FrokenLisbeth schrieb:Es steht dir frei, den TV für unschuldig zu halten.
Jedoch ist das o.g. deine Meinung und nicht zwangsläufig eine Tatsache.
Einen Tatverdächtigen kann es nur geben, wenn es eine Tat gab - und zumindest in den Augen/laut Aussage der Ermittler gab es eine. Sie gehen nach wie vor davon aus, dass Rebecca in dem Haus durch ein Tötungsdelikt gestorben ist.
Wenn man den Aussagen der StA Glauben schenkt - und für mich spricht erst mal nichst dageben, weil sie Wissen haben, dass mir fehlt - dann handelt es sich nicht um eine Vorverurteilung. F. gilt offiziell immer noch als Tatverdächtiger. Wäre dem nicht so, wäre es keine Vorverurteilung sondern eher üble Nachrede oder Verleumdung.
Ich habe gar keine Aussage über Schuld oder Unschuld getroffen.
Das tun genug andere hier, weit vor jeglicher Anklage oder Beweisen.
Einen TV gibt es durchaus bei einer vermuteten Tat.
OB eine Tat aber stattgefunden hat oder nicht, ist nur durch die Bezeichnung nicht bewiesen.
Nur blind die Angaben der StA als gegeben hinnehmen käme einer Verurteilung gleich.
Unser Rechtssystem ist allerdings hier gänzlich anders aufgebaut (man lebt schliesslich nicht mehr im Mittelalter).
Daher hält man sich zunächst an die Verdachtsstufen und somit betitelt man entsprechend Personen auch als TV.
Die Ermittlung von möglichen Taten oder auch den Ausschluss solcher ist Sache der Ermittlung selbst.
Das ein Anfangsverdacht auf eine Tat sich durchaus im Laufe einer Ermittlung revidieren kann,
oder sogar andere Personen mit in einen Fall hineinspielen, ist völlig normal im Ablauf.
Deswegen ist das Gleichsetzen von TV = Tat = Täter absolut unzutreffend.
Dies ist Sache des Gerichts, festzustellen ob ein späterer Angeschuldigter/Angeklagter auch zum Täter wird.
Bis zum Gerichtsverfahren aber, ist und bleibt ein TV ein TV und kein Täter.