MissWexford schrieb:Das verstehe ich nicht, weshalb sollte die Polizei damals nicht die Wohnung durchsucht haben.
Die Polizei ermittelt doch von innen nach außen, jedenfalls war das bis jetzt meine Meinung.
Oder ist das bei Vermisstenfällen anders?
Die Frage ist doch, wie intensiv darf/wird hier "innen" ermittelt werden.
Noch einmal: So lange es keinen konkreten Hinweis auf ein Verbrechen gibt, so lange die Aussagen des Ehemanns nicht mit objektiven Mitteln in Zweifel gezogen werden können, so lange muss die Polizei doch erst einmal die Dinge so stehen lassen.
Zum wiederholten Male: DAS SPURLOSE VERSCHWINDEN EINER PERSON FÜHRT NICHT UNMITTELBAR ZU EINER MORDERMITTLUNG!!!
Mordermittlungen und Vermisstensachen sind zwei unterschiedliche Dinge! Eine Mordermittlung sucht eine/n Täter/in, eine Vermisstensache eine verschwundene Person. Nach den derzeitigen Gegebenheiten kann ein Eingriff in die Unverletztlichkeit der Wohnung, die grundrechtlich geschützt ist, nicht mal so einfach ohne konkreten Verdacht erfolgen.
Oder anders ausgedrückt: Die staatlichen Institutionen haben kein Recht, Sachverhaltsdarstellungen von (wohl) unbescholtenen Bürgern zu misstrauen und diese mit aufwändigen Maßnahmen auf Kosten des Steuerzahlers zu hinterfragen, wenn es keinen konkreten Hinweis auf eine Straftat außer dem spurlosen Verschwinden selbst gibt und erst recht keine Verdachtsmomente gegen den Ehemann vorliegen, nur weil einem einfach nur die Sache intuitiv "komisch" vorkommt. Es bleibt ihnen kaum etwas übrig als die Darstellung des Ehemanns als die relevante in der Öffentlichkeit zu verbreiten. So ja auch im Fall Paulus, obwohl - wie oben beschrieben - den Ermittlern völlig klar war, dass die Geschichte hinten und vorne nicht stimmte. Die Geschichte war aber von Anfang an fragwürdiger als hier, weil die Frau abgehauen sein sollte, aber Handy UND Geldbörse nicht mitnahm.
Wie schon gesagt: Ich selbst halte diese Grundsätze für überdehnt. Manche Befugnisse sollten sich anhand der Statistiken anderer Fälle ergeben. Ohne diese frühzeitigen Befugnisse wird man eben in vielen Fällen nie die Wahrheit herausfinden. Im Fall Sigrid Paulus kam es erst fünf Jahre nach der Tat/dem Verschwinden zu einer großen Durchsuchung. Und wahrscheinlich hätte man sie selbst dann nicht eingemauert hinter dem Weinregal gefunden, wenn der Mann nicht unter der Last zusammen gebrochen wäre und nicht mehr konnte. Da könnte es auch härtere und noch abgebrühtere Knochen geben...
Und hier im konkreten Fall: Wenn die Leiche irgendwo in der Kühlung im Keller liegen sollte, keine Ahnung, ob die Polizei eine Möglichkeit/Befugnis ohne konkreten Verdacht hätte, das zu durchsuchen bzw. eine Veranlassung hätte es zu tun, wenn der Ehemann versichert, bereits alles abgesucht zu haben.