Info schrieb:Keinerlei Schleifspuren sondern nur der Blutfleck den man auch nachträglich anbringen kann.
Wie wahrscheinlich ist das?
was soll das für einen Sinn haben, den Blutfleck dort zu platzieren, ansonsten aber gar nichts zu unternehmen, z.B. das Auto abschließen, die Harke einräumen, die Brille beseitigen usw.
Stan_Marsh schrieb:Wie viel Blut ist "so viel Blut"? Die Angaben dazu sind wohl nicht so genau, Blutfleck, Blutlache, etc.
und
pasdenom schrieb:Zum Blutfleck noch, da ich mir den Filmbeitrag gerade noch mal angesehen habe: Er hat einen Durchmesser von 25 cm, das finde ich schon recht ordentlich.
Ich habe den Fleck gesehen.
Nun muß man wissen, das Blut immer nach mehr aussieht, als es tatsächlich ist. Ich schätze den Fleck so ein, das er von einer Kopfplatzwunde ist und nicht mehr als 150ml, eher weniger.
Dazu kommt, das man bei einer Platzwunde am Kopf ganz schön blutet und so ein Fleck relativ schnell entsteht.
Auf jeden Fall kein lebensbedrohlicher Blutverlust.
Da es keine Schleif, Tropf oder Wischspuren gab, muß man davon ausgehen, das die Blutung zunächst gestoppt wurde, als die Frau da noch lag.
Den Autoschlüssel auf der Treppe könnte man so erklären, das Fr, Koch nach der Verletzung sich erst einmal auf die Stufen setzen musste und in der allgemeinen Aufregung den Schlüssel einfach neben sich ablegte
FriedrichA.III schrieb:Ebenso schleierhaft ist mir, warum Dieter Zurwehme nach wie vor in den Berichten auftaucht, jeweils mit dem Fazit, es hätten sich keine Hinweise in dieser Richtung ergeben
Weil Zurwehme zu der Zeit in der Gegend war und auch relativ Motiv und emotionslos gemordet hat.
Ein Motiv für eine Straftat ist ja bis heute wohl nicht auszumachen.
Kuno426 schrieb:Für mich passt das nicht! Hätte jemand nach einem Unfall Frau Koch ins Krankenhaus fahren wollen, wäre es sinnvoll gewesen, (das Auto abzuschliessen und) die Autoschlüssel mitzunehmen.
Ja das stimmt schon.
Aber das Gleiche trifft halt auch für ein Verbrechen zu.
Vielleicht war das auch im Falle eines Unfalles der allgemeinen Aufregung geschuldet, das man dies nicht tat.