TV schrieb:Genau so würde ich auch antworten, selbst wenn ich zwischendurch mal Messages beantwortet habe. Ich habe geschlafen. Ich war bei der Arbeit. Ich war einkaufen. Ich habe grundsätzlich dieses und jenes gemacht. Fragt man mich dann: „Wenn Sie gearbeitet haben, wieso gibt es dann Einträge von Ihnen bei allmystery von 13:14 und 14:05?“ … Dann würde mir das auch wieder einfallen und ich würde sagen: Stimmt, ich habe kurz per Handy geantwortet. FR ist doch keine Maschine, die sich an alles perfekt erinnert. Garantiert war er übermüdet.
Ich habe erst gestern um sieben im Halbschlaf eine Frage meines Mitbewohners beantwortet. Hätte man mich später gefragt – natürlich hätte ich gesagt, ich habe bis um acht geschlafen.
So doof sollten die Ermittler normalerweise nicht sein, dass sie Verallgemeinerungen, grobe Angaben und Irrtümer nicht von offensichtlichen Lügen unterscheiden können.
Ich vermute, dass eine Befragung eher so abläuft...Wann genau haben sie das und jedes gemacht? Haben sie sich vor dem Schlafengehen ausgezogen? Sind Sie sicher, dass sie nicht zwischendurch aufgestanden und aufs Klo gegangen sind? Oder hat sie sonst irgendwas geweckt? Haben sie mit jemandem telefoniert? Sagen sie es uns, auch wenn es nur ganz kurz war. Spätestens da kommt man auf die Idee zu sagen „Ich weiß es ehrlich gesagt nicht genau ich war todmüde aber ich schaue mal nach“. Als sie runtergegangen sind, haben sie sich da was übergezogen? Wenn nein, war es ihnen nicht unangenehm so runterzugehen? Rebecca hätte noch da sein können. Wenn ja, was haben sie übergezogen? Haben sie davor etwas gegessen? Was genau? Und so weiter. Jemand der das alles wirklich erlebt hat kann davon auch ein stimmiges Bild davon zeichnen. Jemand der lügt muss sich spontan so viele Details ausdenken, dass ein er sie sich unmöglich alle so schnell merken kann. Fragt man ihn dann am nächsten Tag nochmal danach oder formuliert eine Frage so, dass er spontan eine andere gefühlt ehrliche Antwort gibt, dann kann das ein Hinweis, dass vorher gelogen wurde.
Vielleicht stelle ich mir das aber auch ganz falsch vor, wer weiß.
Na klar können sich auch Ermittler mal irren. Dafür gibt es dann richtigerweise die Unschuldsvermutung. Es muss bewiesen werden und das ist auch richtig so.