basics2019 schrieb:Ich habe das Gefühl, dass die Staatsanwaltschaft großen Druck hat, eventuell auch Bedenken, der TV könnte wieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden? Könnte von Seiten des TV schon Hafterlass beantragt sein?
Quelle: [https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/wie-lange-darf-die-untersuchungshaft-dauern/
In diesem Artikel ist unter dem Punkt
"Mögliche Rechtsmittel und Hilfe gegen Untersuchungshaft"Zitat:
"Vor allem die Haftprüfung und die Haftbeschwerde geben dem Strafverteidiger die Möglichkeit, die Anordnung nachträglich überprüfen zu lassen." Also sobald man in U-Haft ist, kann man Haftprüfung beantragen und/oder Haftbeschwerde einlegen lassen. Außerdem steht dort:
Zitat
"Da die Anforderungen mit der Dauer der Untersuchungshaft steigen, kann ein Strafverteidiger nach Überschreitung einer bestimmten Dauer trotz unveränderter Faktenlage häufig die Aussetzung der Untersuchungshaft erreichen." Wenn also die Bemühungen der Ermittler nichts Neues bringen, würde das zutreffen.
Ich finde den Artikel zu dem Thema ziemlich gelungen.