blackstardust schrieb:Falls er schuldig ist: Es gibt viele Täter, die ihr Leben problemlos weiter leben - auch wenn das Opfer aus dem familiären Umfeld stammt. Siehe zum Beispiel Fall Sigrid Paulus. Die menschliche Psyche kann Extremsituationen sehr gut verdrängen.
Dürfte ein Problem darstellen, wenn man ständig daran erinnert wird, das Verhalten der Familie anders ist, weil ihnen etwas Wichtiges aus dem Leben gerissen wurde. Und eine menschliche Psyche verdrängt nicht einmal eben so, das ist immer mit irgendwelchen Schäden verbunden.
Sigrid Paulus lebt zudem auch nicht bei der Familie, er sitzt in Haft. Ist hier aber auch OT, für weitere Diskussionen diesbezüglich bitte per PN.
Roydiga schrieb:Ja und das ist eben Quatsch. Und ja, jeder vernünftige Anwalt macht das so schnell wie möglich, vor allem, wenn die Gründe für den Haftbefehl so oberflächlich sind wie stets von einigen behauptet.
Ein Anwalt macht das auch nicht einfach so mal eben, er guckt sich die Sachlage der Akten an und macht
dann eine Verteidigungsstrategie. Dazu gehören auch so Sachen wie Haftbeschwerden.
Lemniskate schrieb:Wie lange dauert eigentlich so eine anfrage auf IP eines, oder mehreren Nutzer bei instagram?
Ich weiß jetzt nicht genau, wie das funktioniert, da Instagram eigentlich aus den USA stammt. Die müssten eigentlich die Daten haben. Ich weiß nicht, ob Deutschland eigene Server hat mit Zugriff auf allen Daten und eigener Verwaltung, ich glaube, es bezieht sich lediglich auf Übersetzungen.
Hannes_F schrieb:Das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt doch eigentlich wirklich nur auf formaler Ebene, in dem Moment, wo im Prozess kein Nachweis erbracht werden kann bzw. vorher schon kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Unglaublich, wie oft das hier noch diskutiert wird.^^
Nein, die UV hat nicht nur einen formellen Bestand, sondern ist so gemeint, wie es auch genannt wird.
Ohne Beweise und richterlich zugesprochener Schuld gilt jemand
tatsächlich als unschuldig.
Rein formell würde es keinen Sinn machen.