Fünffachmord in Tirol
17.10.2019 um 22:27Jenachdem auf was der Verteidigung plädiert ,könnte der Täter wegen 5 fachen Todschlags angeklagt werden .Mich irritiert etwas ,wie lange nach Österreichischen Recht ,"die zeitliche Spanne beträgt ?
§ 76 StGB ist eine Privilegierung des Mordes.https://www.jusline.at/gesetzeskommentare/456491938
Folgende Aspekte sind beim Totschlag zu beachten:
allgemein begreiflich heftige Gemütsbewegung
sachlicher Zusammenhang
zeitlicher Zusammenhang
ad 1:
Der Totschlag unterscheidet sich vom Mord darin, dass der Täter zum Tatzeitpunkt eine allgemein begreiflich heftige Gemütsbewegung (sog Affektsturm) hatte. Dabei muss es sich um eine Art von Gemütsbewegung handeln, die auch ein mit den rechtlich geschützten Werten verbundener Mensch (eine rechtliche Maßfigur) hätte haben können. Wichtig ist, dass die Gemütsbewegung, nicht aber Tötungshandlung allgemein begreiflich sein muss.
Ad 2:
Die Tötungshandlung muss sich gegen denjenigen richten, der die Gemütsbewegung ausgelöst hat. Wer also im Zorn auf einen anderen, einen Dritten unbeteiligten tötet, der erhält die Privilegierung nicht.
Ad 3:
Die Tötungshandlung muss zeitnah zur ausgelösten Gemütsbewegung geschehen, also in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Planvolles Vorgehen schadet dabei nicht, allerdings sollte nicht zu viel Zeit zwischen dem Auslöser und der Tat verstreichen, andernfalls mangelt es an einer allgemeinen Begreiflichkeit.
Da der Totschlag häufig eine Eventualfrage im Prozess ist, klagt die StA oftmals § 75 StGB an und lässt dann die Geschworenen darüber entscheiden.
§ 76 Totschlaghttp://www.dobusch.net/pub/uni/200210sk.pdf
• In heftiger Gemütsbewegung (= im Affekt): Vorausgesetzt wird ein tiefgreifender,
mächtiger Erregungszustand nach Art eines „Affektsturms“, der alle normalen
verstandesmäßigen Erwägungen ausschaltet und die Tötungshemmung hinwegzufegen
geeignet ist.
• Allgemeine Begreiflichkeit der Gemütsbewegung: Gefordert wird eine
Verhältnismäßigkeit zwischen Anlass und psychischem Ausnahmezustand idS, dass sich auch
ein Mensch von durchschnittlicher Rechtstreue und mit vergleichbaren sozio-psychischen
Eigenschaften vorstellen könnte, er wäre in der Lage des Täters beim gegebenen Anlass samt
seiner Vorgeschichte in eine derart heftige Gemütsbewegung geraten.
• Ausschluss des § 76 wenn sich die Intensität des Affekts nur aus der besonderen
charakterlichen Veranlagung des Täters erklären oder/und verbindet sie sich mit besonders
verwerflichen Beweggründen oder besonders verwerflichen Zwecken
alle normalen verstandesmäßigen Erwägungen"ausgeschaltet" waren bis zu dem Zeitpunkt, als er mit den Waffen erneut vor der Tür stand...
Utelie schrieb:Das er durch Zufall in Kitzbühel war ,laut Medienberichten, weil der Torhüter des hiesigen Eishockeyvereins krank war .Florian J. war nicht durch Zufall in Kitzbühel.
Utelie schrieb:Also wenn es so gewesen wäre ,dann hätten die beiden späteren Opfer doch die Polizei rufen können ?Ich denke, das ging Alles viel zu schnell. Selbst, wenn sie das getan hätten, wäre die Polizei ja nicht gleich vorort gewesen. Zwischen dem ersten Besuch, wo er weggeschickt wurde und dem Wiederkommen verging ja noch etwas Zeit. Man wird sich hingelegt haben und eingeschlafen sein. Wenn man dann aufwacht durch ungewöhnliche Geräusche, muss man sich ja erstmal sortieren oder steht direkt senkrecht im Bett. Der Täter wird nach dem ersten Schuss schnell und zielstrebig vorgeg
Utelie schrieb:Wenn der Täter vielleicht Reue zeigt und die Wahrheit sagt ,wissen wir mehrDer Tatverdächtige hat, so wie es in den Pressekonferenzen hieß, die Wahrheit gesagt.
DnreB schrieb:Das Aus passte nicht in sein Selbstbild, nicht in sein Weltbild und auch sonst nicht in seinen Kopf. Und dann kommt da so ein Fremder vorbei, und sie nimmt den kurzerhand mit heim. Einfach so.und zusätzlich wird das in seinem Kopf von der Familie von N auch noch nicht nur toleriert, sondern auch noch unterstützt.
Mabel1999 schrieb:Vielleicht eher eine Tatortreinigung..
DnreB schrieb:Da würden keine Säcke mit Müll vor der Tür stehen @Mabel1999Ach, dann hast du also in den Müll geschaut?