Ich hab mal versucht ein paar Punkte nebenbei zu notieren und fass das hier zusammen:
Es gab insgesamt vier Fälle in vier verschiedenen Einrichtungen.
In Krefeld hat sie ihr Anerkennungsjahr (Bestandteil der Erzieherausbildung) von August 2017 - Juni 2018 absolviert und bereits dort soll nach einigen Tagen bereits zur Kenntnis genommen worden sein, dass sie anscheinend wenig für den Beruf der Erzieherin geeignet wäre, da es ihr nicht gelungen ist, eine empathische Beziehung zu den Kindern aufzubauen oder gar Zugang zu ihnen zu finden, sie war beispielsweise auch nicht in der Lage in Streitsituationen angemessen zu reagieren.
Man muss derzeit davon ausgehen, dass es erstmals im November 2017 zu einem Angriff auf ein Kind kam. Es soll ähnlich wie bei dem Mädchen in Viersen in der Mittagszeit & einer Schlafsituation zu dem Übergriff gekommen sein. Die Erzieherin nahm dort eine Schlafüberwachung vor, bei der normalerweise ca. 25 - 30 Minuten bei den Kindern geblieben wird (bis sie eingeschlafen sind) und sie nach einer Stunde wieder geweckt werden. Die Beschuldigte solle diese Aufgabe an dem Tag das erste Mal übernommen haben und nach 25 - 30 Minuten im Schlafraum, diesen verlassen und vergleichsweise teilnahmslos gesagt haben, dass mit einem Jungen (3 Jahre) etwas nicht in Ordnung ist.
Die anderen Erzieherinnen gingen in den Schlafraum, fanden den Jungen vor und beschrieben seinen Zustand als völlig spannungslos, nicht ansprechbar und seine Augen wären merkwürdig verdreht gewesen. Der Vorfall führte zu einem Notarzteinsatz, bei dem das Kind vor Ort behandelt wurde. Es lag kein Atemstillstand vor, der Junge wurde in eine Klinik gebracht und dort untersucht, jedoch konnte man die Ursache in letzter Konsequenz nicht herausfinden. Die Mutter jedoch berichtet davon, dass ihr Sohn zuhause weiterhin Krampfanfälle habe. Im Februar 2018 dann soll es zu einer zweiten, ähnlichen Situation beim Freispiel gekommen sein, bei der sie beteiligt gewesen sein soll. Allerdings ist noch unklar, ob und wie lange sie mit Kindern zu dem Zeitpunkt alleine war.
Es lägen aber noch nicht alle Unterlagen vor und man sei noch nicht am Ende der Ermittlungen. Trotz allem muss man den Anfangsverdacht annehmen, dass auch hier eine Einwirkung auf das Kind stattgefunden hat, die glücklicherweise nicht zum Tod geführt hat, aber ansonsten vergleichbar mit dem Fall in Viersen ist.
Zudem wird erwähnt, dass das Kind in seiner sprachlichen Entwicklung noch nicht altergsgemäß entwickelt gewesen sei und es sich auch der Mutter gegenüber nicht hinreichend klar ausdrücken konnte. Jedoch beschrieb die Mutter eine beobachtete Ablehnung/Angst vor der Beschuldigten, die nach ihrem Weggang wieder verschwunden sein soll und seitdem soll es auch zu keinen weiteren ähnlichen Anzeichen des Kindes gekommen sein und es wieder Spaß am Kindergarten hatte.
Die Beschuldigte hat zum Ende ihres Anerkennungsjahres bescheinigt bekommen, dass sie aus Sicht der Einrichtung wenig für eine Ausübung des Berufes geeignet zu sein schien. Mit diesem Zeugnis ist sie in das Kolloquium und wurde sie jedoch als staatlich anerkannte Erzieherin in die nächste Arbeitsstelle entlassen.
In der Einrichtung
in Kempen war sie von August 2018 bis Juli 2019, dort kam es zu insgesamt vier Vorfällen, bei dem ein Junge (2 Jahre) unter ihrer Betreuung krampfartiges Verhalten aufzeigte und Atemnot hatte. Der Junge musste unter notmedizinischer Versorgung einer Klinik zugeführt werden, die Mutter berichtet auch hier wieder, dass es weder vorher noch nachher zu ähnlichen Vorfällen kam. Medizinische Unterlagen müssen hier nochmals überprüft werden, aber man geht davon aus, dass die Beschuldigte ähnlich gehandelt hat, wie in den anderen Fällen, auch die Beschreibung ihrer Person wurde sowohl dort als auch von in anderen Kitas bestätigt.
In Tönnisforst (dort war sie vom 09.09.2019 - 30.11.2019) kam es am 29. Oktober 2019 zu ähnlichen Vorfällen bei einem knapp zweijährigen Mädchen, bei dem es auch zum Atemstillstand kam und das Kind mit dem Notarzt in die Klinik gebracht werden. Wieder gab es vor- und nachher keine ähnlichen Vorfälle, das Kind war vorher total unauffällig. Zum Tatrelavanten war das Kind mit der Beschuldigten alleine an der Wickelstation und nach (jetziger?) Vernehmung des Vaters gab dieser an, dass das Kind im Nachgang erwähnt habe, dass die Beschuldigte ihr fest mit der Hand auf den Bauch gedrückt hat.
Und letztendlich
in Viersen.
Die Beschuldigte soll zur viertelstündigen Atemkontrolle um 14:45 festgestellt haben, dass Greta nicht mehr geatmet und auch nicht mehr reagiert hat. Sie soll die Jalousien hochgezogen haben, das Kind sei blass gewesen und hatte rötliche Punkte auf den Augenlidern. Sie sei daraufhin in die Nebengruppe gegangen, in der noch zwei Erzieherinnen, jedoch keine weiteren Kinder mehr waren und alarmierte sie. Gemeinsam sei man in den Schlafraum und habe versucht das Mädchen wachzubekommen, ihr Körper sei leblos und blassblau gewesen sein. Eine Erzieherin hat den Notruf verständigt und unter Anleitung der Feuerwehr Viersen wurde bis zu deren Eintreffen von der Beschuldigten und einer weiteren Kollegin Mund zu Mund Beantmung durchgeführt.
Mit dem Notarzt sei sie in die Kinderklinik in Viersen gebracht worden, dort erlange sie zu keinem Zeitpunkt mehr das Bewusstsein und wurde maschinell am Leben erhalten. Es wurde eine schwere Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel festgestellt, jedoch wurden keine weiteren Bedenken geäußert, da die rötlichen Punkte bereits von der Beschuldigten benannt wurden und Verletzugen im Brustbereich auch von der Reanimation stammen könnten.
In der Folgewoche wurde die Beschuldigte nach vorangengangen Ermittlungen vor Ort erneut vernommen, sie sollte den Tagesablauf erneut detailliert schildern, woraufhin man letztendlich zu dem Schluss kam, dass zum Tatzeitpunkt keine weiteren Personen die Möglichkeit gehabt hätten, sich Zugang zur Kita zu verschaffen. Daraufhin erhielt die 25 - Jährige auch den Beschuldigtenstatus. Der Rechtsanwalt, der bereits bei Aufnahme der Ermittlung an ihre Seite gestellt wurde, da es sich um eine städtische Einrichtung handelt) gab nach der Belehrung an, dass die Beschuldigte vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde und die Vernehmung an diesem Tag war beendet.
Im weiteren Verlauf wurden dann an den ehemaligen, oben erwähnten Arbeitsstätten die Ermittlungen aufgenommen.
Nach den Ermittlungen in Tönnisforst und der Ausschließung von kardialen Ursachen ergab sich unter Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft der dringende Tatverdacht und die Beschuldigte wurde am 19.05. am frühen Morgen vorläufig festgenommen. Noch vor Eintreffen der Kollegen im Präsidium habe sich der Rechtsanwalt gemeldet und teilte mit, dass sie weiterhin von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht. Am Folgetag wurde sie dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft erließ.
Zum jetzigen Zeitpunkt gab es noch keine Möglichkeit mit der Beschuldigten zu sprechen, auch im Rahmen der Vorführung wurden keine Angaben gemacht, so dass es bisher keine Angaben zum konkreten Tathergang oder zum Motiv gäbe. Die Spuren, die in der Kita gesichert wurden, seien noch beim LKA in der Auswertung, man warte noch auf die Ergebnisse.
Es stellte sich im Rahmen der Ermittlungen um die Beschuldigte sei man noch auf ein Vorverfahren gestoßen. Dieses stammt aus dem Mai 2019. Die Beschuldigte hat angegeben, dass sie nach der Arbeit noch einen Waldspaziergang gemacht habe, bei dem sie eine Frau auf dem Boden liegend gesehen, über ihr ein Mann gebeugt, der scheinbar an ihrer Jacke zerrte. Als der Mann die Beschuldigte gesehen habe, habe er sie gegen einen Baum gedrückt, die Herausgabe ihres Ausweises gefordert und ihr gesagt, sie solle bitte nicht die Polizei einschalten, er wisse ja schließlich wo sie wohnt. Er habe ihren Ausweis eingesteckt und um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen ein Küchenmesser aus seiner Tasche gezogen und ihr damit mehrere oberflächliche Ritzverletzungen an der Wange zugefügt. Die Kollegen vor Ort haben größere Suchmaßnahmen eingeleitet, die Verlertungen wurden zusätzlich einer Gerichtsmedizinerin vorgelegt, die einwandfrei feststellen konnte, dass diese selbst zugefügt wurden. Die Beschuldigte wurde dann mit diesem Tatvorwurf konfrontiert, sie leugnete es zunächst und gab im späteren Verlauf an, sich nicht mehr genau an den Ablauf erinnern zu können, sie habe keine Erklärungen dafür wie ihre Verletzungen zustande kamen und es wäre möglich, dass es gar nicht so war, wie von ihr geschildert. Durch die Gerichtsmedizinerin wurde ihr aufgrund des Verhaltens dringend psychologische Hilfe angeraten, der Tatvorwurf lautete "Vortäuschung einer Straftat" und wurde im weiteren Verlauf durch die Staatsanwaltschaft in Greve eingestellt.
Der Leiter der Kriminalpolizei sagt, dass man momentan davon ausgehe, dass es sich um eine vorsätzliche Tötung handelt und dass sie es in den letzten Tagen mit weiteren Müttern zu tun hatten, die erfahren haben, dass ihr Kind in großer Gefahr war, weil es unter der Obhut der Tatverdächtigen stand und es auch dort zu Handlungen gekommen ist, die grundsätzlich dazu geeignet wären einen Tod herbeizuführen. Die Polizei ermittle nicht nur in solchen Fällen, sondern ist auch für Opferschutz verantwortlich und versuche die Angehörigen zu stabilisieren, da sie momentan eine schwere Zeit durchmachen. Dabei bezieht er auch die Angehörigen ein, deren Kind am Ende wohlbehalten überlebt haben. Er bittet eindringlich darum, Versuche an die Angehörigen heranzukommen und sie zu Gesprächen zu zwingen, zu unterlassen, da diese nicht erwünscht seien.
Zudem erklärt er, dass es erst heute zur Pressekonferenz komme, weil erst gestern die letzten wichtigen Zeugen (auch Mütter der Kinder) vernommen wurden und wollte vermeiden, dass die Mütter aus der Zeitung hätten erfahren müssen, dass auch ihre Kinder möglicherweise in Gefahr waren und im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen der Mitarbeiter der Kitas nötig waren, was sich gezogen habe.
Der Pressesprecher greift die Frage auf, wie es mit Akutmaßnahmen im Ermittlungsverfahren aussähe und konkretisiert auf das Vorliegen von Haftgründen. Es bestehe ein dringender Tatverdacht, der in den beiden Fällen, in denen die Ermittlungen schon soweit vorangeschritten seien, dass sich ein klares Bild ergibt, angenommen wurde. In den anderen Fällen wurde deshalb - jedoch zurecht - von einem Anfangsverdacht gesprochen, man müsse noch weiter ermitteln, aber es gab noch keine Möglichkeit in Richtung eines Haftbefehls zu denken, weil dort zurzeit kein dringender Tatverdacht vorliege.
Dem Haftbefehl liegen jetzt zwei Tatgeschehen zugrunde, zum einen das Geschehen um das Mädchen in Viersen, das von Staatsanwaltschaft und Gericht übereinstimmend als heimtückischer Mord bewertet worden ist. Er erklärt dazu, dass Heimtücke speziell dann, wenn Kinder Opfern von Straftaten sind, keineswegs selbstverständlich sei, denn um Heimtücke aus Tätersicht ausnutzen zu können, bedarf es der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers und das sei ein Empfinden, bei dem sich bei einem dreijährigen Kind die Frage stellt, ob es bereits eine dementsprechende Arg- und Wehrlosigkeit empfinden könne. Die Rechtssprechung dazu sage bei 5 Jährigen mit Sicherheit, bei 3 Jährigen in aller Regel auch, sofern keine Auffälligkeiten vorliegen, welche es in diesem Fall jedoch auch nicht gab. Die Heimtücke wurde in diesem Fall bejaht, sie ergäbe sich daraus, dass ein Kind sich vertrauensvoll in die Hände der Erzieherin begebe, sich hinlegt, schläft, usw. und in dieser angenehmen Atmosphäre kam es dann zu dem übergriffigen Verhalten, das letztlich zum Tode des Kindes geführt habe.
Im zweiten Fall sei der rechtliche Ausgangspunkt zwar nicht viel anders, wobei das Kind zum Glück nicht zu Tode kam. Die Situation sei aber auch hier von einem Tötungsvorsatz geprägt, da ein Mord auch in versuchter Form begehbar ist, was hier vorlag. Allerdings habe die Beschuldigte selbst die Initiative ergriffen, Kolleginen alarmiert und die Rettung mit veranlasst und dies werte der Gesetzgeber als Rücktritt, so dass die Annahme eines Tötungsdeliktes in diesem Fall trotz des ursprünglich vorhandenen Vorsatzes ausscheidet. Was jedoch bleibt ist der Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen, die möglicherweise auch noch in Tateinheit mit Körperverletzung steht und hat im Grundtatbestand eine Strafandrohung zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Die Aufgabe bestehe nun darin, das Ermittlungsverfahren möglichst zügig und genau abzuschließen, um dann zur Frage und Anklageerhebung zu kommen.
Im Anschluss werden noch Fragen gestellt (da hab ich aber nicht mehr alles verstehen können, kann gerne ergänzt werden)
- Bezogen auf das Verhalten der Kita Leitung im Umgang mit der Erzieherin, haben Sie Versäumnisse festgestellt, z.B. dass die Polizei nicht rechtzeitig oder gar nicht eingeschalten wurde?
Es sei nicht ihre Aufgabe, da erstmal Versäumnisse aufzudecken, sie kümmern sich in erster Linie um die strafrechtlichen Ermittlungen und weitere Maßnahmeverfahren gegen die entsprechende Leitung seien nicht eingeleitet worden.
- Wie erklärt sich die (für die Fragestellerin gefühlt lange) Zeitspanne die es andauerte, bis sich der Arzt nach der Einlieferung des Mädchens an die Mordkommission gewandt wurde? Auch im Bezug auf die rötlichen Punkte.
Ärzte haben versucht eine Ursache zu finden und haben diese eher im krankhaften Bereich gesucht. Die roten Punkte wurden auch von den Ärzten bemerkt, möglicherweise konnten sie nicht sofort zugeordnet werden, da könne momentan nicht mehr dazu gesagt werden.
- Wieso ist das Mädchen in Tönnisforst nicht Bestandteil des Haftbefehls? Was ist mit dem Jungen in Krefeld?
Tönnisforst ist Bestandteil, das war der Fall mit dem Rücktritt, der vorhin beschrieben wurde.
In Krefeld und Kempen dauern die Ermittlungen noch an.
- Ist die Beschuldigte verheiratet oder ledig?
Sie ist ledig.
- Wie sieht es mit den medizinischen Aussagen aus zu den Vorfällen Krefeld, Kempen, Tönnisforst? Wurde keine Gewalteinwirkung festgestellt?
In Krefeld wurde das Kind damals vom Hausarzt untersucht worden, jeweils nach den Vorfällen auch in der Klinik und im Frühsommer 2018 war es für knapp drei Wochen stationär in einer Kinderklinik in Düsseldorf aufgenommen worden, wo fanden umfangreiche Untersuchungen statt, auch der Verdacht auf Epilepsie wurde abgeklärt. Das Ergebnis war, dass es keine Anzeichen für Epilepsie gegeben hat, man habe aber auch keine andere vernünftige Erklärung gefunden, wieso es zu den Vorfällen kam.
- Wenn es keine medizinische Erklärung für die Vorfälle gab, wieso ist dann nicht das Jugendamt tätig geworden? Wieso hat man nicht die Polizei oder StA informiert?
In diversen Bereichen dauern die Ermittlungen noch an und man möchten das auch heute nicht gefährden.
Aber es sei selbstverständlich, dass sich die Sachverhalte in allen Richtungen weiter angeguckt werden.
- Wie lange war die Dame in der Kita in Tönnisforst beschäftigt? Gab es einen Grund, wieso sie da nur so kurz war?
Vom 09.09.2019 - 30.11.2019
Es hätte auch Unstimmigkeiten gegeben und man war mit ihrer Arbeitsauffassung und ihrem gesamten Arbeitsverhalten nicht zufrieden (ähnlich wie in anderen Kitas) und habe sich deshalb von ihr getrennt. In diesem Fall wurde wohl die Probezeit nicht verlängert.
Das Geschilderte finde sich in allen vier Tagesstätten wieder, man habe sich gewundert warum ein solcher Mensch, dem offenkundig der Zugang zu Kindern fehlt, sich einen solchen Beruf aussucht . Auch die Kritik, die ihr gegenüber geäußert wurde ähnelte sich in allen Einrichtungen und seien vergleichbar.
- Diese Beurteilung bezüglich der Nichteignung, hat den die Einrichtung vorgelegt bekommen? (Hab ich nicht ganz verstanden)
Kann nicht verbindlich gesagt werden, es war vergleichbar einem Zeugnis und das wurde benötigt um am Ende als staatlich geprüfte Erzieherin zugelassen zu werden. Die Frage mag sich an anderer Stelle stellen, ob die attestierten Mängel, die festgehalten wurden, dazu hätte führen können, dass man sagt, da müsse vielleicht noch nachgearbeitet werden o.ä.
Es kann nicht gesagt werden, ob dieses Zeugnis mit den Mängeln auch bei den Bewerbungsunterlagen dabei war, das wäre nur Spekulation. Es sei auch nicht klar, ob die Kitas/Angestellte sich trotz geringer Distanz untereinander kennen.
- In diesem Zeugnis steht nur drin, ob sie nicht geeignet wäre? Da steht nicht drin, was passiert ist?
Das könne man nicht sagen, da das Zeugnis nicht vorliege. Man habe nur die Aussage der Kita Leitung, die gesagt hat, dass sie die Leistung übersetzt als mangelhaft beschrieben/bewertet hat, also nicht in Form einer Schulnote.
- Wann war klar, dass die Beschuldigte alleine mit dem Kind wurde? Was hat die Frau für einen Eindruck auf die Beamten gemacht?
Die Vernehmung hat am 12.05. stattgefunden, dabei hat die Beschuldigte die Tat, wie gesagt nochmal detailliert dargestellt und das auch nach meinem Wissen sehr abgeklärt.
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Sollte was fehlen, gerne ergänzen oder auch korrigieren, hab das jetzt nach bestem Gewissen überommen.
Quelle:
https://www.welt.de/vermischtes/video208528223/Kita-in-Viersen-Ermittler-geben-Details-zum-Tod-einer-Dreijaehrigen-bekannt.html