Fünffachmord in Tirol
19.10.2019 um 14:05Ich würde mir wünschen, dass die Bezeichnung "Narzisst" von Laien nicht so inflationär verwendet werden würde. Wir können das in keinster Weise beurteilen und es steht uns auch gar nicht zu.
suki04 schrieb:Der Tatverdächtige hat ein Leben nach der Tatdaran besteht ja wohl hoffentlich kein Zweifel? Oder was ist daran so interessant?
und die Anderen auch.Nein, eben nicht.
Kreuzbergerin schrieb:Also dass beispielsweise Anklage wegen Mordes in zwei Fällen und wegen Totschlags in drei Fällen erhoben wird?In Österreich werden Mord und Totschlag anders definiert als in Deutschland, das ist wichtig bei der Diskussion. Theoretisch möglich ist eine unterschiedliche Anklage durchaus.
StreuGut schrieb:Vielleicht kann @Rick_Blaine was dazu sagen? Mir ist jedenfalls in den letzten Jahren aufgefallen, dass die Strafe bei weitem nicht so hoch ausfällt, wie das z.b. in den USA wäre, weil dort wird aufsummiert und nichts unter den Tisch fallen gelassenSowohl in Deutschland als auch in Österreich gilt, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe nicht "erhöht" werden kann. Das Gericht muss aus allen Einzelstrafen, die es für jede verurteilte Tat gibt, eine Gesamtstrafe errechnen. Gibt es bereits für eine Tat lebenslänglich, bleibt es dabei. Insofern ist z.B. in Deutschland zur Bildung der Gesamtstrafe tatsächlich unerheblich, ob ein Täter für einen Mord oder viele Morde verurteilt wird.
Über dieses Delikt ist bei Erwachsenen ausschließlich im Geschworenenverfahren zu entscheiden, bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahren) – wenn sie zur Zeit der Begehung unter 16 Jahren alt waren – im Schöffenverfahren. Somit entscheiden im ersten Fall acht – rechtsunkundige – Geschworene allein über die Schuld des Täters, im Fall eines Schuldspruchs entscheiden diese gemeinsam mit drei Berufsrichtern über die zu verhängende StrafeWikipedia: Mord (Österreich)
Bei uns dauert Lebenslang im Schnitt 21 Jahre. Nach frühestens 15 Jahren können zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilte Straftäter vorzeitig auf Bewährung entlassen werden, wenn sie nicht mehr als gefährlich gelten. Man müsse Häftlingen diese Perspektive geben, sagt Erich Huber-Günsthofer von der Strafvollzugs-Verwaltung. Die Gewaltbereitschaft im Gefängnis wäre nicht mehr beherrschbar, wenn Gefangene absolut keine Chance mehr hätten, jemals wieder in Freiheit zu kommen.Ohne die Perspektive der vorzeitigen Haftentlassung würde es nach Ansicht von Vollzugsexperten eine viel höhere Gewalt in den Gefängnissen geben.
532 Mörder wurden in den vergangenen 15 Jahren in Österreich vorzeitig bedingt aus der Strafhaft entlassen. Viele von ihnen aus lebenslangem Freiheitsentzug. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch durch das Justizministerium hervor.
Wie lange ist lebenslang? Jeder dritte zur Höchststrafe Verurteilte stirbt hinter Gittern.
Kreuzbergerin schrieb:Wenn man diese Zahl (Lebenslang = durchschnittlich 21 Jahre) auf diesen Fall anwendet, dann hätte AE im Falle eines Schuldspruches statistisch gesehen gute Chancen als Mittvierziger wieder ein freier Mann zu sein.Was trotzdem bei einem Mehrfachmörder eher unwahrscheinlich ist. Man muss sich ja immer die Aussenwirkung vorstellen. Ähnliches versuchen gerade die Anwälte im Fall Marc Dutroux. Bei dem medialen Aufschrei, den allein die Ankündigung des Versuchs einer vorzeitigen Haftentlassung verursacht hat, kann ich mir das wirklich nicht vorstellen.
MaryPoppins schrieb:Was trotzdem bei einem Mehrfachmörder eher unwahrscheinlich ist. Man muss sich ja immer die Aussenwirkung vorstellenDas hoffe ich auch ganz stark, dass er die komplette lebenslange Haftzeit verbüßen muß.
Kreuzbergerin schrieb:Die Vorstellung, dass ein Mensch mit Mitte zwanzig fünf Menschen umbringt und dann möglicherweise als Mittvierziger schon wieder ein freier Mann ist, stört mein Rechtsempfinden doch erheblich.Du spielst damit ein bisschen auf das amerikanische Rechtssystem an, vermute ich? So quasi 5 mal Lebenslänglich. Man muss erstmal abwarten, wie die Tat und der Täter eingestuft werden und ob es sowas wie ne Sicherungsverwahrung gibt oder gäbe.
Interested schrieb:Du spielst damit ein bisschen auf das amerikanische Rechtssystem an, vermute ichNein, mir würden 21 Jahre Haft angesichts dieser Tat einfach nur als unangemessen erscheinen.