schluesselbund schrieb:Oder eben vielleicht nicht, wenn ein Hinweisgeber verschwindet.
Das meinte ich anders: Nehmen wir einmal an. Keller und Rupp haben auch andere Leute betrogen, hintergangen, über den Tisch gezogen, was auch immer. Mehr als mit diesen Leuten reden und sich die Namen notieren konnte EH nicht, da Keller und Rupp ihm wohl kaum Einsicht in ihre Unterlagen gewährt haben.
D. h. EH konnte nur erfahren, was offen auf dem Tisch liegt, und das kann die Polizei im Zweifelsfalle auch sehr leicht, dazu braucht sie keinen Hinweisgeber sobald sie einmal auf die Reka aufmerksam geworden ist - und bei deren Geschäftsgebaren (sofern das alles so stimmt, wie es dargestellt wurde) wird schon früher oder später jemand eine Anzeige gemacht haben. Außer natürlich, die Geschäftspartner hatten auch Dreck am Stecken und es lag daher in ihrem eigenen Interesse, dass die Sache nicht rauskommt. Aber dann wäre auch EH bei den Geschäftspartnern nicht weitergekommen.
Kielius schrieb:EH ist seit dem 01.02.1989 vermisst gewesen. Ich würde einmal vermuten, dass in der Folge auch eine öffentliche Vermisstenmeldung herausgegeben wurde, in der der Vermisste mit vollem Namen genannt wurde.
Würde ich auch denken. Zumal das Auto ja schon am 2. Februar gefunden wurde und damit auch die Verbindung Richtung Frankfurt klar war.
Kielius schrieb:EH könnte Informationen, die geeignet waren, das Duo Keller/Rupp unter Druck zu setzen, bereits besessen haben. Schließlich kannte er die beiden aus früherer Zusammenarbeit.
Naja, aber wenn er sie kannte und wusste, dass die nicht "ganz sauber" sind, warum hat er sie dann bei seinem Arbeitgeber angeschleppt bzw. nicht darauf geachtet, dass sie keine "krummen Touren" machen können die ihm dann schaden?