Durchblick0815 schrieb:bei der fahrlässigen Körperverletzung legt er es auch fest, weil dieses ja getroffen wird. Bei einem Terroranschlag, welcher als Mord gelten dürfte, ist das Opfer sogar völlig zufällig. Der Mörder kennt es nicht einmal. Es geht letztlich um den Tötungsvorsatz und die Mordmerkmale. Ob Jurist oder nicht
Du kannst Regeln nicht einfach umkehren.
Ein Quadrat ist immer ein Rechteck.
Ein Rechteck aber nicht immer ein Quadrat.
Es ist absolut logisch, dass man sich nicht die Augen verbinden kann wahllos einen Menschen greifen diesen Töten kann und danach sagt "hey ich wusste nicht das es DIESER Mensch ist, also ist das nur eine fahrlässige Tötung".
Das bekannt sein des Opfers setzte auch nicht voraus, dass der Mörder dessen Lebenslauf kennt.
So herum funktioniert es nicht.
Die fahrlässige Tötung weis vorher gar nicht, dass ein Todesopfer eintreten wird.
Die fahrlässige Tötung sagt, der Täter hätte wissen müssen, dass ein Opfer eintreten kann, dass die Gefährdung zu groß ist, denen andere Menschen ausgesetzt sind.
Wer VORHER ein Opfer festlegt, kann niemals fahrlässig gehandelt haben, da er ja schon vor der Tod plante ein Opfer zu haben.
Es ist also der fahrlässigen Tötung inhärent, dass man das Opfer vorher nicht kannte.
Wenn hingegen jemand eine Bombe legt, die zufällig Menschen tötet, wusste er vorher nicht welche Menschen es treffen wird.
Er wusste aber DAS es Menschen treffen wird. Der Täter hat sich bewusst dazu entschlossen, das die Menschen die zum Zeitpunkt der Explosion in der Nähe der Bombe sind zerfetzt werden. Damit hat er Opfer ausgewählt.