tomker schrieb:die ich geliefert habe, höflich und sachlich um einen Beleg für seine Unterstellung gebeten habe, der Täter habe aus Affekt gehandelt ?
@tomkerIch überlege schon die ganze Zeit, ob es dieser Fall war- oder ein anderer....
Ich dachte früher auch, dass ein Affekt eine rasend schnelle, unkontrollierbare Reaktion darstellt.
Als ich zur Schule ging, kursierten Reden wie: Wenn dich ein Lehrer ohrfeigt und du schlägst sofort zurück, war das ein Affekt- und keiner kann dir was. Wenn du drei Sekunde wartest, ist es keine Affekthandlung mehr.
Ich habe durch diesen Fall erfahren (ich denke, das war in diesem Zusammenhang), dass es länger dauern kann, bis es zur Affekthandlung kommt: Wenn der Täter so im Tunnel ist, dass er nicht rausfindet, kann sich seine Wut später entladen.
Das sind Fragen, die vor Gericht erörtert werden und Gutachter spielen eine Rolle.
Ich persönlich habe große Zweifel, wenn der Täter vorher eine Waffe organisiert und Munition und dann zum Tatort fährt.
Da ist der "Tunnel" doch arg lang und es hätten sich Möglichkeit geboten, von der Tatabsicht zurückzutreten.
Z.B. beim Öffnen des Safes, beim Entwenden der Waffe. Das sind doch einzelne Etappen.
Aber ich bin keine Juristin.
Es ist nur tatsächlich so, dass eine Affekttat unter Umständen eine längere Vorlaufzeit haben kann.