Wie gesagt, ich habe das Urteil zitiert, so wie es im Main-Echo vermerkt ist. Was Du zitierst scheint irgendein Zwischenstand zu sein, vermutlich noch vor der Befragung des Polizeibeamten.
Gerichte sind dazu da Zeugenaussagen zu bewerten. Und die kann dann von dem abweichen, was vorher vermutet wurde. In einer Verhandlung stellt die StA Fragen an den Zeugen, die Verteidigung und auch das Gericht selber. Das kann dann durchaus abweichen von dem, was im Vorfeld scheinbar bekannt war. Wie gesagt, hier hatte der Zeuge ausgeführt wie genau er die Zeit damals im Aktenvermerk ermittelt hatte. Er selber kannte schon die Zeiten nicht mehr, als er den Vermerk erstellte, er hatte sie aus den Akten des Einsatzes ermittelt, daher nahm offenbar das Gericht diese als genauer an als vorher die Anklage. Mal ehrlich, wie will man überhaupt nach 40 Jahren überhaupt Zeiten anzweifeln? Das ist sowieso ein Ding der Unmöglichkeit.
Außerdem ist es in D vollkommen egal ob der Angeklagte ein Alibi hatte, laut Gerichtsurteil hatte er wahrscheinlich eins und selbst wenn er keins gehabt hätte, was meist der Fall ist, dann muss ein Gutachterin auch sämtliche Unterlagen in Augenschein nehmen. Wenn Sie das nicht tut ist das Gutachten nicht mehr brauchbar und da es keine anderen wirklichen Gründe mehr gab, war der Angeklagte natürlich frei zu sprechen. Dieses falsche Gutachten hatte die Sache überhaupt erst ins Rollen gebracht.
Außerdem, da wären wir wieder beim Thema, was wäre gewesen, wenn diese zahnärztlichen Unterlagen nicht mehr da gewesen wären, aus dem sich gezeigt hat, dass der Angeklagte den Zahn, den die Gutachterin als nie angelegt gesehen hatte in Wirklichkeit gezogen bek0ommen hat?
Dieses Urteil ist in vielerlei Hinsicht ein Beispiel, welche die die Ansicht von
@Rick_Blaine, die von Fischer und auch mir bestärkt.
Und Du bist auch nur der Ansicht, dass der Angeklagte der Täter ist, weil überhaupt erst Anklage erhoben wurde, die in Wirklichkeit ohne den sehr schweren gutachterlichen Fehler nie erhoben worden wäre. Du hältst diesen Freispruch in Wirklichkeit für nicht richtig und ähnlich wird auch die Umgebung des Freigesprochenen denken. Und genau das ist das Problem von solchen Anklagen, Freigesprochene benötigen lange Zeit um wieder in die Normalität zu finden, weil die Umgebung weiterhin an die Täterschaft glaubt. Manchmal müssen sie den Wohnort wechseln, häufig haben sie ihre Arbeit verloren. Bei Bewerbungsgesprächen haben sie immer eine Fehlzeit, welche sie dem dem potentiellen Arbeitgeber nicht erklären können, nichts ist mehr so, wie es vorher war. Das bisschen an Haftentschädigung, dass D zahlt kompensiert das nicht im Geringsten. Genau das gehört zur Hölle, von der ich vorhin schrieb. Und das ist ein extrem schwerer Eingriff in das Leben eines Menschen, den die Justiz verschuldet hat und daher kann man durchaus der Ansicht sein, dass der Staat dieses Recht nur einmal ausüben darf. Wie heißt es so schön, andernfalls wird Recht zu Unrecht.
ne bis in idem, wie er bisher gelebt wurde, ist ein guter Grundsatz.