Drei Tote in Pension in Passau aufgefunden
20.05.2019 um 03:00Duchovny schrieb:Darf man in seinem Auto einfach solche Schilder wie TW hatte anbringen von wegen " Forstbetrieb im Einsatz" oder was darauf stand? Ja wohl eher nicht, oder?Wichtig, ist in diesem Zusammenhang, dass in dem Schild zusätzlich das Landeswappen von Rheinland-Pfalz geführt wird.
Die Kombination von Forstverwaltung und Landeswappen, darf nur von Personen geführt werden, welche in Diensten der Landesforsten Rheinland-Pfalz stehen.
Zudem fehlt offenbar auf dem Schild auch eine Nummer, die der jeweiligen Person bei der Ausgabe des Schildes zugeteilt wird.
Bei dem anderen Schild gilt sinngemäß das selbe...
Hier greift das Wappen und Flaggengesetz des Landes Rheinland.Pfalz.
Zitat
Verwendung des offiziellen Landeswappens
Es ist somit grundsätzlich nur den staatlichen Stellen vorbehalten (Landesgesetz über die Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz - Wappen- und Flaggengesetz - in der Fassung vom 7. August, GVBl. S. 293). Daher wird grundsätzlich jede Verwendung des Landeswappens durch andere, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck hinausgeht, versagt, da bei einer Verwendung des Landeswappens durch andere sehr leicht ein amtlicher Eindruck im Sinne hoheitlichen Handelns und somit eine Verwechslungsgefahr mit den staatlichen Einrichtungen entstehen kann. So sind beispielsweise Verbände, Vereine, Firmen und Privatpersonen nicht berechtigt das Landeswappen zu verwenden. Auch kann eine Genehmigung für wirtschaftliche Zwecke nicht in Frage kommen.
Quelle
Unter diesen Voraussetzungen. muss man davon ausgeben das die Person welche diese Schilder am Auto geführt hat, staatlicher Bediensteter war. Träfe das nicht zu, müsste man von einer missbräuchlichen Nutzung ausgehen.