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Fünffachmord in Tirol

827 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Österreich, Eifersucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Fünffachmord in Tirol

Fünffachmord in Tirol

19.10.2019 um 14:05
Ich würde mir wünschen, dass die Bezeichnung "Narzisst" von Laien nicht so inflationär verwendet werden würde. Wir können das in keinster Weise beurteilen und es steht uns auch gar nicht zu.


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Fünffachmord in Tirol

19.10.2019 um 15:57
@Photographer73
Sorry, du hast ja nur gefragt wie es gemeint war, und ich finde das gut. Hab dich da jetzt etwas heftig innerhalb der anderen Antworten verwechselt. Das hinterfragen ist ja eher immer wichtig. Ich meinte das eine gute Gemeinschaft einen Täter ( und seine Familie ) nicht einfach fallen läßt. Nicht um sich mitschuldig zu fühlen oder so, eher weil man vielleicht sozialer ist als in den Zeiten von Tom Sawyer und Huckleberry Finn, als noch geteert und gefedert wurde.


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Fünffachmord in Tirol

19.10.2019 um 16:08
@suki04
...aber inhaftieren, für schuldig befinden, scharf verurteilen, was er getan hat und begrüßen, dass er dafür weggesperrt werden wird, darf man schon noch, oder ist man dann kein Teil der "guten Gemeinschaft" mehr? Ich meine diese Frage ganz ernst, da mir nicht wirklich klar ist, was du mit "einen Täter nicht fallen lassen" meinst. Es gab in der Geschichte Beispiele, wo ein "nicht fallen lassen" recht großzügig bemessen wurde und nicht sonderlich von Erfolg gekrönt war, daher die Frage.


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Fünffachmord in Tirol

19.10.2019 um 16:36
@traces
Diese Frage ist sehr interessant, nicht leicht zu beantworten. Es ist sehr schwer das Geschehene zu akzeptieren als eine Sache die so unvorstellbar ist zu akzeptieren. Akzeptieren als etwas was so in seiner Grausamkeit passieren konnte. Und damit so umzugehen, das es irgendwann ein Teil des Ganzen wird. Die Menschen nicht fallen lassen. Nicht um es falsch einzuordnen, nur damit danach etwas Konstruktives passieren kann. Bitte nicht falsch verstehen, das Mitgefühl gehört den Opfern und den Angehörigen.
Trotzdem:
Der Tatverdächtige hat ein Leben nach der Tat, und die Anderen auch.


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Fünffachmord in Tirol

19.10.2019 um 16:43
Zitat von suki04suki04 schrieb:Der Tatverdächtige hat ein Leben nach der Tat
daran besteht ja wohl hoffentlich kein Zweifel? Oder was ist daran so interessant?
und die Anderen auch.
Nein, eben nicht.


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 06:59
@suki04
Der Tatverdächtige wird zweifelsohne für mehre Jahre eine Haftstrafe entweder in eine JVA oder Psychatrie verbringen, für ihn wird es einen geregelten Tagesablauf und vielleicht auch die notwendige Betreuung geben ,was ihn vielleicht da zu bringen wird warum er zu dieser Tat im Stande war ,irgendwann wird er vielleicht mit einer neuen Identität aus der Haft entlassen und wird sich ein neues Leben aufbauen können ,aber seinen Opfern wird dieses nie möglich sein, sie sind von ihm getötet worden und bleiben tot ...


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 07:09
Eine juristische Frage, die ich mir hier stelle:

Ist es möglich, dass AE wegen eines Teils der Tötungsdelikte wegen Mord und wegen eines anderen Teils der Tötungsdelikte wegen Totschlag angeklagt wird?

Also dass beispielsweise Anklage wegen Mordes in zwei Fällen und wegen Totschlags in drei Fällen erhoben wird?


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 07:28
@Kreuzbergerin

🤔 es wird doch eh nur die "schwerste" Tat bestraft? Oder worauf willst du hinaus?


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 07:31
@StreuGut
Heißt das, dass es im Strafmaß keinen Unterschied macht ob er wegen fünffachen Mordes oder wegen x-fachen Mordes in Tateinheit oder Tatmehrheit mit x-fachem Totschlag verurteilt wird?


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 07:44
Vielleicht kann @Rick_Blaine was dazu sagen? Mir ist jedenfalls in den letzten Jahren aufgefallen, dass die Strafe bei weitem nicht so hoch ausfällt, wie das z.b. in den USA wäre, weil dort wird aufsummiert und nichts unter den Tisch fallen gelassen


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 08:02
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Also dass beispielsweise Anklage wegen Mordes in zwei Fällen und wegen Totschlags in drei Fällen erhoben wird?
In Österreich werden Mord und Totschlag anders definiert als in Deutschland, das ist wichtig bei der Diskussion. Theoretisch möglich ist eine unterschiedliche Anklage durchaus.
Zitat von StreuGutStreuGut schrieb:Vielleicht kann @Rick_Blaine was dazu sagen? Mir ist jedenfalls in den letzten Jahren aufgefallen, dass die Strafe bei weitem nicht so hoch ausfällt, wie das z.b. in den USA wäre, weil dort wird aufsummiert und nichts unter den Tisch fallen gelassen
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gilt, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe nicht "erhöht" werden kann. Das Gericht muss aus allen Einzelstrafen, die es für jede verurteilte Tat gibt, eine Gesamtstrafe errechnen. Gibt es bereits für eine Tat lebenslänglich, bleibt es dabei. Insofern ist z.B. in Deutschland zur Bildung der Gesamtstrafe tatsächlich unerheblich, ob ein Täter für einen Mord oder viele Morde verurteilt wird.

Allerdings ist es in Österreich wieder ein wenig anders als in Deutschland, da auf "Mord" nicht zwingend lebenslänglich steht, weil unter "Mord" in Österreich die Tatbestände fallen, die in Deutschland in Totschlag und in Mord aufgeteilt sind.

§ 28 StGB (Ö)


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 08:26
@Rick_Blaine

Es wird zu einem Geschworenenverfahren kommen und nach einem Schuldspruch entscheiden dieselben Geschworenen zusammen mit drei Berufsrichtern über die Höhe der Strafe. Die maximal mögliche Strafe ist grundsätzlich lebenslänglich.
Ist das richtig so?
Über dieses Delikt ist bei Erwachsenen ausschließlich im Geschworenenverfahren zu entscheiden, bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahren) – wenn sie zur Zeit der Begehung unter 16 Jahren alt waren – im Schöffenverfahren. Somit entscheiden im ersten Fall acht – rechtsunkundige – Geschworene allein über die Schuld des Täters, im Fall eines Schuldspruchs entscheiden diese gemeinsam mit drei Berufsrichtern über die zu verhängende Strafe
Wikipedia: Mord (Österreich)


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 08:35
@Kreuzbergerin
Ja genau, hier unterscheidet sich das Prozessrecht in Österreich erheblich vom deutschen Recht und entspricht eher dem, was man aus den USA kennt.


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 08:39
Das habe ich zum Thema durchschnittliche Haftzeit einer „lebenslangen“ Haftstrafe in Österreich gefunden. Die durchschnittliche Haftzeit von Lebenslang beträgt 21 Jahre.
Der Artikel stammt aus dem Jahr 2015.

https://kurier.at/chronik/oesterreich/lebenslang-dauert-in-oesterreich-im-schnitt-21-jahre/146.046.517
Bei uns dauert Lebenslang im Schnitt 21 Jahre. Nach frühestens 15 Jahren können zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilte Straftäter vorzeitig auf Bewährung entlassen werden, wenn sie nicht mehr als gefährlich gelten. Man müsse Häftlingen diese Perspektive geben, sagt Erich Huber-Günsthofer von der Strafvollzugs-Verwaltung. Die Gewaltbereitschaft im Gefängnis wäre nicht mehr beherrschbar, wenn Gefangene absolut keine Chance mehr hätten, jemals wieder in Freiheit zu kommen.
Ohne die Perspektive der vorzeitigen Haftentlassung würde es nach Ansicht von Vollzugsexperten eine viel höhere Gewalt in den Gefängnissen geben.
532 Mörder wurden in den vergangenen 15 Jahren in Österreich vorzeitig bedingt aus der Strafhaft entlassen. Viele von ihnen aus lebenslangem Freiheitsentzug. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch durch das Justizministerium hervor.

Wie lange ist lebenslang? Jeder dritte zur Höchststrafe Verurteilte stirbt hinter Gittern.



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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 08:45
@Kreuzbergerin
Ja, 21-22 Jahre ist so der Durchschnitt in Österreich. Also ungefähr wie in Bayern :)


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 08:50
Wenn man diese Zahl (Lebenslang = durchschnittlich 21 Jahre) auf diesen Fall anwendet, dann hätte AE im Falle eines Schuldspruches statistisch gesehen gute Chancen als Mittvierziger wieder ein freier Mann zu sein.


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 09:14
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wenn man diese Zahl (Lebenslang = durchschnittlich 21 Jahre) auf diesen Fall anwendet, dann hätte AE im Falle eines Schuldspruches statistisch gesehen gute Chancen als Mittvierziger wieder ein freier Mann zu sein.
Was trotzdem bei einem Mehrfachmörder eher unwahrscheinlich ist. Man muss sich ja immer die Aussenwirkung vorstellen. Ähnliches versuchen gerade die Anwälte im Fall Marc Dutroux. Bei dem medialen Aufschrei, den allein die Ankündigung des Versuchs einer vorzeitigen Haftentlassung verursacht hat, kann ich mir das wirklich nicht vorstellen.


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 09:25
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Was trotzdem bei einem Mehrfachmörder eher unwahrscheinlich ist. Man muss sich ja immer die Aussenwirkung vorstellen
Das hoffe ich auch ganz stark, dass er die komplette lebenslange Haftzeit verbüßen muß.
Die Vorstellung, dass ein Mensch mit Mitte zwanzig fünf Menschen umbringt und dann möglicherweise als Mittvierziger schon wieder ein freier Mann ist, stört mein Rechtsempfinden doch erheblich.

Allein den Gedanken daran, dass ein Täter vor diesem Hintergrund vorher einfach mal durchrechnen könnte, dass es vom Strafmaß egal ist, ob er ein, zwei, drei oder mehr Menschen umbringt und er sich dann sagt, dann kann ich auch alle umbringen und bin trotzdem nach einer überschaubaren Zeit wieder ein freier Mensch, finde ich unerträglich.


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 10:18
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Die Vorstellung, dass ein Mensch mit Mitte zwanzig fünf Menschen umbringt und dann möglicherweise als Mittvierziger schon wieder ein freier Mann ist, stört mein Rechtsempfinden doch erheblich.
Du spielst damit ein bisschen auf das amerikanische Rechtssystem an, vermute ich? So quasi 5 mal Lebenslänglich. Man muss erstmal abwarten, wie die Tat und der Täter eingestuft werden und ob es sowas wie ne Sicherungsverwahrung gibt oder gäbe.


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Fünffachmord in Tirol

20.10.2019 um 10:27
Zitat von InterestedInterested schrieb:Du spielst damit ein bisschen auf das amerikanische Rechtssystem an, vermute ich
Nein, mir würden 21 Jahre Haft angesichts dieser Tat einfach nur als unangemessen erscheinen.
Natürlich unter Voraussetzung seiner Schuldfähigkeit.


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