Federica84 schrieb:Aber doch kein ganzes Auto ! Wenn da nicht gerade Blut Spritzer sind . Wegen Geruch muss ein Beweismittel nicht beschlagnahmt werden der verfliegt ja irgendwann und bleibt nicht für immer ! Und alle fasern werden die ja wohl gesichert haben . Das wird mit so Klebestreifen gemacht die dann durchnumeriert werden
Ich denke auch, dass auch wenn Spuren gefunden wurden, die Rückgabe nichts aussagt.
Bei einer Tatwaffe ist es natürlich plausibel, die einzubehalten.
Z.B. Ein Hammer ist ja kein wichtiger Gegenstand zum bestreiten des Alltags und leicht zu ersetzen.
Ein Auto hingegen schon und wie will man das bei der Beweisgabe vor Gericht präsentieren? Reinfahren eher nicht. Da würden Berichte und Beweisaufnahmen reichen