RedRobin schrieb:Allen jeden, die gebetsmühlenartig die Unschuldsvergähnung
rauf und runter wieder und wieder wiederholen, möchte ich
empfehlen, in eine Polizeidienststelle zu gehen und sich zu
erkundigen, in welchen Fällen diejenige welche beanstandet
werden kann und zum Tragen kommt!
Das Ergebnis wird der freundliche Hinweis der kompetenten Polizisten sein, daß Polizeidienststellen keine Rechtsberatungsstellen sind.
RedRobin schrieb:Die UVM greift nur dann und ist nur dann strafbar, wenn
jemand sagen würde:
Die Unschultsvermutung ist strafbar? Nein.
Die Untschuldsvermutung zu ignorieren ist ebenfalls nicht strafbar.
In einigen Beiträgen hier im Forum ist allerdings Schmähkritik hart an der Grenze zu Beleidigung (oder darüber) zu lesen, das kann zivilrechtliche Unterlassungsansprüche und/oder Strafanzeige wegen Beleidiung nach sich ziehen.
RedRobin schrieb:Der Status des OFFIZIELLEN TV ist nicht widerrufen worden
und gilt daher noch. Man darf daher mutmassen, wie dieses evtl.
Verbrechen bewerkstelligt wurde und man darf darüber diskutieren!
Diese Diskussion findet allerdings kaum statt, das Forum wird allerdings immer wieder mit impliziten Schuldvorwürfen gegen den SChwager geflutet: Schweigen, Lügen etc.
BTW: einen Status als "offizieller" TV gibt es nicht. Wer einmal (zu unrecht) öffentlich als tatverdächtig beschuldigt wurde, wird diesen Status in der Regel nie wieder los, es sei denn durch Freispruch nach Anklage oder Einstellung des Verfahrens, wenn sie der Tatverdacht als offensichtlich falsch herausstelltm, in diesem Fall war es dann i.d.R. ein Fehler, der Verdacht überhaupt auszusprehen.