Edelstoff schrieb:"Hohe Wahrscheinlichkeit" wäre die Definition für dringenden Tatverdacht, dieser besteht gerade nicht. Bzw. nicht mehr. Die Wahrscheinlichkeit, daß der TV der Täter ist, muß nach derzeitigem (bekannten) Sachstand deutlich niedriger sein.
Je nach Auslegung benötigt der
dringende Tatverdacht nur eine
hohe Täterwahrscheinlichkeit (herrschende Meinung) oder nach Alternativauslegungen, die aber auch von Gerichten und mind. offenbar der StA Berlin vertreten wird zusätzlich eine ausreichend hohe
Verurteilungswahrscheinlichkeit.
1)Edelstoff schrieb:Da der Verdachtsgrad nicht tagesaktuell öffentlich kommuniziert wird, liegt die Wahrscheinlichkeit, daß er der Täter ist, hier irgendwo ziwischen winzig klein (Anfangsverdacht) und rund 50% (letzteres entspricht hinreichendem Tatverdacht, der Voraussetzung für eine Anklage ist).
Nein das stimmt nun so nicht. Für eine Anklageerhebung (StA) sowie die Zulassung (Gericht) wird
hinreichender Tatverdacht vorausgesetzt. Dieser ist gegeben wenn eine
Verurteilungswahrcheinlichkeit von >50% angenommen wird (wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als keine Verurteilung). Die
Täterwahrscheinlichkeit fließt beim hinreichenden Tatverdacht
nicht direkt ein (natürlich ist die Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht unabhängig davon). Der hinreichende Tatverdacht muss erst am Ende des Ermittlungsverfahrens festgestellt werden, um über eine Anklageerhebung zu entscheiden.
Man kann also sicher davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt der letzten richterlichen Entscheidung vom Richter keine hohe Täterwahrscheinlichkeit bzw., wenn der Richter auch der Alternativauslegung anhängt zumindest nicht auch noch eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit gesehen wurde. Die StA trägt diese Entscheidung offenbar inhaltlich mit (keine Beschwerde, mehrfache Darlegung, dass kein dringender Tatverdacht gesehen wird - s. Wiki). Das passt zur laut StA "zu dünnen" Beweislage (s. Wiki)
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1) Dass die in einem rel. frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens feststellbar wäre wird in manchen Quellen die die herrschende Meinung wiedergeben gerade bestritten.