Hartaberfair schrieb:1. Sorry, ich weiß ja, dass du um jeden Preis der Strafverteidigerin Unfähigkeit bescheinigen willst, aber das ist der Blödsinn schlechthin.
2. Eine Strafverteidigung würde nicht sehr lange operieren können, wenn sie nicht die Ermittlungen abwarten würde, um "wasserdicht" den Mandanten aus dem Gefängnis zu holen.
3. Ich kann nicht beurteilen, ob der Verdächtige Täter oder Opfer ist.
Ich habe niemandem Unfähigkeit vorgeworfen, lediglich darauf hingewiesen, dass die zuvor getätigten Äußerungen keinen Sinn machen, denn nein, das Abwarten der Ermittlungen hat absolut nichts mit der Haftbeschwerde zu tun und umgekehrt. Eine Haftbeschwerde bezieht sich auf die Sachlage zum Zeitpunkt des in U-Haft Nehmens und die Tatsache, dass die Anwältin das nicht getan hat, deutet eben NICHT darauf hin, dass gegen den TV nichts vorliegt und sie noch abwarten will, ob sie was finden, denn das ist halt Unsinn.
Mag sein, dass sie andere Gründe hat, aber es sind nicht die, von denj hier ausgegangen wird von einigen. Wenn es die wären, dann wäre sie tatsächlich unfähig. Das glaube ich aber keineswegs.