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Fünffachmord in Tirol

827 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Österreich, Eifersucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Fünffachmord in Tirol

Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 16:03
@traces

Den Gedanken, dass biologische Reste von einem Mord-Tatort vor dem Haus an der Strasse herumstehen, finde wiederum ich sehr befremdlich. Und dort stehen die Säcke halt. Generell ist das Grundstück in keinster Weise mehr abgesperrt.

Zum Thema "zu frühes normal weitermachen": Den Eindruck habe ich hier gar nicht. Das Thema trifft sich förmlich in jeder Lokalität an, in der ich bisher war. Wer hier zur Ruhe kommt, spricht über diese Sache. Die Alltagsmaske sagt da wenig aus.

Edit: Bevor eine/r hier denkt ich könnte mich auf das Grundstück begeben haben - nicht in 100 Jahren! Nicht einmal einen halben Meter.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 16:07
Zitat von DnreBDnreB schrieb:Den Gedanken, dass biologische Reste von einem Mord-Tatort vor dem Haus an der Strasse herumstehen, finde wiederum ich sehr befremdlich.
Schon mal an Kühlschrankinhalt und Co gedacht?

Ist doch völlig wurscht, was dort steht. Gut möglich, dass dort keiner ahnt, dass sich Katastrophentouristen und Voyeure an den Schauplatz einer Tragödie begeben und sich für den Müll interessieren, der dort rumsteht und abgeholt werden wird.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 16:40
@Fritz_D1

Du weißt doch gar nicht wer da was gemacht hat und ob da Angehörige schon am Werk waren.
Kann gut sein das dieses Haus noch nicht frei gegeben ist und ich kann mir auch gut vorstellen das die Verwandten noch nicht im Haus waren, weil sie Angst haben Dinge zu sehen die man nicht sehen will.
Manchmal hoffe ich schon sehr das niemand der in dem Fall involviert ist, hier mitliest.
Manches ist so taktlos geschrieben.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 17:16
@all: Kleine Aktualisierung

Das Wiki wurde ergänzt um eine Vid-Fallzusammenfassung vom 6.10. sowie Artikeln zu den Obduktionsergebnissen, die sich auf die offiziellen Angaben der Pol beziehen. Wer weitere Artikel kennt, die sich auf offizielle Quellen stützen (Pol, StA, Bürgermeister) und in denen Infos stehen, die in den Wiki-Links noch nicht aufgeführt sind (z.B. Uhrzeiten in Bezug auf den Tatabend/ die Tatnacht), kann sie gerne im Thread posten oder via PN schicken, damit das Wiki mit möglichst objektiven und verifizierten Infos gefüllt werden kann.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 17:17
@traces

Mein Beitrag war mitnichten eine subtile Andeutung gegenüber Angehörigen!
Nachdem die Trauerfeier und Beerdigung schon stattgefunden hat, sind sind schon viele Entscheidungen getroffen worden. Die Rechnungen für die angefallenen Kosten werden auch schon eintreffen. Diese werden üblicherweise aus dem Nachlass beglichen, weshalb diese Frage auch geklärt gehört. Und so weiter und so fort. Es ist jedenfalks Aktivität angesagt.
Ich wollte lediglich ausdrücken das mir das zu schnell geht. Bisher war ich immer froh das diese Dinge andere übernommen haben.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 17:22
Ich denke was @Fritz_D1 aussagen will, ist, dass ihm die Tatsache widerstrebt, dass für alle externen Beteiligten wie Bestatter, Behörden etc. schon nach kürzester Zeit Normalität gilt und Angehörige auch so behandelt werden.

Für mich persönlich ist das immer eine Hilfe, recht fix ins normale Leben zurück zu kommen, wenn jemand gestorben ist. Aber damit geht halt jeder anders um.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 17:27
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:Ich wollte lediglich ausdrücken das mir das zu schnell geht. Bisher war ich immer froh das diese Dinge andere übernommen haben.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was das zur Sache tut.
Zitat von DnreBDnreB schrieb:dass ihm die Tatsache widerstrebt, dass für alle externen Beteiligten wie Bestatter, Behörden etc. schon nach kürzester Zeit Normalität gilt und Angehörige auch so behandelt werden.
1. OB in diesem Fall hier für irgendwen "Normalität" herrscht,
2. OB in diesem Fall die Angehörigen "auch so behandelt werden"

ist reine Spekulation. Nur mal als nachdenkenswertes Detail: Das KI-Team ist gegenwärtig noch immer mit der Begleitung der Angehörigen befasst. Wird wohl Gründe haben.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 17:38
@traces
Zitat von tracestraces schrieb:Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was das zur Sache tut.
Meine Gedanken bezogen sich auf:
Zitat von DnreBDnreB schrieb:Kurze Tatortvisite. Der Škoda von N steht noch vor dem Haus, die anderen Autos der Familie auch. Sind alle abgemeldet. Kerzen sind noch viele da, aber es laufen wohl auch schon Entsorgungsarbeiten aus dem Haus.



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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 17:52
@Fritz_D1
Richtig, für diese Angehörigen wird aller Voraussicht nach noch lange Zeit Ausnahmezustand herrschen, was auch beinhaltet, dass man womöglich Dinge erledigen muss, für die man weder Kraft noch Nerven hat und die einem auch niemand abnehmen kann. Dementsprechend ist es wichtig, diesen Menschen alle Hilfe zukommen zu lassen, die man ihnen bieten kann. Dazu gehört z.B. vielleicht auch, keine unnötigen "Tatortvisiten" zu absolvieren oder zu verfolgen, ob sie schon die Autos abgemeldet haben und inwieweit hier potenziell schon Nachlassregelungen auf dem Weg sind.

Damit können wir dieses Thema hoffentlich auch beenden.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 20:59
Wir können Tatorttourismus nicht verhindern. Wir können Usern nicht verbieten, sich an Orte zu begeben, an denen Schreckliches geschehen ist. Wenn sie in Tatortnähe wohnen, dann kommt sowas vor. Ein bisschen, ist das ja auch menschlich. Es gibt auch User bei Allmy die fahren etliche 100 Kilometer weit um in Tatortnähe zu sein und meinen irgendetwas ermitteln, erfahren, was auch immer zu können. Was diese dazu bewegt, können viele auch nicht nachvollziehen. Wir wollen hier auch niemanden deswegen verurteilen, aber für viele User ist es halt strange und creepy und einfach unverständlich. Und ja, es ist manchmal schwer, das alles hier auch noch lesen zu müssen, was da alles gesehen, gefunden, beobachtet usw. wurde, da es von subjektiven Eindrücken geprägt ist und es halt nur um Vermutungen geht. Wie gesagt, es ist nicht verboten und uns sind da die Hände gebunden. Was jeden einzelnen dazu bewegt wäre wohl einen eigenen Thread wert.

Im Sinne der jeweiligen Angehörigen und dies gilt für jeden Kriminalfall, ist natürliche äußerste Zurückhaltung und auch ein kleines Maß an Sensibilität geboten. Selbst wenn man vor Ort ist und "irgendwas gesehen hat, gehört hat, was auch immer." Man (also der User) sollte bedenken, dass das für Angehörige, welche vielleicht doch mal im Internet über diesen Thread stolpern, nicht schön zu lesen ist. In diesem Sinne, appelliere ich an ein gewisses Maß an Pietät und Zurückhaltung.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 21:25
§ 76 StGB ist eine Privilegierung des Mordes.
ad 1:

Der Totschlag unterscheidet sich vom Mord darin, dass der Täter zum Tatzeitpunkt eine allgemein begreiflich heftige Gemütsbewegung (sog Affektsturm) hatte. Dabei muss es sich um eine Art von Gemütsbewegung handeln, die auch ein mit den rechtlich geschützten Werten verbundener Mensch (eine rechtliche Maßfigur) hätte haben können. Wichtig ist, dass die Gemütsbewegung, nicht aber Tötungshandlung allgemein begreiflich sein muss.

Ad 2:

Die Tötungshandlung muss sich gegen denjenigen richten, der die Gemütsbewegung ausgelöst hat. Wer also im Zorn auf einen anderen, einen Dritten unbeteiligten tötet, der erhält die Privilegierung nicht.

Ad 3:

Die Tötungshandlung muss zeitnah zur ausgelösten Gemütsbewegung geschehen, also in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Planvolles Vorgehen schadet dabei nicht, allerdings sollte nicht zu viel Zeit zwischen dem Auslöser und der Tat verstreichen, andernfalls mangelt es an einer allgemeinen Begreiflichkeit.

Da der Totschlag häufig eine Eventualfrage im Prozess ist, klagt die StA oftmals § 75 StGB an und lässt dann die Geschworenen darüber entscheiden.

https://www.jusline.at/gesetzeskommentare/456491938
Also ich tendiere hier zu. Zorn haben sie vermutlich alle in ihm ausgelöst. Und ich halte es für möglich, dass ihm tatsächlich ne Sicherung durchgeknallt ist, als er sie mit einem anderen sah, der sich auch noch einmischte. Vielleicht hat er sich wegen dem anderen abserviert gefühlt - gar nicht erfassen können, dass die sich gerade erst kennengelernt haben. Keine eigentliche Verbindung bestand und ganz sicher nicht der Trennungsgrund war. Und der Rest der Familie hat sich quasi mit verschworen und verbündet, sonst würde ja jetzt kein andere in der Wohnung bei ihr sein und die Familie ihn abwimmeln. Es wäre zumindest denkbar, so ganz ohne vorherige Planung.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 22:00
Zitat von InterestedInterested schrieb:als er sie mit einem anderen sah, der sich auch noch einmischte.
Diese Situation würde in diesem Paragraphen als Auslöser des "Affektsturms" eingeordnet werden. Beteiligte wären seine Ex und F. Das widerspräche jedoch Absatz 2:
Zitat von InterestedInterested schrieb:Die Tötungshandlung muss sich gegen denjenigen richten, der die Gemütsbewegung ausgelöst hat.
Diesbezüglich wäre zu erwarten gewesen, dass im Tatvorgehen des Täters entsprechende Zielrichtung abbildet. Insbesondere, wenn ihm bekannt ist, wo im Haus sich seine Ex-Freundin aufhält.
Das schließt nicht aus, dass nicht auch die anderen Hausbewohner hätten Opfer werden können, plausibler wäre jedoch, dass sich der Täter von vornherein zielgerichtet zur Einliegerwohnung begibt und ggf. bei einem Sich-in-den-Weg-Stellen Angehöriger diese in einem Kampfgeschehen verletzt oder getötet werden. Zu erwarten wäre zudem eher gewesen, dass, wenn es sich um einen "Affektsturm" resultierend aus dieser Situation gehandelt hat, zeitlich relativ unmittelbar ein Angriff auf N + F erfolgt, z.B. spätestens bei deren Verlassen des Lokals.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Und der Rest der Familie hat sich quasi mit verschworen und verbündet, sonst würde ja jetzt kein andere in der Wohnung bei ihr sein und die Familie ihn abwimmeln.
Diese Annahme widerspräche der Kneipensituation als Auslöser, sondern wäre ein Hinweis darauf, dass sich sein angenommener "Affektsturm" nicht auf diese Situation, sondern eine andere bezieht. Oder aber, das ist die zweite Möglichkeit, dass sich seine "Gemütsregung" auf etwas bezieht, das §76 ausschließt.
Zitat von InterestedInterested schrieb:ich halte es für möglich, dass ihm tatsächlich ne Sicherung durchgeknallt ist, als er sie mit einem anderen sah, der sich auch noch einmischte.
Das liegt nahe und ist vereinbar damit, dass es zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein soll. In Bezug auf diese Situation erscheint ein "Affektsturm" schlüssig - allerdings hält ein solcher nicht eine Stunde oder länger an, sondern entlädt sich eruptiv und ist nach einigen Minuten für gewöhnlich vorbei. Kann man auf einer vereinfachten Ebene mit einem ausgeprägten Wutanfall vergleichen.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Es wäre zumindest denkbar, so ganz ohne vorherige Planung.
Nähme man einen "Affektsturm" vor und während der Tatausübung an, widerspräche das Vorgehen vor Ort einem ungeplanten Vorgehen. Bereits die Entscheidung des Täters, mehrere Waffen mitzunehmen, zeigt Vorausschau, Absicht und Vorbereitung an, die man im Zuge eines affektiven Ausnahmezustands kaum mehr leisten kann. In den 90 Minuten, die zwischen Abweisen an der Tür und dem Tatzeitpunkt liegt, ist ein cooling-down zu erwarten, da ein affektives Arousal rein biologisch schon nicht über einen solch langen Zeitraum aufrecht erhalten bleiben kann. Es sei denn, jemand steht unter entsprechenden Drogen oder aber sein "Affektsturm" ist kein Affektsturm, sondern störungsbegründet.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 22:15
@traces

Für mich passen alle 3 Absätze.
Zitat von tracestraces schrieb:zeitlich relativ unmittelbar ein Angriff auf N + F erfolgt, z.B. spätestens bei deren Verlassen des Lokals.
Ich teile diese Meinung nicht. Für mich sind 90 Minuten nicht so sehr viel Zeit - erst Recht, wenn das Kopfkino läuft. Falls es stimmt, er ihnen hinterhergefahren ist, sich also davon überzeugt hat, dass der Typ tatsächlich mit ins Haus geht, geklingelt, weiter Aussprache gewollt, abgewimmelt vom Vater, von ihr - Kopfkino läuft und läuft und planvolles Vorgehen, alles zusammenraffen, was geht...
Zitat von tracestraces schrieb:, ist ein cooling-down zu erwarten,
Nun ja, wir sind Individuen. Es kann bei jedem anders sein und ist ja nicht mal ausgeschlossen, dass er "runtergefahren" hat - aber die Wut und das weiterlaufende Kopfkino ihn immer wieder hochgebracht haben. Bis er die Waffen zusammenhatte und dann gab es kein Halten mehr.

Die Kneipensitutation sehe ich durchaus als Auslöser. Was bisher vielleicht nur Vermutungen waren, wegen eines anderen verlassen worden zu sein - hat sich in dem Moment als "bestätigt" erwiesen (für ihn) - dann kommt Wut und Hass hoch, aber noch hat er sich im Griff und greift die beiden dort nicht an, bis er sieht, dass beide in das Haus gehen und der andere dort zu übernachten scheint. Dann die Waffen geholt...

Irgendwie ist jeder Fall und Täter individuell zu betrachten und allgemeingültige "Verhaltensweisen" passen u.U. einfach nicht, um es so konkret so einzustufen. Ich halte meine Variante für denkbar - genauso denkbar ist aber auch, dass er diesen Plan auch schon länger hegte - nur ich glaube, da hätte er andere Möglichkeiten gehabt, sie alleine abzufangen. Man weiß es nicht. Vielleicht erfahren wir ja irgendwann mehr.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 22:19
Der "Affektsturm" entlud sich aus meiner Sicht in der angeblichen Beinahe-Prügelei, das "Abkühlen" im Weinen auf der Treppe. Da hätte es, wie gesagt aus meiner Sicht, vielleicht noch gut ausgehen können.

Seit ich Treppe und Pub-Ausgang nun selbst gesehen habe, kann ich aber das mögliche Momentum nachvollziehen, in dem der emotional aufgewühlte A aus einer Armlänge Abstand mit ansehen musste, wie N F mit heim nimmt.

Das kann für ihn ein Vorgang gewesen sein, in dem er mit allen Mitteln weiteres verhindern wollte, weshalb er N und F gefolgt ist, um dazwischen zu funken.

Erst als er abgewiesen wurde und sich gegebenenfalls ausmalte, was nun wohl in der gemeinsamen Wohnung passieren könnte, wurde ihm das Ende von allem klar.

Die entstehende Leere entstand möglicherweise in der Zeit danach und führte zu einem "jetzt ist mir alles egal, jetzt wird sie bezahlen"-Ausraster. Und ab da ist es für mich kein Affekt mehr sondern Mordabsicht. Aber in diesem Szenario tatsächlich vordergründig Mordabsicht gegenüber der "Kausalperson".


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 22:28
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:aber die Wut und das weiterlaufende Kopfkino
Exakt das ist forensisch betrachtet ein Hinweis auf Ausschluss eines Affektsturms. Da sich ein Affektsturm, du erinnerst dich, aus ungerichteten, "irrationalen" (Trieb-)Impulsen speist und nicht aus rational-gerichteten Gedanken, Situationsbewertungen und Einschätzungen, die eine Emotion (Wut) hervorbringen oder befeuern.

Sicherlich ist jeder Mensch individuell. Biologie und Verhalten ist jedoch determiniert, daher kann unter Berücksichtigung von Ausreißern dennoch auf Regelhaftigkeiten verallgemeinert werden, die im Allgemeinen auch beobachtbar sind. Aber richtig ist: Wir werden sehen.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 22:49
Bei all dem Affektsturm, den möglichen Affektstau nicht vernachlässigen. Also die Affekthandlung bei Wiki beschreibt ziemlich gut, was da vorgefallen sein könnte und
Als Affekthandlung (oder Kurzschlusshandlung) wird eine reaktive Handlung bezeichnet, deren Ablauf vom Ausführenden nicht beherrscht wird und die durch intensiv empfundene und meist relativ kurz andauernde Gemütserregungen (Affekte) motiviert ist. Dies können Regungen des Zornes, der Wut, der Angst und des Ärgers sein.[1][2]
Das könnte teilweise so stattgefunden haben.
Affekthandlungen entspringen in kriminologischem Zusammenhang meist länger bestehenden emotional-affektiv getragenen Gefühlseinstellungen, etwa der Eifersucht, Enttäuschung, Gekränktheit oder Rachsucht, die emotional hoch besetzt sind und bei akuter Aktualisierung durch provozierende Handlungen oder Situationen zu stark aufschießender Gemütserregung führen.[3] Affekte sind das beherrschende Element bei Aggressionstaten reizbarer Menschen
Es zu visualisieren. Er sieht sie mit dem Anderen und seine Fantasie geht mit ihm durch.
Wichtig erscheint bei den aggressiv getönten Affekten der Aspekt des „Pathischen“. Dies beinhaltet, dass dem affektiv Erregten subjektiv zunächst eher etwas zu geschehen scheint, als dass er aktiv etwas unternimmt. Die Vorstellung eines eher passiven „Ergriffenwerdens“ durch den Zorn stellt vermutlich die Wurzel der von jeher populären Vermutung dar, für eine im höchsten Zorn begangene Handlung sei der Täter nicht voll verantwortlich.

Affektive Erregung kann zu Explosivreaktionen und Kurzschlusshandlungen führen, bei denen sich massive Affekte direkt aggressiv entladen, ohne zügelnde Überlegung und ohne „den Filter der Gesamtpersönlichkeit“ zu passieren.
Sonst würde er ja sein Fehlverhalten erkennen können.


Charakteristische Merkmale von Affekthandlungen sind die spezifische Vorgeschichte der Tat mit einer speziellen Täter-Opfer-Beziehung und die am Ende dieser Entwicklung stehende emotionale Ausgangssituation vor der Tat. Den meisten Affekthandlungen geht in der Regel eine Woche bis Jahre dauernde Periode schwerer innerer und äußerer Konflikte voraus. Durch Anhäufung traumatisierender Ereignisse können chronische Affektspannungen bzw. ein so genannter Affektstau entstehen. Das Erleben des zukünftigen Täters wird immer stärker durch Hoffen und Bangen, durch die Konflikte und das gleichzeitige Bemühen bestimmt, die ansteigende Spannung zu beherrschen. Dabei bringt gerade der Versuch der Beherrschung keine Lösung der Situation, sondern wird zur Hauptursache für die zunehmende Störung des Motivationsgefüges.

In dieser Zeit vor der Tat geschieht eine fortschreitende Zermürbung und Labilisierung der psychischen Kräfte durch nicht zu überwindende Versagens- und Kränkungserlebnisse. Bei weiterer Zuspitzung entwickeln sich aus den lange dauernden Konfliktsituationen eine zunehmende Erlebniseinengung, Isolierung, soziale Ausgliederung, Selbstentfremdung und Hemmungen des Antriebs. Am Ende dieser Situation steht eine charakteristische affektive Ausgangssituation, die mit dem Bild des randvoll gefüllten Eimers, den ein letzter Tropfen schließlich zum Überlaufen bringt, beschrieben werden kann.
Psychopathologisch besteht eine gestörte Impulskontrolle bei verschiedenen psychischen Störungen, beispielsweise bei einer Emotional instabile Persönlichkeitsstörung.
Wikipedia: Affekthandlung

Für meine Begriffe, trifft es das ziemlich gut. Ich könnte mir also vorstellen, dass die Einstufung ähnlich lauten wird.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 22:55
Richtig. Und exakt dieser Punkt
Zitat von InterestedInterested schrieb:n dieser Zeit vor der Tat geschieht eine fortschreitende Zermürbung und Labilisierung der psychischen Kräfte durch nicht zu überwindende Versagens- und Kränkungserlebnisse.
sowie dieser Punkt
Zitat von InterestedInterested schrieb:Psychopathologisch besteht eine gestörte Impulskontrolle bei verschiedenen psychischen Störungen, beispielsweise bei einer Emotional instabile Persönlichkeitsstörung.
negiert §76, wie den ergänzenden Beschreibungen zu diesem Paragraphen zu entnehmen ist (siehe eine Seite zuvor).

Niemand negiert eine emotionale Beteiligung dieses Täters. Nur ist fraglich, woraus sie sich speiste und ob sie für ihn nicht kontrollierbar war, weil sie unkontrollierbaren Impulsen entsprang oder aber weil sie aus seiner Persönlichkeitsdisposition heraus nicht kontrollierbar war. Ich tendiere zu Letzterem.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 23:11
Zitat von tracestraces schrieb:negiert §76, wie den ergänzenden Beschreibungen zu diesem Paragraphen zu entnehmen ist
Darum ja:
Ad 2:

Die Tötungshandlung muss sich gegen denjenigen richten, der die Gemütsbewegung ausgelöst hat. Wer also im Zorn auf einen anderen, einen Dritten unbeteiligten tötet, der erhält die Privilegierung nicht.
https://www.jusline.at/gesetzeskommentare/456491938

Seine Persönlichkeitsdisposition vermag ich nicht zu beurteilen, da ich den Menschen nicht kenne und das, was in den Zeitungen zu lesen ist, u.a. Raserei, Tierquälerei..., kann ich nicht mit bewerten, da es keine öffentliche Mitteilung dazu gibt. Also bleibt nur das, was sich bisher zugetragen hat.

Dass bei so einer Tat, die Fassungslosigkeit und Entsetzen hervorruft, mehr negative Erinnerungen und Geschichten an den Täter aufkommen, liegt in der Natur der Sache - sagt aber bisher nichts über deren Wahrheitsgehalt aus.
Zitat von tracestraces schrieb:und ob sie für ihn nicht kontrollierbar war,
Das war sie ja augenscheinlich nicht, wie man am Ergebnis sieht.


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Fünffachmord in Tirol

18.10.2019 um 23:26
Ich bringe mal ein plattes Beispiel, um den Unterschied deutlich zu machen:

Man ist im Garten, schneidet gerade Schnittlauch mit einer Schere. Draußen vorm Zaun spielt das eigene Kind. Es kommt ein Fremder vorbei und plötzlich sieht man, wie dieser das Kind angreift und mit sich zerren will. Man "sieht rot", springt übern Zaun und sticht wie wild mit der Schere auf diesen Menschen ein. Verletzt ihn.

Das wäre ein "Affektsturm", der sich eruptiv aus einem irrationalen (da Instinkt-bezogenen) Impuls speist. Zudem wäre er "allgemein verständlich", da (bereits rein biologisch betrachtet) so gut wie jeder normale Mensch mit normalem Rechtsbewusstsein, so reagieren würde, da es sich um eine Bedrohungslage handelt. Zu diesem Zeitpunkt sind sowohl rationale zwischenmenschliche und rechtliche Erwägungen um Normen des Handelns außer Kraft gesetzt (die Normen, dass man andere Menschen nicht angreift und dass das Verletzen einer anderen Person u.U. strafbar ist und dass man selbst womöglich Verletzungen davontragen könnte).

Kein Affektsturm wäre folgende Situation:

Kind spielt vorm Zaun, man schneidet Schnittlauch mit einer Schere. Man sieht in einiger Entfernung einen Fremden des Weges kommen. Man denkt sich, oh, was ist, wenn der jetzt meinem Kind was will? Wieso kommt der überhaupt hier lang? Ich hab den doch noch nie hier gesehen! Der will meinem Kind bestimmt was antun! Der soll sich warm anziehen, dem werde ich zeigen, dass der sich das nicht wagen darf! Man geht schon mal zum Gartentor, beobachtet. Man ruft ihm die Frage entgegen: Hey! Was fällt Ihnen ein? Wer sind Sie überhaupt? Der Fremde kommt näher, fragt nach, man reagiert nicht, er wendet sich dem Kind zu und in dem Moment greift man ihn mit der Schere an, sticht auf ihn ein und verletzt ihn. Danach ruft man die Polizei um ihr mitzuteilen, dass man soeben einen Menschen zur Strecke gebracht hat, der das eigene Kind angegriffen hat.

nähere Erläuterungen hierzu:
§ 76 Totschlag
• In heftiger Gemütsbewegung (= im Affekt): Vorausgesetzt wird ein tiefgreifender,
mächtiger Erregungszustand nach Art eines „Affektsturms“, der alle normalen
verstandesmäßigen Erwägungen ausschaltet
und die Tötungshemmung hinwegzufegen
geeignet ist.
Allgemeine Begreiflichkeit der Gemütsbewegung: Gefordert wird eine
Verhältnismäßigkeit zwischen Anlass und psychischem Ausnahmezustand idS, dass sich auch
ein Mensch von durchschnittlicher Rechtstreue und mit vergleichbaren sozio-psychischen
Eigenschaften vorstellen könnte, er wäre in der Lage des Täters beim gegebenen Anlass samt
seiner Vorgeschichte in eine derart heftige Gemütsbewegung geraten.
• Ausschluss des § 76 wenn sich die Intensität des Affekts nur aus der besonderen
charakterlichen Veranlagung des Täters erklären oder/und verbindet sie sich mit besonders
verwerflichen Beweggründen oder besonders verwerflichen Zwecken
http://www.dobusch.net/pub/uni/200210sk.pdf


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