meermin schrieb:Angenommen HO würde wieder auftauchen, könnte seine Familie ihm dann mitteilen, dass er durch sein eigenmächtige Verschwinden ohne vorherige Information der Familie sein Recht auf die Wohnung und auf die weitere Zahlung der staatlichen Altersrente verwirkt hätte und dass alles durch die Pflegschaft und die Vollmacht geregelt wäre.? Das kann doch nicht sein.
Nun, was soll denn Deiner Meinung nach passieren? Dass die Rente bis an das Ende aller Zeiten oder zumindest bis HO 150 Jahre alt wäre weitergezahlt wird? Das wäre ja praktisch, dann muss fällt den Verwandten ja ein schönes Erbe zu, wenn da noch ein paar Jahrzehnte die Rente weiterläuft, obwohl eine Person verschwunden ist.... Dann würden in Deutschland vermutlich jedes Jahr ziemlich viele alte Leute "verschwinden", obwohl sie einfach eines natürlichen Todes gestorben sind, denn dann kommt ein feines Erbe zusammen wenn die Rente einfach weiterläuft...
Es ist natürlich klar, dass HO wenn er denn, sagen wir mal, in fünf Jahren wieder auftaucht und beweisen kann, dass er wirklich HO ist, wieder seine Rente bekommen würde. Nur wird die sicher nicht einfach für immer und ewig weitergezahlt werden obwohl er verschwunden ist.
Und genausowenig wird man ihm über Jahre hinweg seine Wohnung als HO-Museum aufrecht erhalten, brav alles bezahlen, dort regelmäßig saubermachen, heizen usw.
sallomaeander schrieb:Es darf nur nicht bei der Wohnungsauflösung jemand einen Container bestellen und einfach das gesamte Eigentum des HO in die Tonne treten. Das müsste afaik eingelagert werden, so lange HO nicht für tot erklärt ist.
Jein. Wir hatten so einen Fall mal in einer Wohnung, die wir zwangsräumen lassen mussten. Da wurden die Sachen für eine gewisse Frist eingelagert (drei Monate glaube ich), aber die verschwundene Person hätte das Zeug nur ausgehändigt bekommen, wenn sie auch die Kosten für die Einlagerung bezahlt hätte. Und da sie nicht aufgetaucht ist, wurde nach den drei Monaten das wertlose Zeug entsorgt und die Dinge, die einen gewissen Wert hatten, wurden verkauft oder versteigert. Was nach dem Abzug der Transport-, Lager- und Entsorgungskostenkosten übrigblieb, wurde von der Abwesenheitspflegerin für die verschwundene Frau aufbewahrt. Das war aber nur noch sehr wenig, da für die Räumung und Lagerung einiges draufging. Wir haben dann darauf verzichtet, das Geld noch für die Mietschulden zu verlangen.
Im Fall von HO wäre es natürlich möglich, dass die Verwandten die Sachen irgendwo auf dem Dachboden oder im Keller unterstellen, wenn sie denn die Abwesenheitspflegschaft für ihn übernehmen. Und die Auflösung der Wohnung wäre nicht ganz so dringend wie im Falle unserer verschwundenen Mieterin weil die laufenden Kosten ja nicht so hoch sind. Aber theoretisch würde ein Abwesenheitspfleger ja schon korrekt handeln, wenn er die Wohnung nach einer gewissen Frist auflöst, um zu vermeiden, dass HO weitere Kosten entstehen. Auch wenn es sich blöd anhört, wäre die Auflösung der Wohnung so gesehen sogar in seinem Interesse.