Nilsson schrieb:Allein schon das Einführen von Polenböllern wird verfolgt. Wenn es wirklich diese Polenböllergeschichte gab, gehe ich davon aus das es eine geringe Geldstrafe war, die nicht zu einer Vorstrafe führt.
Das kann wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetzes geahndet werden. So eine "Lappalie" ist es juristisch nicht. Es passieren zu viele, schlimme Unfälle mit Pyrotechnik. Entsprechend stark wird diese reguliert und Verstöße dagegen geahndet.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass zwischen Handel mit Polenböllern und Totschlag Welten liegen und man von dem einen nicht auf das andere schließen sollte. Wenn man den Handel bzgl F in irgendeiner Form bei den Diskussionen hier im Forum zugrunde legt, dann zb unter dem Gesichtspunkt, dass er damit vertraut ist, was das Verhören durch die Polizei als Tatverdächtiger/Beschuldigter anbelangt.