emz schrieb:Die Vorwürfe des Anwalts der Nebenklage - Verleumdung, falsche Verdächtigung - sind doch einigermaßen gravierend, ob da Wegducken und Abwarten eine Lösung ist, statt sich den Anschuldigungen entgegen zu stellen?
Die Anschuldigungen kamen ja nicht out of the blue. Der Verteidiger hat sich doch selbst erst in diese Situation gebracht. Er stellt den Vater an den Pranger und präsentiert ihn als alternativen Täter, bzw. Anstifter. Das war seine Entscheidung. Die Nebenklage reagierte nur darauf. Jetzt tritt er die Flucht nach vorne an und hofft, daß im Zuge dessen auch noch weiteres untersucht wird, während er selbst von Freispruch für seine Mandantin schwafelt.
emz schrieb:Nur damit ich verstehe, was du andeuten möchtest, was könnte wie nach hinten losgehen?
Das Verfahren gegen ihn. Die Idee mit der Selbstanzeige war ja gar nicht so dumm, aus og Gründen. Allerdings könnte ihm das auch auf die Füße fallen, wenn der Vater ihn ebenfalls anzeigt und die zuständige Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis kommt, daß die Vorwürfe berechtigt sind. Und ganz ehrlich, ich hoffe, der Vater zeigt ihn an.
SkylarBlue schrieb:Bekommt der für sowas auch noch Geld?
Klar, private Gutachten werden in Auftrag gegeben und werden dementsprechend auch in Rechnung gestellt.
SkylarBlue schrieb:JA WAS DENN NUN?? Kann der sich Mal entscheiden? Ist sie unschuldig oder nicht? Hat sie eine seelische Störung oder ist sie fähig 5 Kinder kaltblütig aus Rache zu ermorden ohne danach depressiv zu werden?
Ganz genau. Da klar war, daß die Verteidigung kein Gutachten in Auftrag gegeben hätte, ohne sich davon etwas zu versprechen und auch den Gutachter nicht als Zeugen genommen hätte, wenn er vollkommen entgegen ihren Vorstellungen entschieden hätte, wundert mich das alles überhaupt nicht. Ob sich die Verteidigung mit diesem Gutachten aber einen Gefallen getan hat, wird sich zeigen. Der Spiegel berichtete sehr ausführlich. Bei einigen Dingen kann man nur den Kopf schütteln.
Schwarz verweist auf 40 Jahre Berufserfahrung: »Ich hatte mal eine, die aufgrund einer endogenen Depression ihre Kinder in einem erweiterten Suizid getötet hat, aber die wusste, was sie getan hat«, sagt Schwarz. »Dass man sich nach über einem Jahr noch als unschuldig definiert, das ist für mich unerklärlich.«
Als Christiane K. ihm von dem Maskenmann erzählte, seien »ihre Tränen an den passenden Stellen geflossen. Ihre Gefühle wirkten echt, aber sonst passt nichts zusammen.« Schwarz wägt mögliche Diagnosen und Tatmotive, alles geht durcheinander: Psychose oder Depression? Schließt er aus. Frau K. habe ja im Alltag »tadellos funktioniert, jedenfalls nach außen«. Verzweiflung? Könnte sein, Christiane K. habe davon allerdings nicht direkt gesprochen. Aber vielleicht habe sie das Muttersein auch als Falle empfunden. Schwarz erwähnt Untersuchungen, nach denen die meisten Frauen, die ihre Kinder töten, Hausfrauen seien. Die Kindstötung sei dann als »Akt des weiblichen Widerstands, aber krankheitswertig« zu verstehen.
Die vom Gericht bestellte Gutachterin fiel bei seinen Ausführungen fast vom Stuhl, im übertragenen Sinne.
Auch Nowara hat jahrzehntelange Erfahrung mit derartigen Tötungsdelikten, sie macht große Augen, aber das kann Schwarz an seinem Platz nicht sehen. In der Wissenschaft, führt er weiter aus, sei zudem das Medea-Syndrom bekannt, benannt nach der sagenhaften Königin, die in rasender Wut ihre geliebten Kinder tötete, um ihren Mann Jason zu treffen, der sich einer anderen Frau zugewandt hatte.
Wut oder Hass auf den Ehemann seien zwar hier nicht erkennbar; gleichwohl taucht Schwarz tief ein in die griechische Mythologie, referiert über »ekdiketische Motive« ... »Herr Dr. Schwarz!«, versucht der Vorsitzende ihn zu bremsen, der beisitzende Richter kann sich ein Grinsen nicht verkneifen. »Aber Medea-Täterinnen begehen keinen Suizid«, fährt Schwarz unbeirrt fort. »Das ist bei ihr untypisch, sie hat sich ja vor die S-Bahn geworfen.«
Und dann kommt auch noch eine Hirnschädigung ins Spiel, weil die Angeklagte eine Frühgeburt gewesen ist. Selbst der vorsitzende Richter konnte den Ausführungen anscheinend nicht folgen, weil sie eben total wischi waschi sind.
Überraschend kommt Schwarz zum Schluss, bei Christiane K. müsse eben doch eine Persönlichkeitsstörung vorliegen, und zwar eine »kombinierte mit histrionisch-narzisstischen Zügen«. Vielleicht noch »im Gemisch mit einer vorgeburtlichen Hirnschädigung«: Christiane K., das fand in diesem Verfahren bislang noch keine Beachtung, habe als Frühgeburt wochenlang im Inkubator gelegen. Schwarz tippt, ein vorgeburtlicher Sauerstoffmangel im Uterus könne bei ihr eine »Pseudopsychopathie« hervorgerufen haben.
[..]
Der Vorsitzende schaut zweifelnd: »Affektdelikt oder Persönlichkeitsstörung – was denn nun?« – »Alles zusammen«, sagt Schwarz.
Der Verteidiger stellte auch den Antrag die beisitzende Richterin wegen Befangenheit abzulehnen, da sie den Gutachter kritisch hinterfragte. Das ist die übliche Tour des Verteidigers - Anträge noch und nöchter, Versuche der Diskreditierung usw. Das geht anscheinend sogar den beiden anderen Anwälten auf den Geist, die ja schon nicht hinter der Alternativtätertheorie standen. (Seibert ist Wahlverteidiger, die anderen beiden sind Pflichtverteidiger). Einer bat jetzt um Entbindung des Mandats. Das ist schon sehr aussagekräftig.
Christiane K.s Pflichtverteidiger Felix Menke und Gerd Meister haben dem Gerangel schweigend und mit sphinxhaften Mienen zugesehen. Am Ende des Verhandlungstages bittet Meister das Gericht, ihn von dem Mandat zu entpflichten.
Quelle:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/solingen-prozess-nach-fuenffachmord-gegen-mutter-wie-ihr-verteidiger-nichts-unversucht-laesst-a-d8a32e7b-12b5-47dc-9fea-99cc19a9801dWas von dem Gutachten zu halten ist, faßte der Staatsanwalt schön zusammen
Das Gutachten wurde von Gericht, Staatsanwaltschaft und weiteren Gutachtern hart hinterfragt. Staatsanwalt Kaune-Gebhardt: „Etwas kam mir bei Ihrer Medea-Syndrom-Schilderung seltsam bekannt vor … Es war der Wortlaut bei Wikipedia.“
(Quelle BILD - Verlinkung unten)
emz schrieb:Im DNA-Gutachten, erstellt von einem Labor, steht, so der Verteidiger, dass unter den Fingernägeln der Kinder männliche DNA gefunden wurde.
Ich nehme mittlerweile an, daß der Verteidiger ins Blaue hinein schießt. Hier klingt es nämlich schon wieder ganz anders.
Thomas Seifert hat nun zu diesem Zweck die Beschlagnahmung sämtlicher Kontoauszüge des Kindsvaters beantragt, um überprüfen zu können, ob größere Geldbeträge zur Entlohnung eines „Auftragskillers“ abgehoben wurden. Der Beweisantrag liegt dem Gericht vor, gefordert werden darin weitere Gutachten zu DNA und Faserspuren. Seifert geht noch weiter: „Sollte sich fremde DNA an der Kleidung der Kinder oder an den Leichnahmen finden lassen, würde ich den Freispruch meiner Mandantin fordern.“
[...]
Die Kleidung der Kinder aus dem Badezimmer sei zwar asserviert worden, nach fremden DNA-Spuren habe aber niemand gesucht. Auf die Haut der toten Kinder seien Folien aufgelegt worden, um Spuren zu sichern – eine Begutachtung sei auch hier ausgeblieben. Mehrfach habe er die 2000 Seiten umfassende Akte durchgeschaut, um sicherzugehen, selbst nichts übersehen zu haben.
Einmal gibt es def. ein Gutachten mit männlichen DNA Spuren, dann ist es wieder nur ein Verdacht... In einem anderen Artikel gibt es eine dritte Version
Anwalt Seifert vermutet zudem, dass das am Tatort gefundene DNA-Material eines Mannes nicht gründlich genug untersucht wurde. Dem widersprach der Staatsanwalt: „Es konnte keine Fremd-DNA festgestellt werden.“
(Quelle: BILD - Verlinkung unten)
Und bei diesen Aussagen bleibt mir auch echt die Spucke weg.
Auf der anderen Seite gibt es auch genügend Hinweise, die die 28-Jährige belasten. In einem WhatsApp-Chat an ihren Mann soll sie am Vormittag des Tattages geschrieben haben: Die Kinder sind tot und ich gleich auch. Thomas Seifert liest darin kein Schuldeingeständnis, sondern eine Feststellung. Klar sei auch, dass die Nachricht nach dem Tod der Kinder geschrieben worden sei und nicht als Ankündigung einer geplanten Tötung missverstanden werden könne.
Natürlich, welche Mutter hat, nachdem jemand in die Wohnung eindrang und die 5 Kinder tötete, nichts besseres zu tun, als sich mit dem Kindsvater weiter per WA zu zoffen, ihn zu beleidigen, anstatt sofort die Polizei zu rufen, um Hilfe zu schreien, zusammenzubrechen oä. Das ist alles völlig an den Haaren herbeigezogen, um den aussagekräftigen Chat aus dem Fokus zu nehmen. Denn der belastet die Angeklagte massiv.
fischersfritzi schrieb:Absolut absurd.
Die komplette Verteidigung ist mittlerweile völlig absurd. Der Spiegel bringt es auf den Punkt
Muss Christiane K. für den Mord an ihren Kindern lebenslang ins Gefängnis? Ihr Wahlverteidiger versucht, Zweifel an ihrer Schuld zu säen – mit allen Mitteln.
Quelle:
https://rp-online.de/nrw/staedte/haan/prozess-um-solinger-kindesmord-geht-montag-weiter_aid-62844851Quelle:
https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/gutachter-zitiert-wikipedia-todesmutter-soll-an-seltenem-syndrom-leiden-77733922.bild.html