Nacktbürger schrieb:Bleibt hier noch immer die Tatsache, dass hier ein Photo einer Privatperson ohne deren Einverständnis (Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG) veröffentlicht wird.
Die Eltern u. Schwester sitzen zutiefst verzweifelt da, erleiden Höllenqualen.
Ich kann mir vorstellen, das Bilder im Kopf ablaufen, man hat ja schon genug gehört u. gelesen, was mit Frauen alles geschehen kann.
Und Du monierst, das von dem Mädchen "ungefragt" ein Foto veröffentlicht wird?
Sollte sie nicht Opfer eines Verbrechens geworden sein u. wieder heimkehren oder sich melden, denk ich nicht, das die Familie für die Veröffentlichung belangt werden kann, falls es die "vermisste" Tochter wünschen würde.
Das wäre aus meiner Sicht nicht human.
Wie es tatsächlich rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen.