jeandArc schrieb:Dass sind 7 Gutachter die sich in den nächsten Wochen mit Benno N. beschäftigen werden. Da bin ich sehr gespannt, ob die alle zum gleichen Resultat kommen. Vielleicht gibt es auch 7 verschiedene Meinungen. Was meint ihr?
Dass alle zu dem gleichen Schluss kommen, kann ich mir nicht vorstellen - da es dabei auch um eigene Profilierung geht, das ist nicht auszuschließen.
Wenn eine
klare Linie der geplanten Handlungen bei B. zu erkennen ist, dürfte man mehr von einer Zurechnungsfähigkeit ausgehen als bei reinen Übersprungs- oder Affekthandlungen. (Ist meine Vorstellung.)
Ich las gerade über den Ablauf des Gutachtens, dass die Tat (bzw. der wahrscheinliche Tatablauf) in Relation zu der psychischen Erkrankung gestellt wird. Heißt - wie viel rationale, folgerichtige Handlungen wurden von dem TV durchgeführt und welche entsprangen einem "inneren Zwang" (unter Wahn, zum Beispiel).
Ich vermute mal - je höher die Folgerichtigkeit desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Zurechnungsfähigkeit.
Einbezogen in das Gutachten wird auch die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung der Tat.
jeandArc schrieb:Können die EB die Daten des alten Handys nicht anfordern?
Ja, ich denke schon.
Auch Google darf in einem solchen Fall alle Daten freigeben.