Bianca (26 Jahre) aus Oranienburg ermordet aufgefunden
12.02.2022 um 12:10
Hier kommt nun mein Bericht zum 5. Prozesstag , Freitag 11.02. 2021
Vorab muss ich gestehen, dass ich nicht alles vollständig verfolgen konnte, weil mir dann während der gerichtsmedizinischen Ausführungen mein Körper ein Strich durch die Rechnung gemacht hat, kurz gesagt: ich drohte ohnmächtig zu werden und konnte mich aber noch aus dem Saal retten und mich draußen wieder so akklimatisieren , dass ich den Rest noch gut mitbekam. Mir fehlen ca. 30 Minuten. Ich habe mich aber von dem neben mir sitzenden Journalisten über das Wichtigste informieren lassen, so dass ich denke trotzdem das Wesentliche mitbekommen zu haben und berichten zu können.
Ich habe gestaunt, wie Biancas Mutter, die sich am Richtertisch auch noch die Bilder dazu angesehen hat , das so aushalten konnte ohne dass man eine emotionale Reaktion im Außen erkennen konnte. Auch K. saß bei den Ausführungen wie gewohnt gleichmütig und regungslos (okay , er wechselte ab und an die Gesichtsfarbe) dabei.
Mir, bzw. meinem Körper wurde es an der Stelle zu viel, wo lang und breit darüber debattiert wurde in welcher Weise das Schnittwerkzeug durch das Körpergewebe gezogen und gebohrt wurden. Alles wichtig und auch interessant aber irgendwie hatte meinen Körper das voll getriggert. Na ja aber nun meine Beobachtungen und Informationen.
Im Mittelpunkt standen das gerichtsmedizinische Gutachten an B. und K. , sowie das Verlesen vom LKA Bericht bzgl. des Stechbeitels, Textilbuch, Funkzellen, Handy und Computerauswertung
1. Gutachten der Gerichtsmedizin
Zunächst wurde beschrieben, wie die Leiche im Bunker aufgefunden wurde .
Anders als in den Medien beschrieben lag sie nicht direkt im Eingangsbereich sondern so im Inneren, dass man vom Eingang aus zunächst den Unterleib sehen konnte. Sie lag also quer zum Eingang, bäuchlings mit dem Gesicht nach unten, die linke Hand lag am Hals, der rechte Arm unter dem Kopf.
Auffällig waren musterartige Streifungen auf dem Rücken, die so die Vermutung von einem vorangegangen Sturz rühren könnten (es lag in unmittelbarer Nähe ein Ast mit Blutspuren und ein Stein, der Blutanhaftungen hatte. Es könnte sein, dass B. sich bei ihrem Sturz darüber abrollte.
Diesbzgl. wurde gefragt, ob man daraus schließen kann, ob B. am Oberkörper bekleidet war oder nicht mehr. Die Antwort der Gerichtsmedizinerin: es ist möglich, dass es auch bekleidet zu dieser Musterung hätte kommen können, da Biancas Shirt sehr dünn und fast trägerlos war aber sie halte es dennoch eher für unwahrscheinlich
Es gab keinerlei Anzeichen für Abwehrverletzungen, weder aktive noch passive, was darauf zurückgeführt wurde, dass ein Stich auch für Lähmungserscheinungen gesorgt haben muss, so dass es B. gar nicht mehr möglich war, sich zu wehren.
Es wurden auch keine Hämatome festgestellt (dies wurde noch einmal explizit betont, da vorher ja in den Zeugenaussagen mehrmals berichtet wurde, sie wurde einige Tage vorher von K. geschubst und habe blaue Flecken am Rücken)
Es wurden auch keine Narben festgestellt (die der Tätowierer ja überzeichnen sollte...sie meinte: entweder ist der Tätowierer verdammt gut oder es gab gar keine. Sie habe zwar an dem Tag der Obduktion nicht explizit darauf geachtet, da das Motiv für die Tätowierung ja nicht bekannt war aber sie habe sich die Bildaufnahmen im Verlauf des Verfahrens noch einmal sehr genau angeschaut und fand nichts)
Sie war weder schwanger, noch alkoholisiert , keine Drogen. Auch sonst kein relevanter medizinischer Befund der inneren Organe (kerngesund), leichte Fettleber, sie wog 92kg bei einer Größe von 1,68 m
Die Hose hatte nur leichte Dreckanhaftungen, was dafür sprechen würde, dass sich B. von selbst in den Bunker bewegt habe.
Es spreche sehr viel dafür, dass die Tötung im Bunker stattfand und die Leiche auch nicht mehr bewegt wurde .
Wäre sie z.B. erst nach dem Tode in den Bunker gebracht worden, hätte es deutlich mehr Kontaktspuren im Eingangsbereich geben müssen, da dieser sehr eng ist.
Der Todeszeitpunkt konnte nicht eindeutig festgestellt werden, da sich die Temperaturen schon angeglichen haben. Dass dieser am 15. Juli war ist aber möglich und am wahrscheinlichsten.
Zu den Stichverletzungen:
es war schnell klar, dass es sich um ein Schneidewerkzeug handeln musste.
Es gab 7 Stichwunden, 2 am Hals und 5 rückwärtig (Nacken und Rückenbereich). Es kann keine genaue Reihenfolge der Stiche festgelegt werden. Theoretisch wäre es möglich, dass die Stiche am Hals auch von vorne beigebracht wurden. Unklar ist, welcher Stich dort zuerst ausgeführt wurde. Einer davon, hat die Hauptschlagader getroffen und getrennt, was ggf. bereits neben hohen Blutverlust auch Lähmungserscheinungen mit sich gebracht hätte.
mind. 1 Verletzung wurde noch in aufrechter Position beigebracht (entweder stand B. selber noch oder wurde in aufrechte Position gebracht)
Es wurde dann sehr lange spekuliert, was dafür spräche, dass der 1. Stich am Hals war und die Ader zertrennt hätte...wie B. dann hätte fallen müssen und wie sich das im Spurenbild wiederfinden könnte....es blieb letztlich alles spekulativ. Man geht aber davon aus, dass die restlichen Stichverletzungen beigebracht wurden als B. schon lag.
Eine Stichverletzung war so heftig, dass sie fast bis zur Lunge durchdrang. Die Bandscheibe wurde zerstört, was B. definitiv bewegungsunfähig machte und an dieser konnte man auch einen Abdruck des Schaftes des Stichwerkzeuges erkennen.
Dass die Tat im Eingangsbereich stattfand, hält sie für sehr unwahrscheinlich, da sich dort keine aussagekräftigen Spuren finden ließen.
Grundsätzlich geht sie eher von einem dynamischen Geschehen aus.
Nun ein paar Worte zum Stechbeitel: es war wohl so, dass der Stechbeitel vor allem vom LKA als Tatwaffe ins Spiel gebracht wurde. Die Gerichtsmedizinerin hatte erst im Verfahren mitbekommen, dass dies als Tatwaffe in Betracht kam, deswegen habe sie sich diesen aushändigen lassen, um nachprüfen zu können, ob der Beitel überhaupt zu den Stichverletzungen passen könnte (fand ich schon erstaunlich, dass dies noch nicht geschehen war aber da sieht man eben auch schön, wie dann die Koordination der verschiedenen Professionen mitunter etwas aneinander vorbei läuft). Sie hatte nämlich aufgrund der teilweise kleinen Einstiche ihre Zweifel.
Sie haben dann an einer Schweinerippe und Schweinehaut sehr intensive Versuche durchgeführt und konnten so zu dem Schluss kommen, dass der Beitel für die meisten Stichverletzungen in Betracht kommt, 2 wären nicht ganz eindeutig zuzuordnen , möglicherweise hätte es auch zwei verschiedene Werkzeuge gegeben. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass alle Stiche mit dem Beitel ausgeführt wurden.
Dieser wies nämlich auch ein besonderes Merkmal auf: die Klinge wäre spitzkantig angeschliffen (vorher hatte sie u.a. auch Zweifel, weil Beitel gewöhnlich eher stumpf sind)
Bezüglich des Beitels zeigte K. auch zum ersten Mal eine dynamische Regung. Er wollte ihn unbedingt noch einmal sehen, was sein Anwalt arrangierte. Er schaute sie sich sehr interessiert an und wollte etwas dazu sagen, sein Anwalt stoppte ihn aber gleich mit den Worten "halt, das machen wir alles später". Der Richter fragte dann K. noch einmal direkt, ob er etwas dazu sagen möchte und sein Anwalt sagte gleich sehr vehement: Nein ,möchte er jetzt nicht"....also möglicherweise kommt da noch mal was.
Bei der Lebenduntersuchung von K. , die erst am 28.07. stattfand, konnte man keine relevanten Spuren, die auf das Tatgeschehen schließen lassen, feststellen. Allerdings auch nichts, was auf eine Prügelei hinwies.
Der Verteidiger fragte, ob es nicht Handabdrücke geben müsste, wenn die Tatwaffe so heftig gestoßen würde (also dass sich in den Händen der Griff abdrückt). Dies verneinte die Medizinerin.
So weit die Gerichtsmedizin
Das LKA meinte zum Stechbeitel: ein Teil der Wunden (2) wurde durch Stechbeitel ausgeführt , es ist aber für alle nicht ausschließbar
Aus dem Textilbuch war wohl am Wichtigsten, dass Fasern von K'.S Hose auf B.'s gefunden wurde und umgekehrt.
Dass B. zwar Textilfasern unter den Fingernägeln hatte aber diese nicht der Kleidung von K. zugeordnet werden konnten
Den Rest mache ich im zweiten Teil.