Wo ist Rebecca Reusch?
05.04.2019 um 17:46Aber gerne nochmal: Die Ermittlungsbehörden werden erst den Konjunktiv in ihren Aussagen beenden, wenn der Leichnam von R. gefunden wird oder der Tod von R. durch ein richterliches Urteil in einem Indizienprozess rechtskräftig erklärt wird.18022019 schrieb:Sorry, aber dann höre doch bitte genau hin:
Er spricht von "hindeuten" und "davon ausgehen".
Er sagt nicht den Satz: R. hat das Haus nicht lebend verlassen.
Das ist ein Unterschied. Das hat mit zweifeln nichts zu tun, sondern mit deutscher Sprache.
Auch wenn der Konjunktiv verwendet wird, kann man also nicht davon sprechen, dass es sich nur um eine wage Vermutung handelt. Sondern es ist nur noch kein juristischer Fakt.