Fünffachmord in Tirol
20.10.2019 um 10:35@Kreuzbergerin
Aber hier gäbe es z.B. nur noch den Zusatz 'mit besonderer Schwere der Schuld'.
Zu so Zeiträumen vermag ich wenig zu sagen. Ich stelle es mir ziemlich schwer vor, so lange weggeschlossen zu sein. Also, ob so ein Strafmaß ausreichend ist? Kann ich nicht wirklich beurteilen.
Das wäre ja auch eher ne Grundsatzdiskussion, wie lange lebenlänglich sein müsste.
Aber hier gäbe es z.B. nur noch den Zusatz 'mit besonderer Schwere der Schuld'.
Zu so Zeiträumen vermag ich wenig zu sagen. Ich stelle es mir ziemlich schwer vor, so lange weggeschlossen zu sein. Also, ob so ein Strafmaß ausreichend ist? Kann ich nicht wirklich beurteilen.
Das wäre ja auch eher ne Grundsatzdiskussion, wie lange lebenlänglich sein müsste.