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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

1.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendliche, Hessen, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

28.08.2024 um 21:31
Zitat von KonifereKonifere schrieb:Solche Monster sind erst dann ungefährlich, wenn sie alt und grau und hinfällig geworden sind und selbst nichts mehr machen können.
Bin da ganz deiner Meinung. Und selbst im hohen Alter sehe ich manche noch als gefährlich an, wie zb ein Fritzl.

Der Mörder von Ayleen dürfte sich aber so oder so auf eine sehr lange Haft einstellen können, ich gehe mal mindestens von 20 Jahren aus.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

28.08.2024 um 21:59
Zitat von KonifereKonifere schrieb:Da kann man dann ja nur hoffen, dass ein Gutachter seine Gefährlichkeit auch dann noch erkennt!
Davon gehe ich in diesem Fall einfach mal aus.
Hier wurde bereits einmal eine Fehlentscheidung getroffen mit katastrophalem Ausgang.
Daher wird man zukünftig doppelt und dreifach gründlich prüfen.
Eine weitere Katastrophe möchte mit Sicherheit auch kein:e Gutachter:in verantworten.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Der Mörder von Ayleen dürfte sich aber so oder so auf eine sehr lange Haft einstellen können, ich gehe mal mindestens von 20 Jahren aus.
Das ist einer der wrnigen Fälle, bei denen ich mich frage, ob das reicht.
Der ist noch so jung und auch in 20 Jahren nich nicht in einem Alter in dem er harmlos und gebrechlich sein wird.
Ich sehe den eigentlich open end sicherheitsverwahrt.
Die Sicherheitsverwahrung muss offenbar erneut bzw nachverhandelt werden.
Ich hoffe es bleibt bei der Anordnung von Sicherheitsverwahrung.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

28.08.2024 um 22:16
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:ch hoffe es bleibt bei der Anordnung von Sicherheitsverwahrung
Ich hoffe es auch, damit es dann wirklich erstmal "open end" wird. Dieser Typ ist eine tickende Zeitbombe. Er war ja schon ewig in der Psychiatrie und es hat nichts gebracht. Ich halte ihn für nicht therapierbar.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

28.08.2024 um 23:28
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Der Mörder von Ayleen dürfte sich aber so oder so auf eine sehr lange Haft einstellen können, ich gehe mal mindestens von 20 Jahren aus.
Ist schwierig da eine Prognose abzugeben.

Zum gegenwärtigen Stand könnte der Typ ein Kandidat für deutlich länger sein. Würde von mehreren Faktoren später abhängen. Prognose hinsichtlich seiner Gesellschaftsfähigkeit, körperliche Verfassung und natürlich wie er sich im Strafvollzug benehmen bzw. über die ganzen Jahre benommen hat.

Jetzt nur mal auf die lebenslange Freiheitsstrafe ohne anschließende Sicherungsverwahrung bezogen.



Das Bundesverfassungsgericht hat auch lediglich nur mal irgendwann geurteilt, dass jeder wenigstens die Chance, die Möglichkeit erhalten sollte noch vorm Tode frei zu kommen.





Wie gesagt, im besten Fall könnte der Typ auch ohne Sicherungsverwahrung alt hinter Schloss und Riegel werden und erst im hohen Alter und sollte er bis dahin relativ gesund bleiben entlassen werden.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

29.08.2024 um 08:15
Nur noch eine Anmerkung von mir (ich kenne den Fall kaum).

Da hier auf lebenslänglich mit der besonderen Schwere der Schuld erkannt wurde, hat die zusätzlich ausgesprochene Sicherungsverwahrung keinen Einfluss auf den Entlassungstermin als solchen.

Nur die nach der Entlassung möglichen Maßnahmen sind bei Sicherungverwahrung erweitert.

Hier ein entsprechender Artikel:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-sicherungsverwahrung-neben-lebenslanger-freiheitsstrafe-rechtmaessig

Bei der Vorgeschichte des Angeklagten wird es bis zur Entlassung (falls die dann überhaupt beantragt wird) wahrscheinlich lange dauern. Die Prognose erfolgt dann durch Gutachter, sicher keine leichte Aufgabe.


Ob hier erneut auf Sicherungsverwahrung erkannt wird, ist zwar nun Sache des Tatsachengerichts. Trotzdem ist die Sichtweise des BGH häufig am Ende des Beschlusses erkennbar. In diesem Fall wird das ab Abschnitt 13 sogar besonders deutlich.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=138789&anz=1259&pos=10

In diesem Fall wird recht deutlich das Tatsachengericht aufgefordert, weitere Tatsachen diesbzgl. heranzuziehen. Außerdem wird sogar die StA aufgefordert die Anklage durch einen wesentlichen Punkt zu erweitern! Dieser neue Anklagepunkt könnte dann definitiv die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung erfüllen.

Daher ist es zu erwarten, dass das Ergebnis das gleiche sein wird, wie ursprünglich, in der Begründung noch fundierter.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

29.08.2024 um 08:47
Zitat von LentoLento schrieb:Nur die nach der Entlassung möglichen Maßnahmen sind bei Sicherungverwahrung erweitert.
Klar.
Nach abgesessener Freiheitsstrafe würde es für ihn dann in eine spezielle Unterbringung gehen. Kann entweder im selben Gefängnis oder woanders sein.
Dort sollen lediglich nur mehr Freiheiten als im normalen Strafvollzug möglich sein - aber weg von der Straße wäre er auch weiterhin.
Zitat von LentoLento schrieb:Da hier auf lebenslänglich mit der besonderen Schwere der Schuld erkannt wurde, hat die zusätzlich ausgesprochene Sicherungsverwahrung keinen Einfluss auf den Entlassungstermin als solchen.
Genauso wie es keinen Einfluss auf einen Entlassungstermin hätte, würde er ohne anschließende Sicherungsverwahrung eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen.
Zitat von LentoLento schrieb:Bei der Vorgeschichte des Angeklagten wird es bis zur Entlassung (falls die dann überhaupt beantragt wird) wahrscheinlich lange dauern.
Davon gehe ich momentan auch aus und das wird denke ich weit über 20 Jahre Freiheitsstrafe hinaus sein.

Beantragen könnte er später ja mal, auch mehrmals alle 2 Jahre glaube ich, aber muss dem selbstverständlich nicht stattgegeben werden.

Ab wann genau kann ein Verurteilter und bei dem zusätzlich die Besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde eigentlich Bewährungsantrag stellen oder prüfen lassen? Ab 20 oder 25 Jahren abgesessener Freiheitsstrafe frühstens? Weiß das wer genau?


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

29.08.2024 um 12:18
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Klar.
Nach abgesessener Freiheitsstrafe würde es für ihn dann in eine spezielle Unterbringung gehen. Kann entweder im selben Gefängnis oder woanders sein.
Dort sollen lediglich nur mehr Freiheiten als im normalen Strafvollzug möglich sein - aber weg von der Straße wäre er auch weiterhin.
Nicht ganz, das wäre dann definitiv Sicherungsverwahrung, also weiterer Entzug der Freiheit. Wenn er aus der Haft entlassen wird, muss die Voraussetzung "nicht mehr gefährlich" erfüllt sein, wobei man da sicher nicht von der absoluten Ungefährlichkeit ausgehen wird. Freiheitsentzug ist dann nicht mehr drin, auch wenn er zur anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt worden wäre. Denn auch für die Sicherungsverwahrung gilt die gleiche Voraussetzung. In anderen Fällen gab es daher früher Beschlüsse des BGH, welche die Verurteilung zu Sicherungsverwahrung aufgehoben hatte, weil diejenigen schon zu lebenslänglich mit der besonderen Schwere verurteilt wurden und nach der damaligen Ansicht die Sicherungsverwahrung in diesen Fällen nicht ein mehr Sicherheit bringt. Der BGH sieht es aber nun anders, weil dann die Nachbetreuung intensiver sein soll (das war wohl schon vorher umstritten).

Diese besonderen Maßnahmen, welche der BGH meint, sind jedoch nicht erneuter Freiheitsentzug. Welche genau, das weiß man nicht, aber wahrscheinlich läuft das zu massiven Kontrollen, Therapien, vielleicht auch speziellen Wohneinrichtungen hinaus. Von der Straße darf man ihn auch nicht mit Sicherungsverwahrung verbannen, wenn er nicht mehr gefährlich sein sollte.

Ich persönlich glaube jedoch, dass diese Überlegungen nur rein hypothetisch sind. Bei der Vorgeschichte sehe ich da kaum ein Weg ihn als nicht mehr gefährlich anzusehen. Aber da man nie in die Zukunft schauen kann, ist die zusätzliche Sicherungsverwahrung sicher nicht verkehrt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ab wann genau kann ein Verurteilter und bei dem zusätzlich die Besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde eigentlich Bewährungsantrag stellen oder prüfen lassen? Ab 20 oder 25 Jahren abgesessener Freiheitsstrafe frühstens? Weiß das wer genau?
Nach 15 Jahren legt ein Gericht fest, wann der Verurteilte frühestens einen entsprechenden Antrag stellen kann. Das hängt dann natürlich von vielen Faktoren ab. Im Fall von Böhringer war das ja dann schon nach 17 Jahren möglich und dem Antrag wurde stattgegeben. Aber bei dem Fall war die Sozialprognose gut und die Wiederholungsgefahr gering, da die Tat aus einer sehr speziellen Situation erfolgte. Hier ist es aber ganz anders, hier sehe ich die Faktoren als überwiegend negativ an, die Gefahr eines Mordes wegen Verdeckung einer sexuellen Straftat wird kaum zu negieren sein. Ob derjenige dann überhaupt später entsprechende Anträge stellt, steht in den Sternen. Denn eine wirkliche Perspektive wird er in der Freiheit wohl kaum mehr haben


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