Karlssohn schrieb:Na ja, aber es ist zum Beispiel erlaubt, dem dringend Tatverdächtigen klar zu machen, dass man ihm den Diebstahl nachweisen wird und er dann für die nächsten 100 Jahre arbeiten gehen muss, um den Schaden zu begleichen. Geld ist für die meisten Menschen das Liebste was sie haben - was natürlich für Diebe ganz besonders gilt. Es dürfen schon Bilder im Kopf des Tatverdächtigen entstehen.
Für Tatverdächtige gilt die Unschuldsvermutung, man kann also im Vorfeld eines Verfahrens gar nicht sagen, ob dem Verdächtigten die Tat nachgewiesen werden wird. So etwas wäre für einen Anwalt ein gefundenes Fressen und Fakt ist: Diese Clans haben oft hochkarätige Anwälte.
Das mit dem Schadensersatz ist keine effektive Drohung, ich meine, was ist bei jemanden zu holen, der jahrelang im Knast gesessen hat und dann nach der Entlassung vielleicht eine Arbeit als Handwerker findet, weil er im Gefängnis eine entsprechende Ausbildung gemacht hat? Richtig, nicht viel. Gerade Profi-Kriminelle haben oft keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Ich denke auch, dass es die Behörden hier mit recht abgebrühten Typen zu tun haben, die vor der Polizei wenig bis gar keinen Respekt haben und sich von Uniformierten wohl kaum einschüchtern oder aus der Ruhe bringen lassen werden. Wenn die Anschuldigungen im Dresdner Fall stimmen, dann hat Wissam Remmo eine Verhandlungspause im Berliner Prozess wegen des Goldmünzendiebstahls genutzt, um den Einbruch ins Grüne Gewölbe zu begehen. Das sagt doch eigentlich schon alles.