Wo ist Rebecca Reusch?
14.03.2019 um 18:11Da immer wieder vereinzelte Medien und User die These vertreten, das das was die Polizei veröffentlicht hat, alles sein müsste, was an "Beweisen/Indizien" vorhanden ist....
Ermittlungsergebnisse sind Dienstgeheimnisse mit besonderer Geheimhaltungspflicht und dürfen der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht werden.
Um einzelne Ermittlungsergebnisse veröffentlichen zu dürfen, müssen gesetzlich definierte Vorgaben erfüllt werden.
Dies ist auch der Grund, warum beispielsweise zu keinem Zeitpunkt von Seiten der Polizei und StA veröffentlicht wurde, welche und wieviele Spuren im Haus und im Auto sichergestellt wurden und wie diese zu bewerten sind.
Ermittlungsergebnisse sind Dienstgeheimnisse mit besonderer Geheimhaltungspflicht und dürfen der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht werden.
Um einzelne Ermittlungsergebnisse veröffentlichen zu dürfen, müssen gesetzlich definierte Vorgaben erfüllt werden.
Dies ist auch der Grund, warum beispielsweise zu keinem Zeitpunkt von Seiten der Polizei und StA veröffentlicht wurde, welche und wieviele Spuren im Haus und im Auto sichergestellt wurden und wie diese zu bewerten sind.