da deren Aufmerksamkeitsspanne auf die übliche Länge von TikTok-Videos beschränkt ist.

Disclaimer: Nein, ich bin nicht jemand mit der typischen Auffassung älterer Menschen, dass früher alles besser gewesen sei. Das würde jetzt zu weit führen.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

01.12.2024 um 15:17
@JRoger
schöne Story, aber daran sieht man doch, das ein Verbot diese Jugendlichen nicht davon abhalten werden, die TikTok jetzt schon nutzen,sich an dieses Verbot zuhalten, ganz im Gegenteil.
Alles hat sein Für und sein Wider, es geht darum die Leute aufzuklären. Nicht zu verteufeln, zu verbieten oder einfach wegzusehen.
Aber meine Meinung ist die , dass das Kind eh schon in den Brunnen gefallen ist.
Zu allen Zeiten gab es das. Ich bin jetzt 62 und zu meiner Zeit war es Disco und trampen. Und obwohl gewarnt wurde und all die Morde passierten, sind die meisten doch so unterwegs gewesen. Aber nun wirklich Schluss mit Off-Topic


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

02.12.2024 um 11:14
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Endlich ändert sich etwas, endlich wird anerkannt, dass es eine gewisse Reife, gefestigte Persönlichkeit und Lebenserfahrung im geschützten Raum benötigt, um im ungeschützten Raum des Internet sich zu bewegen, wo ein Klick schon verheerend sein kann und andererseits zu frühe und lange Beschäftigungen mit den Ablenkungen des Internets zu Entwicklungsverzögerungen führen:
Ehrlich gesagt halte ich davon nicht allzu viel.
Wenn die Hürden so hoch sind wie bisher, sprich ich einfach mein Geburtsjahr bei der Registrierung abändere, dann ist das doch eh unnötig. Ich glaube auch, dass man schlicht und einfach mehr mit Prävention, statt Verboten erreicht. Wir haben an sich ja auch in DE ein Mindestalter für etliche Plattformen. Wie hoch ist der Nutzen? Gleich null...


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

02.12.2024 um 12:15
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ehrlich gesagt halte ich davon nicht allzu viel.
Wenn die Hürden so hoch sind wie bisher, sprich ich einfach mein Geburtsjahr bei der Registrierung abändere, dann ist das doch eh unnötig. Ich glaube auch, dass man schlicht und einfach mehr mit Prävention, statt Verboten erreicht. Wir haben an sich ja auch in DE ein Mindestalter für etliche Plattformen. Wie hoch ist der Nutzen? Gleich null...
Ich sehe es auch so, dass Aufklärung und die Vermittlung kritischer Medienkompetenz das einzige Mittel ist. Und eine Erhöhung des Eintrittsalters für diese Plattformen durch Verbote bewirkt in meinen Augen eher das Gegenteil. Die 16jährigen, die dann auf die Plattformen und Netzwerke losgelassen werden, sind im Umgang mit den Kontakten, den Geflogenheiten und den Gefahren dort dann völlig unerfahren und werden umso leichter zu Opfern.
Und es kommt noch hinzu, dass Verbotenes ja immer seinen besonderen Reiz hat, gerade wenn es ab einem bestimmten Alter dann erlaubt ist. Man kann sich ausrechnen, wie viele Kinder das neugierig macht und welche Reiz es hat, mit 13 oder 14 etwas auszuprobieren, was man eigentlich erst ab 16 darf. Und wenn die Kinder und jungen Jugendlichen dann zum Opfer werden, sind die Hemmungen, sich jemandem anzuvertrauen und Hilfe bei Erwachsenen zu suchen, noch drei mal höher, weil man dann schließlich beichten muss, etwas verbotenes hinter ihrem Rücken getan zu haben.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

02.12.2024 um 13:34
Mich hat mit 13 noch nicht interessiert, was ich mit 16 machen können werde. Das waren zwei Welten.
Ok, sich informieren über die Erwachsenenwelt, das war wichtig, aber nicht die Interaktion.
Und das führte ja zur tödlichen Konsequenz bei Ayleen, die Interaktion und die Mitnahme ins real life. Wie viele zehn- bis 15-jährige werden noch sich illegal im Netz tummeln, wenn ihre Freunde nicht mehr dort sind?

Das Verbot ist wichtig für die Botschaft: Das ist uncool jetzt, wie Drogen, wie Alkohol, wie Nikotin.

Das Verbot entlastet die Kinder und Teenager in der Wahrnehmung ihrer Selbstverantwortung, die ja grad sich entwickelt.

Aufklärung, Einüben von Medienkompetenz müssen natürlich fortgeführt werden.


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03.12.2024 um 22:15
Wen es interessiert, hier kann man das ursprüngliche Urteil lesen:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240001184


Hier wird nochmal ganz deutlich, dass sich der Verurteilte nicht "nur" 2 - 3 mal an Kindern verging.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.12.2024 um 16:05
Zitat von SecretLetterSecretLetter schrieb:Hier wird nochmal ganz deutlich, dass sich der Verurteilte nicht "nur" 2 - 3 mal an Kindern verging.
Hab mir jetzt mehrere Stunden Zeit genommen, um das Urteil durchzulesen.

Fazit: Der Typ ist einfach nur krank und die Chancen stehen ja Gott sei Dank nicht allzu schlecht, dass er nie wieder unter Menschen kommt.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.12.2024 um 16:06
@mjk-17

Der Typ hätte schon viel früher nicht mehr unter Menschen gehört- dann würde Ayleen noch leben.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.12.2024 um 16:28
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Der Typ hätte schon viel früher nicht mehr unter Menschen gehört- dann würde Ayleen noch leben.
Wobei ich die Maßnahme ihn 10 Jahre in der Geschlossenen zu behalten schon krass finde (also nicht, dass ich das nicht begrüßen würde)
Der Justiz mache ich hier nicht mal Vorwürfe, da sie schon zu sehr harten Mitteln gegriffen haben, was jedoch absolut berechtigt war.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.12.2024 um 17:10
Zitat von SecretLetterSecretLetter schrieb:Wen es interessiert, hier kann man das ursprüngliche Urteil lesen:
Ich habe mir die Zeit genommen und habe mir das ganze Urteil noch einmal durchgelesen.

Fazit: obwohl ich das ganze Forum verfolgt hatte über diese Tat. Bin ich immer noch sprachlos. Es war erschütternd alles noch einmal genau zu lesen was passiert war.

Alleine der Gedanke. Was das Mädchen Monatelang mitgemacht hatte und dann dieser Höllentrip

Und dann die Zeit auf dem Feldweg.. Da mag man gar nicht drüber nachdenken ich hoffe immer noch dass es still vorbei war.

Das waren nur noch ein paar Gedanken die ich doch gerne loswerden wollte


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

06.12.2024 um 22:49
Zitat von SecretLetterSecretLetter schrieb am 03.12.2024:Wen es interessiert, hier kann man das ursprüngliche Urteil lesen:
Danke für den Link. Habe es noch nicht bis zum Ende gelesen aber finde es einfach nur erschreckend, wie das abgelaufen ist.
Ich habe den Fall hier und in den Medien verfolgt, aber die gesamte „Bandbreite“ seines kranken Verhaltens kommt finde ich erst so richtig im Urteil raus, auch wenn die bekannte Berichterstattung schon schlimm genug war.

Ich hoffe er wird nie wieder rausgelassen.


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