K.Vinski schrieb:Zur Zeit muss man alle 5 Jahre sein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
In GB gilt die Pflicht zum Abgleich mit dieser DBS-Liste nicht nur für Kindergärten, sonden in wesentlich mehr Bereichen, wie man hier (englisch) nachlesen kann:
https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/739154/Regulated_Activity_with_Children_in_England.pdf (Archiv-Version vom 25.08.2022)Welche Bereiche darunter fallen, hängt von dem Bereich ab und z.T. auch, wie oft in diesem Bereich von der Person gearbeitet wird. Es handelt sich u.a. um Ausbildung, Schulung, Training, Beaufsichtigung, Betreiben eines Webdienstes speziell für Kinder, Kindertransport, Gesundheitsfürsorge, Aufnahme von Pflegekindern.
Während ein Führungszeugnis Auskunft über Straftaten gibt,
muss der Betreiber einer regulierten Einrichtung (s.o.) Meldung machen an die Liste in folgenden Fällen:
And you think the person has carried out one of the following:
•engaged in relevant conduct in relation to children. An action or inaction has harmed a child or adult or put them at risk or harm or;
• satisfied the harm test in relation to children. E.g.there has been no relevant conduct but a risk of harm to a child still exists, or
•been cautioned or convicted of a relevant (automatic barring either with or without the right to make representations) offence
Quelle: s.o.
Das heißt, neben Straftaten reicht schon ein bestimmtes Verhalten Kindern gegenüber aus, dass eine Meldung an die Liste erforderlich wird. Dass also Kindern geschadet wurde oder dass auch nur die Gefahr dieser Gefährdung bestanden hat. Oder dass ein bestimmtes Verhalten Kindern gegenüber stattgefunden hat.
Findet eine Meldung nicht statt, können empfindliche Geldbußen (mehrere tausend Pfund) verhängt werden.
Wie man auch ohne tiefergehende Englischkenntnisse feststellen kann, führt nicht erst richterlich sanktioniertes Verhalten zu einer Sperre von Personen, sondern bereits verschiedene Arten von Fehlverhalten, die noch weit vor einer eventuellen Verurteilung liegen.
Der "Disclosure and Barring Service" ist also ein wesentlich weiter reichender und auch hinsichtlich Gefährdungen von Kindern niedrigschwelliger ansetzender Schutzmechanismus, der sehr viele Tätigkeiten mit Kindern reguliert und sie nur für den Personenkreis zugänglich macht, der bislang nicht in die Liste eingetragen wurde.
Wer also dauerhaft etwa einen Chatdienst für Kinder im Internet anbieten will, muss einen Abgleich mit der DBS-Liste durchlaufen haben. Auch ein Babysitter müsste in England diesen Check durchlaufen,
bevor er seine Dienste überhaupt anbieten darf.
Der jüngst verurteilte Täter wäre vielleicht mit seinen Taten nicht so weit gekommen, hätte es im Vorleben bereits irgendwo Anzeichen gegeben und hätte man diese gemeldet haben
müssen. Womöglich hätte ihn auch bereits der verpflichtende Antrag auf Freigabe abgeschreckt. Wer weiß.