LARA43 schrieb:Wie schlimm für den Jungen. Der arme tut mir so unendlich leid.. Ein Glück das er nicht gesprungen ist,
Ob er je ein normales Leben führen kann?
Die Frau gehört für immer ins Gefängnis.
Mir tut der Kleine auch sehr leid. Alle Geschwister wurden ihm genommen, auch seine Mutter ist für ihn nicht mehr erreichbar (jetzt nur aus seiner Sicht gesehen), er lebt in einer Pflegefamilie. Sein Leben, wie er es bisher kannte, ist zerstört. Dazu noch das Trauma, daß seine Mutter ihm damit zufügte, daß sie ihn überreden wollte, sich mit ihr vor den Zug zu werfen. Einen 11jährigen zu einem gemeinsamen Suizid überreden zu wollen, dann noch durch einen Sprung vor einen Zug, welche Angst das in dem Jungen ausgelöst haben muß... Ich habe für diese Frau nur noch Verachtung übrig und hoffe, sie bekommt die Höchststrafe.
Streuselchen schrieb:Es bleibt nur zu hoffen, dass sie die Höchststrafe dafür bekommt und das der überlebende Sohn seinen Weg findet, damit zurecht zu kommen.
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Das hoffe ich auch, und auch, daß er nicht gerade an dieser Situation völlig zerbrechen wird und das Überlebensschuld Syndrom oder ähnliches entwickelt. Kam sehr häufig bei Überlebenden des Holocaust vor, aber auch in vielen anderen Extremsituationen. Die Frage - warum hab ich überlebt, während all meine Geschwister starben, könnte eine sehr große Rolle spielen, verbunden mit Schuldgefühlen. Der Junge wird wohl sehr lange therapeutische Hilfe benötigen.
DerDoctor11 schrieb:Kann auch gut sein ich vermute auch eher das sie nie missbraucht wurde.
Man hat bis jetzt auch keine Beweise dafür gefunden.
Ich denke sie erzählt das alles um mitleid zu bekommen vielleicht hofft sie auch so in die Psychatrie zu kommen.
Das glaube ich eher nicht, die Indizien sind ja da und gegen den Vater läuft ja auch ein Ermittlungsverfahren. Auch wurde er bereits vor Jahren wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilt.
emz schrieb:Warum sollte sie eine Einweisung in den Maßregelvollzug, dessen Ende nicht absehbar ist, einer Gefängnisstrafe, die zeitlich begrenzt ist, vorziehen=
Eben, das macht nicht wirklich Sinn, zumal für eine Schuldunfähigkeit ja bisher auch nichts spricht. Das führte der Staatsanwalt ja aus. Sollte es noch weitere Ausführungen der Gutachter geben, bleibt abzuwarten, ob sich an ihren Ersteinschätzungen etwas geändert hat.
emz schrieb:Für eine Sicherungsverwahrung dürfte es keine rechtliche Begründung geben. Sie ist für die Allgemeinheit nicht gefährlich.
Sicherungsverwahrung sehe ich, aus den von dir genannten Gründen, auch nicht. Aber besonderer Schwere der Schuld liegt mMn im Rahmen der Möglichkeiten.