@frauZimt Der Gesetzgeber hat sich nicht eindeutig geäussert, es wird lediglich etwas schwammig formuliert:
(1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/MRK/6.htmlDaraus ergibt sich, dass in Zusammenhang mit § 110 StPO die ermittelnde Behörde sich "zügig" daran macht, "in angemessener Frist" potentiell beweiserhebliches Material zu identifizieren und ggf. zu beschlagnahmen. Welche Dauer "angemessen" ist ergibt sich aus dem Umfang des zu überprüfenden Materials und der Schwierigkeit der Auswertung.
So z.B. der BGH:
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Durchsicht zügig durchgeführt wird, um abhängig von der Menge des vorläufig sichergestellten Materials und der Schwierigkeit seiner Auswertung in angemessener Zeit zu dem Ergebnis zu gelangen, was als potentiell beweiserheblich dem Gericht zur Beschlagnahme angetragen und was an den Beschuldigten herausgegeben werden soll.
Quelle:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/03/2bjs-11-03.php3Das bisher richtungsweisende Gerichtsurteil dazu hat in einem konkreten Fall einmal 15 Monate als "noch hinnehmbar" angesehen, wegen "ausserordentlich umfangreicher Unterlagen"...
LG Frankfurt NStZ 1997, 564, 565.
Es bleibt aber die Möglichkeit, dass die Ermittlungsbehörden argumentieren können, sie brauchen in einem anderen konkreten Fall eben noch länger, genauso wie die Möglichkeit, dass ein Gericht dann sagt: nein, das ist zu lange.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich schon zu solchen Fragen geäussert, ist aber auch hinsichtlich von Fristen unbestimmt geblieben.
Tatsache ist, dass derzeit in diesem Bereich mit eher langen Fristen zu rechnen ist, da in Deutschland die Kapazitäten begrenzt sind und mehr und mehr verdächtige Daten anfallen, aber auch dass diese langen Fristen unter Juristen immer skeptischer gesehen werden.
@Kreuzbergerin5 Monate sind in der Justiz keine sonderlich lange Zeit
:)