tomker schrieb:Den Opfern hat der Täter keine Chance und kein Pardon gegeben, er hat sie erbarmungslos und gnadenlos kaltblütig, heimtückisch und vorsätzlich hingerichtet und gemordet. Mit welchem Recht hat so ein Killer Gnade verdient ?
@tomkerEs muss in der Justiz die Möglichkeit der Gnade geben.
Der Mann hat nicht aus einem Trieb gemordet, so dass man sich grundsätzlich fragen muss, wird er es wieder tun, (wenn er seinen Sexualtrieb nur durch Morden befriedigen kann).
Die Tat war absolut schrecklich, grausam und ist nicht wieder gut zu machen.
Aber wie der dieser Täter zu bestrafen ist, hängt ganz allein von den Gutachtern und vom Gericht ab.
Mag sein, er hat vor Gericht den Zerknirschten gegeben, um ein möglichst mildes Urteil zu erreichen,- in den nächsten Jahren wird er sich nicht verstellen können.
Er wird in den Gefängnissen viele Stresstestmomente haben, in denen gesehen wird, ob er zum Ausrasten neigt- oder ob er das in den Griff bekommt. Und wen er als Risiko eingestuft wird, muss er in Haft bleiben.
(Bei uns gibt es Täter, die wirklich lebenslang sitzen. In der Regel wird auf Bewährung entlassen, aber nicht jeder)
Ich habe oben absichtlich "Es muss in der
Justiz die Möglichkeit der Gnade geben" geschrieben.
Die Gesellschaft lässt sich nichts vorschreiben.
Nach seiner Haft, wenn er irgendwann wieder frei sein wird, wird er erstens in eine Welt entlassen werden, die ihm fremd ist. (Die technischen Entwicklungen rasen und mit ihnen verändert sich die Gesellschaft).
Und zweitens wird ihm sein Ruf vorauseilen. Immer, wenn er irgendwo ankommen wird, wird es heissen: Da ist der Mörder.
Den Menschen wird er unheimlich sein.
Und das bedeutet tatsächlich "lebenslänglich".