Wo ist Rebecca Reusch?
06.03.2019 um 09:27Schau: http://www.securitybuyinggroup.co.uk/products/category/digifort/digifort-lprbloxxter schrieb:Ach was.
Wo steht die?
Schau: http://www.securitybuyinggroup.co.uk/products/category/digifort/digifort-lprbloxxter schrieb:Ach was.
Wo steht die?
Laut Gericht liegt jedoch kein Eingriff in die Datenschutzrechte des Klägers vor. Nummernschild und Gerätestandort würden nur dann dauerhaft gespeichert, wenn das Kennzeichen in einer Datenbank erfasst und beispielsweise zur Fahndung ausgeschrieben sei. Dies scheide bei dem Informatiker aus, denn es sei "rechtlich und technisch gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden", heißt es in der Urteilsbegründung.Kopernicus schrieb:Das bezweifle ich ;)
Und da ja täglich Fahrzeuge gestohlen werden, hat man immer einen Grund, nicht zu löschen?Kopernicus schrieb:Das System ist eigentlich so ausgelegt, dass alle Daten, die nicht relevant sind, innerhalb von 72 Stunden gelöscht werden müssen. Es sei denn, es gibt einen Grund, diese über längere Frist festzuhalten, wie z. B. hier schon genannt, Autoschieber und ihre genutzten Fahrzeuge. Soll heißen, welche Fahrzeuge fuhren z. B. nach dem entwendeten Fahrzeug durch das System.
Richtig, aber hier geht es um den Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht, der sich wiederum nur mit der Speicherung an sich beschäftigt. Er wollte nur damit erreichen, dass seine Daten nirgends erfasst werden, was ja sein gutes Recht ist. Trotzdem gibt es Optionen diese Daten zu verwenden, eben wenn sich für ein Delikt, wie z. B. Autodiebstahl und Verschub in den Osten, die Möglichkeit ergibt, die Daten der Mittäter zu ermitteln. Wie gesagt, die Daten dürfen verwendet werden.hajohh schrieb:Laut Gericht liegt jedoch kein Eingriff in die Datenschutzrechte des Klägers vor.
Das ist tatsächlich im Widerspruch zu den jetzt bekannt gewordenem Fall. Und auch, wenn es jetzt in diesem Fall hilfreich ist, ist dieser Vorgang höchst problematisch, da damit ein zentraler Punkt mit dem das Gericht die Zulässigkeit des Systems begründet, anscheinend nicht zutrifft.hajohh schrieb:Laut Gericht liegt jedoch kein Eingriff in die Datenschutzrechte des Klägers vor. Nummernschild und Gerätestandort würden nur dann dauerhaft gespeichert, wenn das Kennzeichen in einer Datenbank erfasst und beispielsweise zur Fahndung ausgeschrieben sei. Dies scheide bei dem Informatiker aus, denn es sei "rechtlich und technisch gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden", heißt es in der Urteilsbegründung.
Aber nur bei zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits bekannten Daten. Im.Nachhinein, wie hier geschehen, dürfte eine Zuordnung nicht mehr möglich sein. Aber das ist ziemlich offtopic.Kopernicus schrieb:Trotzdem gibt es Optionen diese Daten zu verwenden, eben wenn sich für ein Delikt, wie z. B. Autodiebstahl und Verschub in den Osten, die Möglichkeit ergibt, die Daten der Mittäter zu ermitteln.
Die Speicherfrist beträgt im höchsten Falle 72 Stunden. Wenn nun gerade in jener Nacht ein Pkw entwendet wurde, der vom Fabrikat her in ein entsprechendes Delikt fällt, dann hat der Schwager "Pech" gehabt und die Daten sind vorhanden.Despero schrieb:Und da ja täglich Fahrzeuge gestohlen werden, hat man immer einen Grund, nicht zu löschen?
@Cassandra71Cassandra71 schrieb:frauzimt schrieb:
Willst du damit sagen, dass der Schwager ein verkappter Serienkiller ist?
Das kem nicht von mir, aber ich denke, es sollte aussagen, dass ein guter Leumund nichts zu bedeuten haben muss.
Ja, richtig ... der TV hat aber schon seit längerem der Schwiegermutter ("für sie plausibel") erklärt, warum er an genau diesen Vormittag mit besagtem Auto unterwegs war ... sicherlich hat er nicht damit gerechnet, dass er auf der Autobahn nach F./O. von dem System gesichtet wurde ... das ist doch wohl nun eindeutig!trailhamster schrieb:Wie die "Bild" weiter berichtet, hat das Kennzeichenerfassungssystem der Polizei, kurz KESY, das Auto, das sowohl Schwester als auch Schwager von Rebecca nutzen, am Morgen von Rebeccas Verschwinden registriert haben
richtig. Ok,Behauptungen sollten vielleicht nicht behauptet werden, aber Gedankengänge, Vermutungen, Spekulationen sollten erlaubt sein.Blackorchidee7 schrieb:Wie soll man sich dann in einem KRIMINALFORUM äußern?
Man darf ja keine Behauptungen aufstellen.
Dann dürfte es solche Foren überhaupt nicht geben, wenn diese Formulierungen auch nicht akzeptabel sind
Ariella - dein Post finde ich gut - Die Schlinge zieht sich bald (komplett) zuariella schrieb:Ich habe auch lange an FR als Täter gezweifelt. Mittlerweile aber nicht mehr.