Stimpi schrieb:Falls doch noch hier bist, könntest du mir mal die Quelle geben, wo genau das in der märkischen Allgemeinen zu finden ist?
Das würde ja dann in der Tat für eine zweite Straftat sprechen? Leider springen hier alle einfach immer weiter...
Nein, keine zweite Straftat, in diesem Artikel ist es gut erklärt:
Die Daten können aber auch per Richterbeschluss erfasst werden. Ein Richter kann in einem Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftaten für bestimmte Standorte und für eine bestimmte Zeit anordnen, dass die Kennzeichen erfasst werden – etwa um Verdächtige zu finden. Die Polizei kann auch auf die Daten zurückgreifen – jedoch nicht automatisch. Wie im Fall Rebecca kann ein Richter im Ermittlungsverfahren gegen den Schwager anordnen, dass die in einem anderen Verfahren erfassten Daten auf ein bestimmtes Kennzeichen überprüft werden.
Quelle:
https://www.pnn.de/ueberregionales/inland/auto-des-schwagers-erfasst-wo-verschwand-rebecca-reusch/24072278.htmlGenutzt werden darf Kesy zunächst für die sogenannte Gefahrenabwehr. Wenn etwa ein Auto in Kiel gestohlen oder mit einem bestimmten Fahrzeug eine schwere Straftat begangen wurde, schreibt die dortige Polizei den Wagen zur Fahndung aus. Das Kennzeichen wird dann in Brandenburg in Kesy eingespeist. Das System erfasst alle Fahrzeuge, bei einem Treffer schlägt es Alarm. Gibt es keinen Treffer, werden die erfassten Nummern sofort gelöscht.
heißt: Es wurden Kennzeichendaten erfasst, weil z. B. nach gestohlenen Autos gefahndet wurde. Die wurden gespeichert, weil es einen Treffer gab. WEil sie zufällig in den Zeitraum fielen, der die Behörden auch im Fall Rebecca interessiert hat, wurde der Datensatz noch mal nach dem Twingo durchsucht, Treffer.
Der ganze Artikel ist im Übrigen interessant, es geht darum, dass der Standort von Kesy überhaupt nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, etc.