frankysinatra schrieb:Sucht man bei Google nach "Schwarzwald Wanderung Mord Totschlag" finde ich im Zeitraum 2019 - 2022 keinen einzigen Fall.
Suche ich nach "Schwarzwald Wanderung Unfall Tod" bekomme ich für 2019 - 2022 exakt sechs Fälle.
Jetzt mal abgesehen davon - wenn man die Einsätze der Bergwacht Schwarzwald für das gesamte Einsatzgebiet Schwarzwald verfolgt, dann vergeht da kaum eine Woche, an der sie nicht zu einer verunfallten Person ausrücken, die entweder irgendeinen Hang runtergefallen ist, oder auf andere Art gestürzt ist, oder sich sonstwie verletzt hat, oder wegen gesundheitlicher Probleme im Gelände "gestrandet" ist, oder oder etc. Die sind also gut beschäftigt.
Zum Fall S - Wenn man jetzt das nimmt, was man hat:
1. Handy war bis abends in der Todtmooser Funkzelle eingeloggt (17:45/18:45 Uhr)
2. 17Uhr-Whatsapp wurde zugestellt (zwei Haken), Handy war also an und das in einem Gebiet, wo es Internet-Empfang gegeben haben muß
3. S. wäre gegen 17 Uhr normalerweise schon vorne beim Stausee gewesen. Folglich ist sie in diesen 6 Stunden 11 Uhr bis 17 Uhr "auf der Stelle getreten", muß also über den Bereich der Reichweite des Todtmooser Funkasten nicht hinausgekommen sein. Dessen Reichweite ist einmal bis Au und deckt auch noch ein kleines Gebiet oben am Kirchspielwald bis ca. Wehrhalden ab. (sh. zwei Fotos)
4. Somit hätte sich nur das Handy oder S. und das Handy um 17 Uhr in diesem durch die Todtmooser Funkzelle abgedeckten Gebiet befunden und das wiederum nur an einem Ort, wo man auch Internet hat
5. S. müsste dann in eben diesen zwei Gebieten verunfallt sein, einmal in dem bis Au, oder in dem oben KSW bis Wehrhalden. Dann müßte S. und das Handy sich dort befinden.
6. Bei einem Übergriff in diesen zwei Gebieten befände sich evtl. nur das Handy von S. dort, weil es bei einem Übergriff entsorgt wurde. Aber wer schmeißt ein angeschaltetes Handy in die Pampa? Oder bei einem Übergriff befindet sich S. und das Handy in einem dieser zwei Gebiete.
Zu Punkt 5 Unfall muß man aber sagen, dass beide in Frage kommenden Gebiete, für die die Punkte 1 - 3 zutreffen, wenig unfallträchtig sind.