Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet
03.07.2019 um 00:26E.A.Poe schrieb:Wenn der mutmaßliche Täter der Meinung ist, dass er es nicht war, muss er Namen nennen von Leuten, die es denn gewesen sein sollen. Ohne das geht es nicht weiter.Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat, daher: Nein, muss er nicht. Er muss gar nichts sagen und kann sogar lügen, dass sich die Balken biegen. Man muss ihm die Tat schon nachweisen, da hilft alles nichts. Auch ein Geständnis, wenn es nicht widerrufen ist, wird überprüft, denn es werden schon mal falsche Geständnisse abgegeben.
https://de.in-mind.org/article/falsche-gestaendnisse-warum-unschuldige-menschen-verbrechen-gestehen-die-sie-nicht-begangen
Allerdings ist auch ein widerrufenes Geständnis natürlich inhaltlich nicht aus der Welt. Z. B. eine Erklärung, wie die DNA an den Tatort kam und wie der TV Täterwissen erlangte, sollte schon schlüssig sein. Und vor allem deutlich werden, warum zunächst ein falsches Geständnis abgelegt wurde. Es kommt darauf an, ob dies alles schlüssig erscheint. Aber er muss gar nichts. Er kann das Geständnis widerrufen und dann kein Wort mehr sagen. Schützt aber trotzdem nicht vor einer Verurteilung für die Tat.