@schluesselbund Ein Haftbefehl muss nicht zwingend vorgelegen haben.
Festnehmen kann auch nach Observierung vorgenommen werden.
Danach kann erst ein HB erfolgen, muss nicht.
Z.B. Der Ausspruch: "Sie sind festgenommen oder verhaftet bei Gefahr im Verzuge" von der Polizei, kann jedem zu jeder Stunde passieren. das sagt auch nichts, gar nichts aus. Aber innerhalb von 24 Std. muss etwas geschehen . Entweder wird der Haftbefehl nachverkündet oder der Festgenommene wird spätestens nach 24 Std. frei gelassen.
Wurde der Sanitäter in Harlesiel verhaftet? und die Eltern?
Ich kann mich nur erinnern, das er observiert wurde und dann festgenommen als Sicherheitsmassnahme und zur Kontrolle, da nur der vage Verdacht bestand, dass evtl. die Pistole im Meer verschwindet. Aber dem war nicht so.
Und wenn Verhaftung erfolgt wäre, was ändert das an der Tatsache?? Nichts!