Harald111 schrieb:Die Eltern entdecken jetzt das Bild auf dem Handy ihrer Tochter und sind empört was für Bilder die Jugendlichen unter sich austauschen und schicken es meist in Elterngruppen bei WhatsApp es wird dann öffentlich und der Gesetzgeber muss ermitteln ob er will oder nicht .
Offenbar verleitet die heute niedrige Zugangsschwelle zur Informationstechnologie (Smartphones) und die um sich greifende Haltung, seine Handlungsweise nicht an bestehenden Regeln auszurichten, sondern stattdessen zu schauen, wie es die anderen machen, manche Leute dazu, sich wie Idioten zu benehmen.
Wie kann man nur auf die sagenhaft dumme Idee kommen, als Eltern aufgefundenes Material, sei es in Jugendkreisen auch noch so sehr verbreitet, an andere Erwachsene weiter zu leiten?
Der Gesetzgeber hat nicht zuletzt deshalb den bloßen Besitz solchen Materials unter Strafe gestellt, damit niemand, der mit so etwas erwischt wird, oder es auch noch weiter verbreitet, behaupten kann, er habe "ja nur aufklären wollen" oder "andere warnen wollen" und, und, und. Damit liegt der Gesetzgeber mMn auch völlig richtig.
Ob die Hochstufung solchen Verhaltens zum Verbrechen im rechtsdogmatischen Sinne schlau war, oder eher eine populistische Maßnahme ("die tun jetzt was"), die nicht viel Geld kostet, und die Verfolgung solcher Taten eher erschwert, darüber kann man trefflich streiten. Wenn eine Politikerin, gleich welcher Couleur, nun aus der Deckung tritt und das ganze wieder zurückdrehen möchte, finde ich das mutig. Vermutlich war der Effekt dieser unbedachten Verschärfung dermaßen kontraproduktiv, dass die Politik jetzt irgendjemanden vorgeschickt hat, um das wieder zu revidieren.
Das Strafrecht unterscheidet nicht ohne Grund zwischen "schlimm", "noch schlimmer" und "am allerschlimmsten". Wenn man an diesem Gefüge leichtfertig herumdreht, nur um dem Bürger zu signalisieren, dass man "als Politik" jetzt "endlich etwas tut", damit aber die Strafverfolgung in Summe erschwert und behindert, sollte man auch den Mut haben, solche Fehler zu korrigieren.